Geschwindigkeitsüberschreitung - Fahrverbot umgehen
Beantwortet von Rechtsanwalt und Notar Matthias Reckels in unter 2 Stunden
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Reckels,
ich bin am 07.04.2013 in einem Mietwagen der Firma Sixt vom Flughafen Hannover nach Braunschweig unterwegs gewesen. Ich hatte einen Audi am Flughafen Hannover von der Firma Sixt gemietet. Der Wagen war ganz neu - 75 km - auf dem Tacho. Ich denke ich war der erste Mieter.
Auf der Autobahn Richtung Braunschweig war eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 130km/h angegeben innerhalb der Uhrzeit von 6-20 Uhr. In meinem Wagen wurde eine Uhrzeit von 20:48 Uhr angezeigt. Eine Gegenkontrolle habe ich nicht vorgenommen. Tatsächlich war es 19:38 Uhr. Leider bin ich mit 187km/h innerhalb der 130 km/h geblitzt worden - fest installierter Blitzer - BAB2 Höhe Rastplatz Zweidorfer Holz - abzüglicher der Toleranz 182,455 km/h.
Dies hätte eine Fahrverbot von einem Monat zur Folge welches ich umgehen möchte. Ich habe in den letzten 10 Jahren keinerlei Verkehrsüberschreitungen begangen, nicht mal ein Parkticket bekommen.
Ich bin mir der Schuld bewusst, leider war die Uhrzeit im Wagen falsch, somit ist mir dieses Mißgeschick passiert. Es waren drei Kollegen im Wagen. Für die falsche Uhrzeit habe ich keinen Beweis.
Was kann ich tun dieses Fahrvebot in ein Bussgeld umzuwandeln. Ich akzeptiere ein höheres Bußgeld, ein Fahrverbot würde mir beruflich zurückwerfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hardy Ihre
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Antwort von Rechtsanwalt und Notar Matthias Reckels
Sehr geehrter Ratsuchender,
abhängig von der Frage, ob Sie rechtsschutzversichert sind, ergeben sich unterschiedliche Vorgehensweisen.Dies hängt damit zusammen, dass die Kosten eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens insgesamt schnell 1500 bis 2000 € ausmachen können. Soweit Sie nicht Rechtschutzversichert sind, sollten Sie nach Vorliegen des Anhörungsbogens direkt Kontakt mit der Bußgeldstelle aufnehmen und ihre Sachverhaltsschilderung dem dortigen Sachbearbeiter mitteilen, wobei es dienlich wäre, wenn die weiteren Kollegen im Fahrzeug bestätigen könnten, dass das Fahrzeug die falsche Uhrzeit aufwies. Hier sollten Sie zudem erläutern, dass keine Voreintragungen bestünden. In einigen Fällen ist die Bußgeldbehörde sodann bereit gegen Verdoppelung der Geldbuße vom Fahrverbot abzusehen.
Falls Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, kann das volle Programm ausgenutzt werden, d.h. die Messung selbst wird einer gutachterlichen Überprüfung unterzogen. In etwa 20-25 % der Fälle ergeben sich bereits dort Fehler. Sollte die Messung fehlerfrei erfolgt sein und die Bußgeldbehörde mit dem Vorgehen nicht einverstanden sein, kann selbstverständlich aufgrund ihrer Einlassung im Rahmen eines Gerichtstermins, der sodann unausweichlich werden würde, wiederum die Verdoppelung der Geldbuße unter absehen vom Fahrverbot beantragt werden. Nach den mitgeteilten Umständen klappt dies in ca. 80 % der Fälle.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Angaben zunächst gedient zu haben und würde auch für eine Mandatierung zur Verfügung stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Reckels
Rechtsanwalt
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