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Verkehrsrecht-Ratgeber: Was ist ein Fahrverbot und was kann dagegen unternommen werden?

(Lesezeit: ca. 4 Minuten)

Die persönliche Mobilität ist für den modernen Menschen zu einem sehr wichtigen Teil seiner Freiheit geworden. Schon die Gewissheit, sich ohne Rücksicht auf Fahrzeiten öffentlicher Verkehrsmittel jederzeit über kurze oder über lange Strecken fortbewegen zu können, vermittelt das angenehme Gefühl der Selbstbestimmtheit.

Weil ein Fahrverbot einer teilweisen Freiheitsentziehung nahe kommt, kann es jetzt auch bei Straftaten, die nichts mit der Teilnahme am öffentlichen Verkehr oder mit der Nutzung eines Kraftfahrzeugs zu tun haben, als Nebenstrafe verhängt werden (§ 44 StGB). Bei der Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten mit nicht unerheblichem Gefährdungscharakter ist das Fahrverbot schon lange bekannt und bei Kraftfahrern gefürchtet.

Inhalt

  1. Fahrverbot, was bedeutet das?
  2. Wann tritt ein Fahrverbot in Kraft?
  3. Führerschein abgeben
  4. Ende des Fahrverbots
  5. Fahren trotz Fahrverbots
  6. Rechtliche Gründe für ein Fahrverbot
  7. Rechtsrat hilft
  8. Erlass des Fahrverbots im Härtefall

Das Wichtigste in Kürze

• Während der Dauer eines Fahrverbots muss der Kraftfahrer seinen Führerschein bei zuständigen Behörden abgeben

• In der Regel ist mit dem Fahrverbot das Führen sämtlicher Kraftfahrzeuge untersagt

• Ein Fahrverbot tritt ein, sobald die Widerspruchs- und Rechtsmittelfristen abgelaufen sind

• Zu den häufigsten Straftaten, die zu einem Fahrverbot führen zählen die Rauschfahrt und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort

In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden

1. Fahrverbot, was bedeutet das?

Wie es die Bezeichnung schon ausdrückt, darf derjenige, gegen den ein Fahrverbot verhängt worden ist, nicht fahren. Vorrangig geht es dabei um das Führen von Kraftfahrzeugen, aber auch führerscheinfrei zu fahrende Mofas fallen unter das Fahrverbot. Es gibt die Möglichkeit, die Wirksamkeit eines Fahrverbots auf bestimmte Fahrzeuge zu beschränken oder bestimmte Fahrzeuge davon auszunehmen.

2. Wann tritt ein Fahrverbot in Kraft?

Das Fahrverbot wird wirksam, wenn der Bußgeldbescheid oder das strafrichterliche Urteil, in dem es angeordnet wurde, rechtskräftig wird (§ 25 Absatz 2 StVG). Das ist dann der Fall, wenn die Widerspruchs- und Rechtsmittelfristen abgelaufen sind, ohne dass Rechtsmittel eingelegt wurden. Rechtskraft löst auch die Entscheidung des zuständigen Gerichts aus.

Eine Sonderregelung für diejenigen, gegen die zum ersten Mal ein Fahrverbot verhängt wurde, sieht § 25 Absatz 2a StVG vor. Der Betroffene kann in einem solchen Fall ausnahmsweise selbst entscheiden, wann er durch das Abgeben des Führerscheins das Fahrverbot in Kraft setzen möchte. Es muss jedoch innerhalb einer Frist von 4 Monaten geschehen.

3. Führerschein abgebenFahren trotz Fahrverbot

Während der Laufzeit eines Fahrverbots ist der Kraftfahrer nicht zum Besitz seines Führerscheins berechtigt. Das Dokument muss bei der zuständigen Staatsanwaltschaft oder der Verkehrsbehörde in Verwahrung genommen werden. Den Führerschein kann der vom Fahrverbot betroffene Autofahrer in jeder Polizeidienststelle abgeben. Die Polizei ist zur Weiterleitung an die zur Verwahrung zuständige Stelle verpflichtet. Während der Führerschein sich in amtlicher Verwahrung befindet, darf nicht gefahren werden. Das gilt sowohl für Ersttäter, gegen den innerhalb der letzten 24 Monate kein Fahrverbot verhängt worden ist als auch für diejenigen, deren Fahrverbot bereits durch Rechtskraft der Entscheidung wirksam geworden ist. Es empfiehlt sich nicht die Abgabe des Führerscheins zu verzögern, ohne die Privilegierung des § 25 Absatz 2a StVG zu genießen. Das Dokument könnte von der Polizei beschlagnahmt werden.

