Sozialrecht-Ratgeber: Was man bei einem BAföG Widerspruch beachten sollte und wie man dagegen vorgehen kann
(Lesezeit: ca. 5 Minuten)
Das BundesAusbildungsförderungsGesetz ermöglicht es vielen Studierenden und Schülern, ihre Ausbildung und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Insgesamt wurden im Jahr 2016 823.000 Auszubildende durch das BAföG gefördert. Doch nicht immer läuft bei der Beantragung der Ausbildungsförderung alles glatt: Immer wieder kommt es vor, dass Bescheide Fehler enthalten und die Förderungssumme falsch berechnet wird. Dies ist zumeist der Arbeitsüberlastung der Ämter geschuldet, die Jahr für Jahr eine für sie kaum zu bewältigende Anzahl an Anträgen bearbeiten müssen. Im Folgenden erfahren Sie daher, wie Sie gegen einen BAföG-Bescheid, den Sie für fehlerhaft erachten, vorgehen können.
Inhalt
- Allgemeine Informationen zum BAföG
- Typische Fehler des BAföG-Bescheides
- Möglichkeiten, gegen den BAföG-Bescheid vorzugehen
- Einzuhaltende rechtliche Vorgaben beim Einlegen der Rechtsmittel
- Anlaufstellen
Das Wichtigste in Kürze
- Aufgrund der vielen Faktoren, die in die Entscheidung über den BAföG-Antrag mit einfließen, kommt es immer wieder zu fehlerhaften Bescheiden.
- Gegen Ihren BAföG-Bescheid können Sie Widerspruch einlegen oder Klage erheben.
- Bei der Einlegung der Rechtsmittel sind die rechtlichen Vorgaben zu beachten.
1. Allgemeine Informationen zum BAföG
Durch das BAföG soll Studierenden und Schülern, die selbstständig nicht in der Lage sind, ihr Studium zu finanzieren und die auch von den Eltern oder gegebenenfalls den Ehepartnern keine finanzielle Unterstützung bekommen können, die gleichen Chancen auf Bildung eingeräumt werden wie allen anderen in der Ausbildung befindlichen Personen.
Grundsätzlich hat jeder, der zum Zeitpunkt der Aufnahme der Ausbildung das 30., bei Masterstudenten das 35. Lebensjahr, noch nicht vollendet hat, die Möglichkeit, Ausbildungsförderung nach dem BAföG zu erhalten. Bei der Antragstellung sind Nachweise darüber zu erbringen, dass die Ausbildung auch tatsächlich aufgenommen wurde und dass nur geringe oder keine anderweitigen finanziellen Mittel zur Ausbildungsfinanzierung vorhanden sind.
2. Typische Fehler des BAföG-Bescheides
Gerade aus dem Grund, dass bei der Antragstellung vielerlei Dokumente und Nachweise einzureichen und Informationen anzugeben sind, kann es zu Fehlern bei der Berechnung der BAföG-Sätze kommen. Oftmals fehlen lediglich Unterlagen oder Unterschriften. Nicht selten gründen fehlerhafte BAföG-Sätze jedoch in der unsachgemäßen Anrechnung des Einkommens oder Vermögens der Eltern, Ehepartner oder des Auszubildenden selbst. Häufige Fehler sind daher im Allgemeinen, dass unklar ist, ob und in welchem Ausmaß das Einkommen der Eltern, Ehepartner oder des Auszubildenden anrechenbar ist.
Ein ganz typisches Problem ist in diesem Zusammenhang unter anderem das folgende:
Für die Bestimmung des Einkommens der Eltern ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes maßgeblich. Ändert sich das Einkommen der Eltern jedoch im Bewilligungszeitraum, verringert es sich beispielsweise erheblich, so wird dies nicht automatisch bei der Ausstellung des BAföG-Bescheides berücksichtigt. Auf die Förderungssumme, die der Auszubildende erhält, wirkt sich dies aber in großem Maße aus, da ihm aufgrund der veränderten Gegebenheiten häufig ein wesentlich höherer Betrag zustünde. In diesen Fällen ist es daher erforderlich, dass ein Aktualisierungsantrag gestellt und das BAföG-Amt auf die Veränderungen hingewiesen wird.
