Geblitzt - Anhörungsbogen
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
habe beigefügten Anhörungsbogen erhalten.
Da ich beruflich auf meinen Führerschein angewiesen bin, benötige ich dringend eine Info, was ich tun kann. Mit den 2 Punkten wäre ich bei den maximalen Punkten und würde meinen Führerschein verlieren.
Ergänzend, falls wichtig, es handelt sich bei dem Fahrzeug um ein Leihfahrzeug der Firma Buchbinder.
Über eine schnelle Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Marcel Klawitter
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich danke für Ihre Anfrage.
Leider haben Sie den Anhörungsbogen nicht hochgeladen. Es wäre gut wenn Sie dies nachholen könnten. Ich rate zu einer anwaltlichen Vertretung. Ich gehe davon aus das Sie als Beschuldigter und nicht als Zeuge Angehört werden. Dann sollten Sie sich nicht äußern und zunächst sollte durch einen Anwalt Akteneinsicht gefordert werden.
Danach muss man entscheiden wie man sich einlässt. In einem meiner aktuellen Fälle war es möglich wegen der besonderen Umstände (Großstadt, tiefstehende Sonne) von einem Fahrverbot abzusehen gegen Erhöhung des Bußgeldes.
Sollte es nur eine Zeugenanhörung an die Leihfahrzeugfirma sein, dann wird die Firma im Normalfall angeben an wen das Fahrzeug vermietet war um eine Fahrtenbuchauflage zu vermeiden.
Der erste Rat ist also sich gar nicht zu äußern. Ob man sich dann äußert sollte man dann nach Einsicht in die Bußgeldakte entscheiden.
Ob man gegen den Vorwurf etwas machen kann, hängt von den Umständen des Einzelfalles an. Es kommt auch auf die Art des Vorwurfs an.
Ich ergänze meine Antwort wenn Sie den Anhörungsbogen hochgeladen haben.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Verkehrsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen