Jameda Bewertung löschen lassen
Medienrecht-Ratgeber: Wie kann eine negative Jameda Bewertung entfernt werden?
(Lesezeit: ca. 5 Minuten)
Inhalt
- Was ist Jameda?
- Wozu dienen Bewertungsportale?
- Wie seriös und vertrauenswürdig sind Arztbewertungsportale?
- Welche Bewertungen sind verboten oder unzulässig?
- Der Verstoß gegen welche Richtlinien führt zur Löschung der Bewertung?
- Wie kann gegen verbotene oder unzulässige Bewertungen vorgegangen werden?
- Wann erfolgt die Löschung einer Bewertung?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Das Wichtigste in Kürze
- Jameda gilt als größtes Bewertungsportal für Ärzte in Deutschland.
- Ärzte dürfen seit einem Gesetzesurteil vom 23.09.2014 im Internet bewertet werden.
- Bewertungsportale können das Ansehen des Dienstleisters bei den Verbrauchern steigern bei negativen Bewertungen jedoch zum absoluten Gegenteil führen.
- Eine Löschung des Ärzteprofils ist aufgrund des Patientenrechts auf freie Arztwahl (§ 76 SGB V) nicht möglich.
- Jameda ist rechtlich dazu verpflichtet, verbotene und unzulässige Bewertungen zu überprüfen.
Was ist Jameda?
Jameda ist nach eigenen Angaben das größte Bewertungsportal für Ärzte in Deutschland. Der Betreiber, die jameda GmbH in München ist eine 100-prozentige Tochter der Burda Digital GmbH. Die Online-Plattform bietet Patienten die Möglichkeit, den für sie passenden Arzt im Internet zu finden. Jameda punktet insbesondere mit Qualitätsempfehlungen zahlreicher anderer Patienten und Angaben der Ärzte über sich selbst, die auf der Plattform über ihr Leistungsspektrum informieren. Jeder bei Jameda registrierte Arzt, kann seine Praxis darstellen und dort umfassende Informationen zu seinem Leistungsangebot einstellen. Der Nutzer kann auf Jameda einen Arzt suchen, einen Arzt bewerten und über die Online-Terminbuchungsfunktion einen Arzttermin direkt buchen.
Wozu dienen Bewertungsportale?
Bewertungsportale gibt es mittlerweile für die unterschiedlichsten Dienstleistungen. Ursprünglich nur für die Bewertung von Produkten gedacht, kann der Kunde heute auf Bewertungsportalen von Ärzten, über Lehrer, Professoren Finanzdienstleister, Immobilienmakler, bis hin zu Restaurants, Hotels, u. v. m. bewerten. So kann jeder Verbraucher den Dienstleister seines Vertrauens finden, unabhängig ob Arzt, Anwalt oder Friseur. Sowohl registrierte Unternehmen und Dienstleister, als auch Nutzer von Bewertungsportalen genießen zahlreiche Vorteile. Der Nutzer eines Bewertungsportales kann sich über die Qualität, den Service und das Preis-Leistungs-Verhältnis einer Dienstleistung umfassend informieren. Er orientiert sich dabei an den zahlreichen anderen Kundenbewertungen. Anhand dieser unabhängigen Bewertungen und Empfehlungen anderer Kunden kann er sich eine eigene Meinung über die Qualität der Dienstleistung bilden und sich dafür oder dagegen entscheiden. Auch der Dienstleister hat entscheidende Vorteile, denn Bewertungsportale können sein Ansehen bei den Verbrauchern steigern. Früher wurden Empfehlungen über die Qualität einer Dienstleistung von Mund zu Mund weitergegeben. Heute übernehmen das vorwiegend die Bewertungsportale. Ein weiterer wichtiger Vorteil für Dienstleistungsanbieter ist die Möglichkeit, durch Analyse der Kundenbewertungen zu beurteilen, wie zufrieden die Kunden mit seiner Dienstleistung waren. Er kann so Defizite und Schwächen erkennen, diese optimieren und die Zufriedenheit der Kunden damit nachhaltig erhöhen. Insofern verbessert er nicht nur das Vertrauen in seine Dienstleistung, sondern kann dadurch auch wieder Neukunden gewinnen. In der heutigen Zeit ist gute Werbung ein entscheidender Wettbewerbsvorteil. Der Verbraucher wird täglich mit zahlreichen Werbebotschaften überflutet. Im Radio, Fernsehen und im Internet, überall im täglichen Leben wird er mit Werbung konfrontiert. Diese Werbeschwemme macht es ihm nicht immer einfach, den für ihn passenden Dienstleister zu finden. Aus diesem Dilemma sollen Bewertungsportale dem Verbraucher heraushelfen.
Wie seriös und vertrauenswürdig sind Arztbewertungsportale?
