Abmahnung prüfen & abwehren
Ratgeber: Abmahnung prüfen und abwehren
(Lesezeit ca. 4 min)
Eine Abmahnung kann unseren Weg schnell und unerwartet kreuzen. Und nun? Wie sollen wir reagieren? Die häufigsten Abmahnungen begegnen uns im Arbeitsrecht und im Urheberrecht.
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Das Wichtigste in Kürze
- Abmahnungen – egal in welcher Form - sollten auf keinen Fall ignoriert werden.
- Im Falle einer Abmahnung im Arbeitsrecht kann diese bei Nichtbeachtung eine Kündigung nach sich ziehen.
- Um wirksam zu sein, muss eine Abmahnung die unten genannten Bedingungen erfüllen.
- Um eine Abmahnung abzuwenden, ist es immer ratsam, eine*n fachkundige*n Anwält*in hinzuzuziehen.
Inhaltsverzeichnis
- Abmahnung im Arbeitsrecht
- Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
- Vorstufen einer Abmahnung
- Wer ist zur Abmahnung berechtigt?
- Form einer Abmahnung
- Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
- Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)
- Urheberrechtlich geschützt
- Inhalt einer Abmahnung
- Abmahnkanzleien
- Weitere Bereiche, in denen Abmahnungen vorkommen
- Häufiges Fehlverhalten bei Abmahnungen
- Fazit: Kostenlose Ersteinschätzung
Abmahnung im Arbeitsrecht
Kommt ein*e Arbeitnehmer*in seinen*ihren arbeitsvertraglichen Verpflichtungen nicht nach, droht die Gefahr einer Abmahnung. Im äußersten Fall kann eine unbeachtete Abmahnung eine Kündigung nach sich ziehen.
Voraussetzungen für eine wirksame Abmahnung
Damit eine Abmahnung wirksam ist, müssen folgende Punkte erfüllt sein:
- Art des abgemahnten Verhaltens muss genau bezeichnet sein, ebenso wie Datum und Uhrzeit.
- Abgemahntes Verhalten muss gerügt werden (Hinweisfunktion)
- Kündigung im Wiederholungsfall muss angedroht werden (Warnfunktion)
Fehlt einer dieser Punkte, liegt keine Abmahnung im rechtlichen Sinne vor. In diesem Fall handelt es sich lediglich um eine Vorstufe der Abmahnung, die dennoch zu beachten ist.
Vorstufen einer Abmahnung
Als Vorstufen einer Abmahnung, die keine Kündigung nach sich ziehen, gelten die folgenden Begriffe:
- Verwarnung
- Belehrung
- Ermahnung
- Verweis
Wer ist zur Abmahnung berechtigt?
Abmahnberechtigt sind in erster Linie die Personen, die auch zur Kündigung berechtigt sind. Sind andere, in der Hierarchie höher stehende Personen, durch den*die Arbeitgeber*in bemächtigt, so sind auch sie abmahnberechtigt. Der Betriebsrat hat bei einer Abmahnung in Deutschland kein Mitbestimmungsrecht, kann die Abmahnung aber auf ihre Richtigkeit überprüfen.
Form einer Abmahnung
Für die Abmahnung schreibt der Gesetzgeber keine bestimmte Form vor. Sie kann sowohl mündlich als auch schriftlich oder per E-Mail erfolgen. Aus Gründen eines möglichen Streitfalls ist jedoch die schriftliche Form empfehlenswert.
Wie reagiere ich auf eine Abmahnung?
- Weisen Sie nach, dass die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist.
- Falls die Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen wurde, fordern Sie, dass eine von Ihnen verfasste Gegendarstellung mit in die Personalakte aufgenommen wird.
- Ziehen Sie im Falle einer unberechtigten Abmahnung den Betriebs- oder Personalrat hinzu.
- Gehen Sie gegen eine unberechtigte Abmahnung vor! Kontaktieren Sie eine*n unserer Rechtsanwält*innen und klagen Sie mit dessen*deren Hilfe die Rücknahme sowie die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte ein.