3. Möglichkeiten, gegen den BAföG-Bescheid vorzugehen
Wenn Sie davon ausgehen, dass auch Ihr Bescheid fehlerbehaftet ist, sollten Sie diesen in jedem Fall anwaltlich überprüfen lassen, um die für Sie bestmögliche Förderung zu erhalten. In welcher Form Sie dann gegen den Bescheid vorgehen können, entnehmen Sie bitte der Rechtsbehelfs- bzw. Rechtsmittelbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Grundsätzlich stehen hierfür zwei Maßnahmen zur Verfügung: Das Einlegen eines Widerspruchs und das Erheben einer Klage. Dabei ist allerdings zu beachten, dass nicht alle Bundesländer die Durchführung eines Widerspruchsverfahrens vor der Klageerhebung vorsehen. In einigen Ländern wird also zunächst Widerspruch eingelegt, bevor Klage erhoben werden kann. In anderen Ländern entfällt das Widerspruchsverfahren und es muss direkt vor dem zuständigen Gericht geklagt werden. Unabhängig davon, in welchem Verfahren die erneute Überprüfung Ihres Bescheides vorgenommen werden muss, würde diese im besten Fall dazu führen, dass die erstmalig getroffene Entscheidung revidiert und Ihnen mehr Geld gewährt wird.
4. Einzuhaltende rechtliche Vorgaben beim Einlegen der Rechtsmittel
Legen Sie nun gegen den Bescheid Widerspruch ein oder erheben Sie Klage, sind einige Formalitäten zu beachten.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde einzulegen. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihren Widerspruch eigenhändig unterschreiben. Das Gesetz schreibt nicht vor, welchen Inhalt Ihr Widerspruchsschreiben aufweisen muss. Lediglich notwendig ist, dass sich aus dem Schreiben unzweideutig ergibt, dass Sie dem Bescheid widersprechen. Es empfiehlt sich jedoch dringend, den Widerspruch zu begründen. Hierdurch werden die Chancen erhöht, dass Ihr Widerspruch erfolgreich ist und Sie einen neuen, für Sie günstigeren Bescheid erhalten. Unbedingt zu beachten ist die Widerspruchsfrist. Ab dem Zugang des BAföG-Bescheides bei Ihnen haben Sie einen Monat Zeit, um Ihren Widerspruch einzulegen.
Sollten Sie direkt Klage erheben wollen, weil die Möglichkeit des Widerspruches in Ihrem Bundesland nicht mehr existent ist oder hatte Ihr Widerspruch keinen Erfolg und Sie wollen nun Ihr Recht im Wege der Klageerhebung weiterverfolgen, müssen Sie dies ebenfalls schriftlich innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides tun. An den Inhalt der Klageschrift werden ferner höhere Voraussetzungen gestellt als an den des Widerspruchsschreibens. Es ist daher ratsam, sich bei der Formulierung anwaltlich beraten zu lassen.
Mehr als lediglich einen Monat zur Rechtsdurchsetzung bleibt Ihnen, falls der Bescheid auf der Grundlage einer unrichtigen Rechtsanwendung oder einer nicht der Wahrheit entsprechenden Sachlage erlassen wurde. Sie können sich dann auch noch nach Ablauf der Fristen hierzu äußern. Das Amt muss in diesem Fall den fehlerhaften Bescheid zurücknehmen, wenn Sie kein Verschulden an diesem Umstand trifft.
5. Anlaufstellen
Gehen Sie davon aus, dass Ihr BAföG-Bescheid einen Fehler enthält, sollten Sie diesen in jedem Fall überprüfen lassen.
Eine erste Möglichkeit kann sein, das Gespräch mit dem/der Sachbearbeiter/in beim BAföG-Amt, also in der Regel dem zuständigen Studentenwerk, zu suchen.
Daneben bietet es sich an, Ihren BAföG-Bescheid durch die spezialisierten Anwälte von yourXpert kostenlos überprüfen zu lassen. Enthält Ihr Bescheid einen offensichtlichen Fehler, wird Ihr Anwalt diesen im Detail untersuchen und für Sie gegebenenfalls ein Widerspruchsschreiben oder eine Klageschrift formulieren. Schätzt er Ihre Chancen auf einen erfolgreichen Ausgang leider nicht derart positiv ein, werden Sie hierüber umgehend informiert, sodass Sie genügend Zeit haben, sich Gedanken über das weitere Vorgehen zu machen.
Bildnachweis: © fotolia.com - skywalk154
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