Unter den vielen Bewertungsportalen gibt es möglicherweise auch solche, die es mit Qualitätskriterien und Datenschutz nicht so genau nehmen. Die Bundesärztekammer und auch Verbraucherschutzverbände kritisieren die mangelhaften Prüfungsverfahren mancher Bewertungsportale. Es wird zum Beispiel kritisiert das Bewertungsportale nicht hinreichend prüfen, ob der Verfasser der Bewertung überhaupt jemals in der Praxis des bewerteten Arztes war. Des Weiteren soll es auch Portale geben, die gekaufte Bewertungen einstellen. Außerdem soll es von Ärzten bezahlte Agenturen geben, die im Auftrag dieser Bewertungen abgeben. Doch unabhängig von aller Kritik hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil vom 23.09.2014 entschieden, dass Ärzte im Internet bewertet werden dürfen. Er hat mit diesem Urteil das Interesse der Öffentlichkeit an Informationen über ärztliche Leistungen über das Geheimhaltungsinteresse von Ärzten gestellt. Patienten in Deutschland das Recht auf freie Wahl eines Arztes (§ 76 SGB V). Damit ein Patient dieses Recht auch ausüben kann, benötigt er entsprechende Informationen über alle in Deutschland niedergelassenen Ärzte. Aus diesem Grund hat Jameda alle zur vertragsärztlichen Versorgung niedergelassenen Ärzte auf seiner Homepage aufgelistet. Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen aber nur berufsbezogene Angaben der Ärzte gespeichert werden.
Grundsätzlich können in den Bewertungsportalen, sowohl aus Sicht des Dienstleisters als auch aus Sicht des Verbrauchers, Informationen eingestellt werden. Der Verbraucher selbst hat es dabei am einfachsten. Wenn er unzufrieden ist, kann er dies kundtun und den Dienstleister wechseln. Der Dienstleister darf sich einerseits nicht selbst bewerten und hat es auch schwerer negativen Bewertungen von Kunden entgegen zuwirken. Um zu verhindern, das eher unzufriedene Kunden von sich aus ihre Verärgerung durch negative Bewertungen auf Bewertungsportalen veröffentlichen lassen, versucht das Ärztebewertungsportal Jameda bei seinen Kunden aktiv eine Online-Bewertung einzuholen. Damit werden insbesondere auch zufriedene Kunden erreicht. Die Erfahrung zeigt, dass zufriedene Kunden in der Regel auch bereitwillig ein positives Feedback abgeben. Um schlechtem Image vorzubeugen und Reputationsverlust zu vermeiden, hat Jameda auf seiner Homepage außerdem ein Qualitätsversprechen abgegeben:
Des Weiteren hat jameda für die Qualitätssicherung von Bewertungen mehrere Maßnahmen installiert. Jeder Kunde muss sich vor Abgabe einer Bewertung zwingend mit seiner E-Mail-Adresse bei jameda registrieren. Vor der Veröffentlichung einer Bewertung wird diese in zwei Schritten geprüft. Im ersten Schritt prüft ein selbstlernender Algorithmus die Bewertung anhand von bestimmten Kriterien auf sprachliche (z. B. Beleidigungen) und technische (gültige IP-Adresse) Auffälligkeiten. In einem zweiten Schritt werden die Bewertungen nochmals manuell geprüft. Werden bei den Prüfungsverfahren Auffälligkeiten festgestellt, erfolgt keine Veröffentlichung. Bestehen Zweifel an der Echtheit der Bewertung, wird diese ein weiteres Mal per SMS-Prüfung überprüft. Dazu muss der Verfasser der Bewertung jameda seine Handynummer mitteilen. Dann erhält er per SMS einen Code, den er innerhalb einer bestimmten Frist auf einer per Link aufzurufenden Homepage eingeben muss. Damit wird die Echtheit der Mail-Adresse verifiziert. Veröffentlicht werden nur Bewertungen ohne Auffälligkeiten.
Rechts-Tipp:
Jameda Bewertungen, die nicht nur negativ, sondern auch ungerechtfertigt sind, können sich schnell auf den Ruf und das Image der betroffenen Ärzt*innen auswirken. Generell sind negative Bewertungen erlaubt, jedoch nicht wenn sie auf falschen Tatsachen basieren oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Falls Sie eine Jameda Bewertung haben, die auf diese Kriterien zutrifft, empfehlen wir Ihnen die Löschung dieser Bewertung durch unsere Anwält*innen zu veranlassen.
Welche Bewertungen sind verboten oder unzulässig?
