Golocal Bewertung löschen
Medienrecht-Ratgeber: Wie kann eine negative Golocal Bewertung entfernt werden?
(Lesezeit: ca. 6 Minuten)
"Echt und ehrlich" – mit diesem Slogan wirbt das Bewertungsportal Golocal, auf dem sich Events, Locations, Handwerksbetriebe und Geschäfte in allen Teilen Deutschlands finden. Aber nicht jede Form der Kritik ist erlaubt, und vielleicht beruhen die Berichte doch nicht immer auf eigenen Erfahrungen. Wenn gekündigte Ex-Angestellte ihre Wut auslassen oder Konkurent*innen ihren Mitbewerber*innen schaden möchten, können die Betroffenen Löschungsansprüche gegen Portalbetreiber und Verfasser*in durchsetzen.
Inhalt
- Was ist Golocal
- Bewertungen auf Golocal und verlinkten Portalen
- Verstöße gegen die Golocal-Netiquette
- Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Privatpersonen und Unternehmen
- Unzulässige Bewertungen: die wichtigsten Fallgruppen
- Verstoß gegen interne Richtlinien bei Golocal melden
- Ansprüche gegen Golocal und Verfasser*in
- Können auch Sterne ohne Text gelöscht werden?
- Außergerichtliche und gerichtliche Schritte
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Golocal können die Mitglieder*innen Unternehmen aller Art mit Sternen und Textkommentaren bewerten. Im Profil der Unternehmen werden außerdem Bewertungen von anderen Portalen eingeblendet.
- Bewertungen können unzulässig sein, weil sie den AGB von Golocal oder den Bestimmungen des deutschen Rechts widersprechen. Hinsichtlich solcher Bewertungen besteht ein Anspruch auf Löschung.
- Betroffene können sowohl Golocal als auch die Verfasser*innen zur Entfernung der gerügten Äußerungen verpflichten oder mit anwaltlicher Hilfe einen Löschungsanspruch gerichtlich einklagen.
Was ist Golocal?
Das Bewertungsportal Golocal wurde 2007 von der GoLocal Gmbh & Co. KG in München gegründet und ist heute ein deutschlandweit bekanntes Meinungsbarometer für Dienstleistungsunternehmen, Geschäfte, Lokale und Events aller Art. Bei Golocal bewerten Kund*innen ihre Ärzt*innen, Friseursalons, Handwerksbetriebe oder Bäckereien, ohne dass diese bei dem Portal angemeldet sind.
Bewertungen auf Golocal und verlinkten Portalen
Unternehmen können mit bis zu fünf Sternen und einem Fließtext bewertet werden, außerdem haben Nutzer*innen die Möglichkeit, in Kommentaren und Gegenkommentaren untereinander in Erfahrungsaustausch zu treten. Aber bei Golocal sind beim jeweiligen Unternehmen nicht nur die Bewertungen sichtbar, die auf der Plattform selbst abgegeben wurden, sondern auch Bewertungen von einigen anderen Portalen, wie zum Beispiel yelp.de oder docinsider.de, werden mit Angabe der Quelle und einem Link in das Profil eingespeist. In umgekehrter Richtung macht sich das Online-Telefonbuch "Das Örtliche" die Erfahrungen der Golocal-Mitglieder*innen zunutze und zeigt die dortigen Bewertungen mit einem entsprechenden Verweis auf seiner Seite an.
Angesichts der rasanten Verbreitung über mehrere Portale können sich negative Bewertungen bei Golocal empfindlich auf das berufliche Ansehen eines Unternehmens auswirken und damit materielle Einbußen nach sich ziehen. Ist eine Bewertung geschäftsschädigend, sollten die Betroffenen daher schnell handeln und gegebenenfalls professionelle Hilfe hinzuziehen, um den Schaden in Grenzen zu halten.
Rechts-Tipp:
Golocal Bewertungen, die nicht nur negativ, sondern auch ungerechtfertigt sind, können sich schnell auf den Ruf und das Image der betroffenen Unternehmen auswirken. Generell sind negative Bewertungen erlaubt, jedoch nicht wenn sie auf falschen Tatsachen basieren oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Falls Sie eine Golocal Bewertung haben, die auf diese Kriterien zutrifft, empfehlen wir Ihnen die Löschung dieser Bewertung durch unsere Anwält*innen zu veranlassen.
Verstöße gegen die Golocal-Netiquette
Das Portal stellt unter dem Menüpunkt "Netiquette" Grundregeln für die Formulierung der Bewertungen auf, die zwischen Nutzer*innen und Golocal zum Vertragsinhalt werden. So sollen die Berichte auf eigenen Erfahrungen beruhen, nur wahre Tatsachen enthalten und sachlich vorgebracht werden. Auch alle hochgeladenen Dokumente, wie Fotos und Videos der bewerteten Lokalitäten, müssen sich auf diese beziehen und dürfen weder die Urheberrechte Dritter verletzten noch persönliche Daten anderer Personen ohne deren Zustimmung preisgeben.