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing)
Wird eine Datei, z.B. eine Video- oder Musikdatei, von einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und auf dem PC installiert, droht die Gefahr einer Abmahnung wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht. Die Abmahnung stellt in diesem Fall die Möglichkeit dar, Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen.
Urheberrechtlich geschützt
- Musik
- Filme, Serien
- E-Books, Hörbücher
- Computerspiele etc.
Inhalt einer Abmahnung
Eine Abmahnung enthält in der Regel eine Beschreibung der Urheberrechtsverletzung inklusive Datum, Dateiname und -größe. Zudem wird der*die Nutzer*in/Abgemahnte aufgefordert, eine beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und eine Abmahnsumme („kulanter Schadensersatz“) sowie Anwaltskosten zu zahlen. Dies soll laut Schreiben innerhalb einer gesetzten Frist geschehen. Sollte sich der*die Abgemahnte weigern, die Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und die Abmahnsumme zu leisten, wird in der Regel mit weiteren rechtlichen Schritten gedroht.
Abmahnkanzleien
Aktuell bekannte Anwaltskanzleien, die Abmahnungen versenden:
- Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer/München)
- Nimrod Rechtsanwälte (Berlin)
- IPPC LAW Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Berlin)
- RKA Rechtsanwälte (Hamburg)
- Sarwari (Hamburg)
- CSR (Karlsruhe)
Weitere Anwaltskanzleien, die in der Vergangenheit für Abmahnungen bekannt waren:
- Rasch Rechtsanwälte (Hamburg)
- Daniel Sebastian Rechtsanwalt (Berlin)
- Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte (Hamburg)
- WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Frankfurt am Main)
- Sasse (Mönchengladbach-Wickrath)
- Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Hamburg)
- Rechtsanwälte Kornmeier und Partner (Planegg)
- Urmann & Collegen (Regensburg)
- Schutt, Waetke (Karlsruhe)
- BaumgartenBrandt Rechtsanwälte (Berlin)
- Sandhage (ehemalige Kanzlei mit Sitz in Berlin)
- Nümann + Lang Rechtsanwälte (ehemalige Kanzlei mit Sitz in Berlin)
- Rainer Munderloh (Oldenburg)
Weitere Bereiche, in denen Abmahnungen vorkommen
Neben dem Arbeitsrecht und dem Urheberrecht gibt es noch viele weitere Rechtsbereiche, in denen Abmahnungen eine Rolle spielen. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Bereiche, in denen Abmahnungen häufig vorkommen:
- Wettbewerbsrecht: Verstöße gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten, Fehlende Pflichtangaben im Online-Handel
- Markenrecht: Verletzungen im Markenrecht, Produktpiraterie
- Patentrecht und Designrecht: Patentverletzungen, Designrecht (Geschmacksmusterrecht)
- Datenschutzrecht (DSGVO): Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Fehlende oder fehlerhafte Datenschutzerklärungen
- Internetrecht und E-Commerce: Fehlende oder unzulässige AGB, Verstoß gegen Plattformrichtlinien
Häufiges Fehlverhalten bei Abmahnungen
Häufig verhalten sich Abgemahnte aus Angst oder Fahrlässigkeit falsch und ignorieren die Abmahnung. Viele unterzeichnen die Unterlassungserklärung oder räumen die Rechtsverletzung ein, ohne sich vorher anwaltlich beraten zu lassen. Durch den fachkundigen Rat eines*einer Anwält*in haben Sie auch die Möglichkeit, die Abmahnung auf ihre sachliche Richtigkeit überprüfen zu lassen.
Vorsicht!
Wenn Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen, bedeutet das auch, dass Sie die Schuld eingestehen und die Abmahnsumme und Anwaltskosten anerkennen!
Abhilfe bietet hier eine modifizierte Unterlassungserklärung, bei der Sie lediglich zusichern, das rechtswidrige Verhalten künftig zu unterlassen, jedoch kein Schuldeingeständnis machen. Eine solche modifizierte Unterlassungserklärung erhalten Sie beispielsweise bei einem*einer fachkompetenten yourXpert-Anwält*in.
Richtiges Verhalten bei Erhalt einer Abmahnung
- Ruhe bewahren und die Abmahnung gründlich lesen. Oft ist der Sachverhalt nicht so eindeutig, wie er auf den ersten Blick erscheint.