Patienten haben gemäß Grundgesetz das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie dürfen zum Beispiel auch kritische Meinungen äußern. Doch die freie Meinungsäußerung findet ihre Grenzen am Persönlichkeitsrecht des Arztes. Dieses soll den Arzt vor Eingriffen in seinen persönlichen Lebensbereich schützen. Das heißt, insbesondere falsche Bewertungen und Tatsachenbehauptungen, Schmähkritik, Beleidigungen und Verleumdungen sind verboten. Bewertungsportale legen ausdrücklich Wert darauf sowohl positive wie auch negative Bewertungen zu veröffentlichen. Dabei müssen sie nur beachten dass grundsätzlich jede Veröffentlichung von Bewertungen, egal ob positiv oder negativ unter dem Klarnamen des Verfassers unzulässig und daher verboten ist. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 01.07.2014 aufgrund ihrer oft sehr sensiblen Inhalte, ausdrücklich die Anonymität von Arztbewertungen gefordert und bestätigt. Die Anonymität kann nur durch ein Gericht aufgehoben werden. Dies wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn die Bewertung mit einer Straftat in Verbindung steht. Des Weiteren müssen Patienten bei Abgabe einer Bewertung die Nutzungsrichtlinien von jameda beachten. Im Zweifel kann anwaltliche Unterstützung einen Anspruch auf Löschung beschleunigen. Inzwischen gibt es kostengünstige und schnelle anwaltliche Unterstützung, teilweise sogar zum Festpreis.
Der Verstoß gegen welche Richtlinien führt zur Löschung der Bewertung?
Bei der Bewertung eines Arztes auf dem Bewertungsportal von Jameda müssen Patienten zahlreiche Vorgaben zwingend einhalten.
Bei einem Verstoß gegen die Nutzungsrichtlinien behält sich Jameda grundsätzlich vor die betroffenen Bewertungen sofort aus dem Portal zu entfernen.
Wie kann gegen verbotene oder unzulässige Bewertungen vorgegangen werden?
Grundsätzlich können Ärzte strittige oder unrichtige Bewertungen an Jameda melden. Jameda ist rechtlich dazu verpflichtet, jede Beschwerde zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat Jameda unter jeder Bewertung das Formular "Problem melden" bereitgestellt. Für die Dauer der Überprüfung wird die Bewertung dann vom Portal entfernt. Das Prüfungsverfahren läuft dann wie folgt ab:
Zwecks Prüfung der Beschwerde wird der Verfasser der Bewertung aufgefordert diese ausdrücklich zu bestätigen und zu belegen (z. B. durch ein Rezept). Die Bestätigung wird dann aus gesetzlichen Gründen (BGH-Urteil) in anonymisierter Form an den bewerteten Arzt zur Stellungnahme weitergeleitet. Nach Rückerhalt der Stellungnahme prüft Jameda den Sachverhalt. Bei der rechtlichen Würdigung und Einordnung der Bewertung muss Jameda zwischen rechtlich geschützten Meinungsäußerungen (siehe § 5 GG) und Tatsachenbehauptungen unterscheiden. Tatsachenbehauptungen sind nicht generell verboten, müssen jedoch beweisbar sein. Die Anonymität des Verfassers der Bewertung bleibt während des gesamten Prüfprozesses gewährleistet.
Wann erfolgt die Löschung einer Bewertung?
Beide Parteien werden über den Ausgang der Prüfung informiert. Je nach Ergebnis kann die Bewertung entweder vollständig oder nur in Teilen veröffentlicht oder gelöscht werden. Ein Fall automatischer Löschung tritt ein, wenn der Verfasser der beanstandeten Bewertung diese nicht innerhalb der vorgegebenen Frist bestätigt. Dann wird die Bewertung von Jameda gelöscht.
Welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen?
Ärzte können ihre Profile auf Bewertungsportalen nicht einfach löschen lassen. Sie müssen im öffentlichen Interesse und wegen des Patientenrechts auf freie Arztwahl viel hinnehmen. Dabei sind jedoch rechtliche Vorgaben zu beachten, die ein Anwalt häufig kostengünstig und schnell bewerten kann: "Eine Vermischung des Informationsangebots mit wettbewerbsverzerrender Werbung ist verboten". Der BGH hat klargestellt, das insbesondere Arztbewertungsportale neutral bleiben müssen. Der Klageweg und Gang vor Gericht ist aber alles andere als Aussichtslos. Jameda selbst hat 2018 vor Gericht eine Niederlage erlitten und Bewertungen und sogar das Profil der Klägerin löschen müssen. Die spezialisierten yourXpert Anwälte unterstützen Sie gerne und können gegenüber jameda einen Anspruch auf Löschung schnell und kostengünstig durchsetzen.
Bildnachweis: © pexels.com - rawpixel.com
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Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung des Prüfergebnisses.
Entscheiden Sie sich für eine Beauftragung, übernimmt der*die Anwält*in die Korrespondenz mit dem Portal und fordert die Löschung der Bewertung.
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