Golocal weist ausdrücklich darauf hin, dass Bewerter*innen nur solche Erfahrungen zur Grundlage ihres Berichts machen dürfen, die sie selbst als Kund*innen bei dem Unternehmen gesammelt haben. Wer dagegen als Arbeitnehmer*in oder im privaten Bereich mit den Anbieter*innen Kontakt hatte, darf die daraus resultierenden Erfahrungen nicht in die Bewertung einfließen lassen. Weiterhin sind beleidigende, bedrohende, verleumderische und diskriminierende Aussagen nach den internen Standards ebenso verboten wie herabsetzende Schmähkritik, Anfeindungen oder sonstiges respektloses Verhalten.
Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Privatpersonen und Unternehmen
Darüber hinaus kann eine Bewertung unzulässig sein, wenn sie das Persönlichkeitsrecht der*des Bewerteten verletzt oder gegen andere Bestimmungen des deutschen Rechts verstößt, zum Beispiel gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften. Grundsätzlich sind Bewertungen auf Online-Portalen von der Meinungsfreiheit geschützt, die das Grundgesetz in Art. 5 garantiert. Nach der geltenden Rechtsprechung müssen sich alle Menschen, die sich öffentlich geschäftlich betätigen, dafür auch öffentlich bewerten lassen, zum Beispiel in Online-Portalen. Ihre Grenzen findet die Meinungsfreiheit jedoch, wenn andere mit Verfassungsrang ausgestattete Rechte beeinträchtigt werden, wie das allgemeine Persönlichkeitsrecht aus Art. 2 I, 1 I GG oder das Unternehmenspersönlichkeitsrecht aus Art. 2 I GG. Nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen, wie eine GmbH, können in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt sein, wenn ein Eingriff in ihre berufliche Sphäre vorliegt. Welches der kollidierenden Grundrechte dann überwiegt, lässt sich nicht pauschal entscheiden, sondern muss in jedem Einzelfall durch eine Interessenabwägung ermittelt werden.
Unzulässige Bewertungen: die wichtigsten Fallgruppen
Die in der Praxis bedeutsamsten Fallgruppen der verbotenen Bewertungen sind:
- Fakebewertungen,
- falsche Tatsachenbehauptungen und
- Diffamierungen/Schmähkritik.
Generell unzulässig sind gefälschte Bewertungen, sogenannte "Fakebewertungen", die nicht auf einer wahren Begebenheit basieren. Denn wenn eine Äußerung ohne eine zugrunde liegende Erfahrung abgegeben wird, ist diese nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt. Dabei spielt es keine Rolle, ob Konkurrentinnen negative Äußerungen über fremde Geschäftsbetriebe oder Inhaber*innen positive Aussagen über das eigene Unternehmen abgeben. Ebenso rechtswidrig ist die Behauptung einer unwahren Tatsache, wobei der*die Verfasser*in bei rufschädigenden Aussagen im Streitfall die Richtigkeit der Behauptung beweisen muss. Bloße Meinungsäußerungen dagegen sind grundsätzlich erlaubt, allerdings müssen sie im Zusammenhang mit einem tatsächlichen persönlichen Erlebnis stehen und dürfen nicht in herabwürdigender, ehrverletzender Form vorgebracht werden. Formalbeleidigungen, also Ausdrücke, die schon für sich genommen Beleidigungscharakter haben, und sogenannte Schmähkritik sind nicht erlaubt. Schmähkritik liegt vor, wenn keine sachliche Auseinandersetzung stattfindet, sondern es hauptsächlich um die Diffamierung einer Person geht.
Beispiele:
- Erlaubte Meinungsäußerung: "Der Service war miserabel".
- Schmähkritik: "Die Friseurin ist eine hässliche Kuh".
- Formalbeleidigung: "Vollidiot".