- Abmahnung ernst nehmen und reagieren, andernfalls droht die Gefahr eines Gerichtsverfahrens.
- Nicht die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese enthält oft weitreichende Verpflichtungen, die langfristige Nachteile mit sich bringen können.
- Nicht die in der Abmahnung geforderte Geldsumme bezahlen, ohne den Vorwurf rechtlich geprüft zu haben.
- Die kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung eines*einer Rechtsanwält*in auf yourXpert in Anspruch nehmen. Ein*e Rechtsanwält*in kann beurteilen, ob die Abmahnung berechtigt ist, Sie zu Ihren Rechten und Pflichten beraten und gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung entwerfen.
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Sie haben eine Abmahnung erhalten und möchten diese prüfen und abwehren lassen? Holen Sie sich Unterstützung und wenden Sie sich mit Ihrer Abmahnung noch heute an eine*n unserer Rechtsanwält*in. Unsere Anwält*innen überprüfen Ihre Abmahnung auf formale und inhaltliche Fehler und formulieren für Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung. Sie können sich kostenlos und unverbindlich eine Ersteinschätzung von unseren Anwält*innen einholen!
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Häufige Fragen
Wie funktioniert die kostenlose Ersteinschätzung?
Nach Schilderung Ihres Anliegens, meldet sich innerhalb weniger Stunden einer*eine unserer Anwält*innen bei Ihnen und, soweit im Einzelfall möglich, erhalten Sie eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Wie ist der Ablauf nach der kostenlosen Ersteinschätzung?
Bei weiterem Handlungsbedarf erhalten Sie von Ihrem*Ihrer Anwält*in ein individuelles unverbindliches Festpreisangebot. Sie können dann in Ruhe entscheiden, ob Sie das Angebot annehmen möchten. Dabei fallen für Sie keine Kosten an.
Was ist der Unterschied zwischen einer kostenlosen Ersteinschätzung und einer kostenpflichtigen Rechtsberatung?
Eine Ersteinschätzung kann als Orientierungshilfe dienen. Sie erfahren hier gegebenenfalls, ob Ihr Anliegen Aussichten auf Erfolg hat, welche nächsten Schritte bzw. welcher Aufwand in Ihrem Fall notwendig wäre, oder welche Möglichkeiten Sie haben weiter vorzugehen.
Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
Die Ersteinschätzung ist kostenlos und unverbindlich. Der Preis für die abschließende Rechtsberatung wird individuell im unverbindlichen Angebot angegeben. Kosten entstehen für Sie also immer erst, wenn Sie nach der Ersteinschätzung das individuelle, anwaltliche Festpreisangebot annehmen.
Wer kann meine Anfrage bzw. meine Dokumente lesen? (Wird meine Anfrage öffentlich sichtbar sein?)
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist Ihre Anfrage zu keiner Zeit öffentlich einsehbar und lediglich die für die Bearbeitung infrage kommenden Rechtsanwält*innen können die Anfrage einsehen. Die Übersendung Ihrer Daten erfolgt sicher und verschlüsselt. Unsere Server, auf denen die Daten gespeichert sind stehen, ausschließlich in Deutschland. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Datenschutzerklärung.
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Bitte beachten Sie, dass in Einzelfällen eine Ersteinschätzung nicht möglich ist, da diese Beispielsweise einer umfangreichen Prüfung bedarf, welche nicht im kostenlosen Rahmen möglich ist.
Wann erhalte ich die Ersteinschätzung?
Die Ersteinschätzungen auf Ihre Anfrage erhalten Sie in der Regel bereits nach wenigen Stunden. Der*die Anwält*in teilt Ihnen im Preisangebot auch die für Ihre Anfrage benötigte Bearbeitungszeit mit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihr Auftrag innerhalb der vereinbarten Frist bearbeitet wird. Sollte Ihre Anfrage sehr zeitkritisch sein, vermerken Sie dies bitte gleich beim Einstellen Ihrer Anfrage, sodass der*die Anwält*in hierauf entsprechend reagieren kann. Vielen Dank.
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