4. Ende des Fahrverbots

Nach Ablauf der für das Fahrverbot vorgesehenen Zeit wird der Führerschein wieder zurückgesandt. Es tritt keine Veränderung beim Inhalt der Fahrerlaubnis ein. Ein neuer Antrag muss nicht gestellt werden. Sollte das Dokument schon vor Ablauf der Verbotsfrist zurückkommen, bedeutet das nicht, dass die Frist des Fahrverbotes sich verkürzt.

5. Fahren trotz Fahrverbots

Auch dann, wenn die Fahrerlaubnis nur zeitweise ruht und das entsprechende Dokument in einer Polizeidienststelle verwahrt wird, kann durch einen Verstoß gegen das Verbot, ein Kraftfahrzeug zu führen, eine Straftat begangen werden (§ 21 StGB). Der Straftatbestand des „Fahrens ohne Führerschein“ könnte auch „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ lauten. Das in § 25 StVG beschriebene Fahrverbot, dass im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verhängt wird, wird dabei ausdrücklich dem in § 44 StGB beschriebenen Fahrverbot gleichgestellt. Das Fahrverbot wird dabei unabhängig von einem Bezug auf die Verkehrsteilnahme oder auf das Führen von Kraftfahrzeugen als Nebenstrafe eingeführt.

Eine andere Art von Fahrverbot kann auch den unbescholtenen Teilnehmer am Kraftverkehr treffen. Es handelt sich um Fahrverbote, die nicht die individuelle Fahrerlaubnis des Fahrers, sondern bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs betreffen. Das in der Öffentlichkeit diskutierte Fahrverbot für Dieselfahrzeuge ist ein Beispiel. Der Verstoß gegen ein solches Fahrverbot ohne persönlichen Strafcharakter stellt eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat dar.

6. Rechtliche Gründe für ein Fahrverbot

Weil Fahrverbote den grundgesetzlich geschützten Bereich der Persönlichkeitsentfaltung beeinträchtigen, dürfen sie nur aus gesetzlich festgelegten Gründen ausgesprochen werden. Verkehrswidriges Verhalten muss eine erhöhte Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen, um ein Fahrverbot zu rechtfertigen. Ein Fahrverbot kann durch die Verkehrsbehörde in einem Bußgeldbescheid angeordnet werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis wirkt sich als Fahrverbot aus. Selbst dann, wenn der Kraftfahrer noch im Besitz einer Kopie des Führerscheins oder einer Kopie davon ist, darf er nicht fahren. Fährt er trotzdem, macht er sich strafbar und riskiert, dass der Führerschein durch die Polizei beschlagnahmt wird.

Ein Fahrverbot wird auch dann ausgesprochen, wenn der Kraftfahrer eine Verkehrsstraftat begangen hat. Zu den häufigsten Verkehrsstraftaten gehören die Rauschfahrt und das unerlaubte Entfernen vom Unfallort. Seit August 2017 gehört auch der § 315 d StGB zu den Verkehrsstraftaten. Der Ausspruch eines Fahrverbotes ist im Gesetzestext nicht ausdrücklich enthalten. Das Fahrverbot wird aber als Nebenstrafe verhängt werden. Zusätzlich ist damit zu rechnen, dass im Falle von Fahrten im Vollrausch und Teilnahme an illegalen Autorennen eine Entziehung der Fahrerlaubnis durch die zuständige Führerscheinbehörde erfolgt.

7. Rechtsrat hilft

Wer einen Bußgeldbescheid erhalten hat, der neben einer Bußgeldforderung auch ein Fahrverbot beinhaltet, sollte sich sehr schnell um eine Beratung beim fachkundigen Rechtsanwalt bemühen. Die erste Beratung kann online erfolgen. Die auf Verkehrsstrafrecht spezialisierten YourXpert-Anwälte lassen sich den Handlungsablauf schildern, der zum Anlass für den Erlass des Bußgeldbescheids wurde. Aufgrund ihrer Berufserfahrung mit Verkehrssachen können sie schon nach dem ersten Eindruck eine Einschätzung zu den Erfolgschancen eines Widerspruchsverfahrens abgeben.

8. Erlass des Fahrverbots im Härtefall

In Ausnahmefällen kann ein Fahrverbot für einen Betroffenen eine derart unverhältnismäßige Härte bedeuten, dass ein Antrag auf Erlass und Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße Erfolg haben kann. Der erfahrene, auf Verkehrsrecht spezialisierte Rechtsanwalt weiß, dass solche Ausnahmefälle nur dann in Betracht kommen, wenn bei einem Berufskraftfahrer sein Arbeitsplatz in Gefahr ist oder wenn der Betroffene pflegebedürftige Angehörige zu versorgen hat und nachweist, dass er dazu sein Kraftfahrzeug benötigt.

Bildnachweis: © fotolia.com - burdun

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