Verstoß gegen interne Richtlinien bei Golocal melden
Bei Verstößen gegen die Regeln der Netiquette können die Betroffenen sich an den Betreiber wenden und die Löschung verlangen. Dazu müssen sie den Button "Problem melden" unter der streitigen Bewertung drücken und dann ihre Beanstandung begründen. Die Beschwerdeabteilung von Golocal kümmert sich nach eigenen Angaben binnen 48 Stunden um die Sache und schickt eine Aufforderung zur Stellungnahme an den*die Verfasser*in. Wenn Golocal die Bewertung löscht, müssen im Regelfall nach wenigen Tagen auch die verlinkten Sternchendarstellungen von anderen Portalen verschwinden. Falls dies nicht geschieht, müssen die Betroffenen Kontakt zu den jeweiligen Betreiber*innen aufnehmen. Der Ursprung der Bewertung lässt sich an "via" und Portalnamen hinter den Namen der Kommentierenden erkennen. Die Verantwortlichen und ihre Kontaktdaten müssen sodann auf den eigenen Seiten der Ursprungsportale ermittelt werden. Sollten die Bewertungen der verlinkten Portale noch immer zu sehen sein, können die Betroffenen Golocal zur Entfernung der Links auffordern.
Ansprüche gegen Golocal und Verfasser*in
Wer von einer rechtswidrigen Bewertung betroffen ist, kann zunächst einen Anspruch auf Beseitigung gegen den*die Bewerter*in geltend machen. Da die Beteiligten auf Golocal jedoch nicht miteinander in Kontakt stehen, und die Kommentierenden kaum unter ihren Klarnamen auftreten, ist die Ermittlung des*der Anspruchsgegner*in oft problematisch. Daher verspricht das Vorgehen gegen Golocal mehr Erfolg. Die für ein Bewertungsportal Verantwortlichen haften jedoch nicht unmittelbar für fremde Inhalte. Nach der geltenden BGH-Rechtsprechung ergibt sich für Portalbetreiber*innen nur ausnahmsweise eine Pflicht zur Prüfung und Entfernung rechtswidriger Fremdinhalte, wenn ihnen ein Rechtsverstoß zur Kenntnis gelangt ist. Dabei stellt der BGH geringe Anforderungen an die Betreiber*innen, die nicht von sich aus aufwendige Sachverhaltsermittlungen oder Rechtsprüfungen vornehmen müssen. Vielmehr haben die Anspruchsberechtigten in ihrer Mitteilung alle Tatsachen darzulegen und genau zu erläutern, warum sie sich durch welche konkrete Aussage in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt fühlen. Falls zur Sachverhaltsaufklärung weitere Nachweise erforderlich sind, müssen auch alle notwendigen Belege übersandt werden. Sodann erhält der*die Verfasser*in der Bewertung Gelegenheit zur Stellungnahme. Falls diese innerhalb der gesetzten Frist unterbleibt oder sich auch nach dem gegnerischen Vorbringen eindeutig eine Rechtsverletzung ergibt, muss Golocal den Eintrag löschen.
Können auch Sterne ohne Text gelöscht werden?
In vielen Fällen vergeben Nutzer*innen auf Bewertungsportalen einen oder zwei Sterne, ohne diese negative Wertung durch einen erklärenden Text zu begründen. Da die Durchschnittswertung sinkt, können Geschäftstreibende hierdurch ebenso gravierende Einbußen erleiden wie durch herabsetzende Äußerungen. Die pure Vergabe von Sternen stellt nach der geltenden Rechtsprechung jedoch eine Meinungsäußerung dar und wird grundsätzlich von der Meinungsfreiheit geschützt. Anders verhält es sich, wenn die Negativwertung in geschäftsschädigender Zielrichtung von einer Person abgegeben wurde, die tatsächlich keine Waren oder Dienstleistungen in Anspruch genommen hat. Zur Durchsetzung eines Anspruchs muss dann der*die Verfasser*in bekannt sein, und die Betroffenen müssen detailliert dazu vortragen, warum es sich nur um eine Fakebewertung handeln kann.
Außergerichtliche und gerichtliche Schritte
Schon in der vorgerichtlichen Auseinandersetzung mit Golocal ist es hilfreich, eine*n Rechtsanwält*in zu beauftragen, um sicherzustellen, dass die Mitteilung die hohen Vorgaben der Rechtsprechung erfüllt. Außerdem kann der*die Rechtsanwält*in prüfen, ob sich der*die Verfasser*in ermitteln lässt, und gegebenenfalls eine Abmahnung verfassen. Weiter ist dann abzuschätzen, ob die Geltendmachung von Schadenersatz- oder in extremen Fällen auch Schmerzensgeldansprüchen Erfolg verspricht.
Falls sich die Entfernung nicht außergerichtlich durchsetzen lässt, können die Geschädigten Klage vor dem Zivilgericht erheben. Um die rechtswidrige Bewertung zeitnah aus der Welt zu schaffen und die damit verbundene Geschäftsschädigung im Rahmen zu halten, muss der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt werden. Im Verfügungsverfahren kann das Gericht die Gegenseite vorläufig zur Löschung verpflichten und sodann im Hauptsacheverfahren eine abschließende Entscheidung treffen.
Bildnachweis: © Unsplash.com - Glenn Carstens-Peters
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