Klage einreichen & Rechte durchsetzen
Ratgeber: Klage einreichen & Rechte durchsetzen
(Lesezeit ca. 10 Minuten)
Wer Rechtsstreitigkeiten außergerichtlich nicht beilegen kann, kann eine Klage erheben und sein Recht durchsetzen. Klagen sind in Deutschland keine Seltenheit. Knapp 500.000 Verfahren gab es allein 2019 vor dem Zivilgericht.
Meist läuft ein Klageverfahren wie folgt ab: Nach einer mündlichen Verhandlung, die mit Schriftsätzen vorbereitet wurde, erlässt der*die Richter*in ein Urteil.
Was Sie beim Einreichen einer Klage beachten müssen, wie Sie vorgehen sollten, wann Sie eine*n Rechtsanwält*in mit einbeziehen sollten und was das kostet, erfahren Sie in diesem Ratgeber.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Klage muss bei dem örtlich und sachlich zuständigen Gericht, also dem richtigen Gericht eingereicht werden.
- Die Klageart, also wie Sie klagen, bestimmt sich nach dem Zweck und Ziel der verfolgt wird.
- Klagen kann jedermann, also alle volljährigen Personen, Zusammenschlüsse von natürlichen Personen und juristische Personen (z.B. eine GmbH) können eine Klage einreichen.
- Wo genau die Klage eingereicht wird, hängt von dem Rechtsbereich und dem Streitwert ab.
- In der Regel besteht kein Anwaltszwang. Vor dem Landgericht ist ein*e Anwält*in jedoch gesetzlich vorgeschrieben.
- Die Klageschrift hat gewisse Mindestinhalte, die Sie nicht vergessen sollten (§ 253 ZPO).
- Ein Gerichtskostenvorschuss ist zwingende Voraussetzung.
- Wie lang ein Verfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab. In einigen Fällen kann man einstweiligen Rechtsschutz z.B. mit anwaltlicher Hilfe beantragen.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Klage und was sind die Voraussetzungen?
- Welche Klagearten gibt es und welche ist die richtige für meinen Fall?
- Was ist eine Feststellungsklage?
- Was ist eine Leistungsklage?
- Was ist eine Gestaltungsklage?
- Was ist eine Sammelklage?
- Was ist eine Musterfeststellungsklage?
- Was passiert, wenn ich eine falsche Klageart wähle?
- Wer kann eine Klage einreichen?
- Wo kann ich eine Klage einreichen und wie wähle ich den richtigen Weg?
- Klage vor dem Zivilgericht
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Klage vor dem Arbeitsgericht
- Klage vor dem Sozialgericht
- Klage vor dem Finanzgericht
- Verfassungsbeschwerde
- Wie reiche ich eine Klage ein und brauche ich ein*e;Rechtsanwält*in?
- Wie ist der Aufbau einer Klageschrift?
- Klage einreichen Checkliste
- Wie wird die Klage an den Beklagten zugestellt?
- Was kostet es eine Klage einzureichen?
- Wie läuft ein Klageverfahren ab?
- Schriftliches Vorverfahren § 276 ZPO
- Güteverhandlung § 278 Abs. 2 ZPO
- Haupttermin
- Beweisaufnahme
- Urteil
- Wie lange dauert ein Klageverfahren?
- Klageschrift Muster
- Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Was ist eine Klage und was sind die Voraussetzungen?
Eine Klage ist ein Antrag an ein Gericht, über die Rechtmäßigkeit eines Rechtsstreits zu entscheiden. Wird dem Antrag stattgegeben, wird ein Gerichtsverfahren eingeleitet. In diesem wird anschließend anhand mündlicher Verhandlungen durch ein Urteil entschieden.
Voraussetzung ist, dass die Klage beim sachlich und örtlich zuständigen Gericht eingereicht wird. Die Klage muss, aufgrund der deutschen Gerichtsbarkeit (§§ 18-20 GVG), auf Deutsch verfasst sein. Des Weiteren sind vorläufige Gerichtskosten zu leisten.
Welche Klagearten gibt es und welche ist die richtige für meinen Fall?
Im Prozessrecht gibt es mehrere Klagearten, je nachdem welcher Zweck verfolgt wird. Im Zivilprozessrecht wird zwischen Feststellungs-, Leistungs- und Gestaltungsklage unterschieden. Auch in der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeit spielt die Klageart eine wichtige Rolle, während es in einem Strafverfahren keine unterschiedlichen Klagearten gibt.
Was ist eine Feststellungsklage?
Bei einer Feststellungsklage wird das Bestehen oder Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festgestellt. Dabei wird eine positive von einer negativen Feststellungsklage abgegrenzt. Eine Feststellungsklage ist nur zulässig, wenn der*die Kläger*in ein berechtigtes Interesse an einer sofortigen Klärung der Rechtssituation hat.
Beispielsweise kann dadurch das Bestehen oder Nichtbestehen eines Mietverhältnisses oder eines Darlehens festgestellt werden.
Was ist eine Leistungsklage?
Bei einer Leistungsklage wird ein Tun, Dulden oder Unterlassen des*der Beklagten begehrt. Sie ist die häufigste Klageart im Zivilprozess und setzt, um voll erfolgreich zu sein, einen fälligen durchsetzbaren Anspruch voraus. Ferner kommt sie auch im Verwaltungsprozessrecht und in finanz- sowie sozialgerichtlichen Verfahren vor.
Ein klassisches Beispiel wäre die Forderung des*der Verkäufer*in auf Kaufpreiszahlung nach § 433 Abs. 2 BGB. Wäre die Leistungsklage auf ein Unterlassen gerichtet, würde beispielsweise ein Anspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB in Betracht kommen, in der ein Eigentümer die Beseitigung einer Beeinträchtigung seines Eigentums verlangen kann (z.B. Beseitigung einer überwachsenden Hecke des*der Nachbar*in).
Was ist eine Gestaltungsklage?
Bei einer Gestaltungsklage wird die Änderung einer bisherigen Rechtslage angestrebt. Eine Gestaltungsklage ist nur in den gesetzlich festgelegten Fällen zulässig. Ist eine Gestaltungsklage erfolgreich, tritt die Änderung der Rechtslage mit dem erlassenen Urteil automatisch in Kraft.
Beispielsweise kann die Auflösung einer OHG oder die Scheidung einer Ehe durch eine Gestaltungsklage begehrt werden.
Was ist eine Sammelklage?
Die Sammelklage ist keine Klageart an sich, die in Deutschland existiert. Sie ist ein Begriff aus den USA („class action“) und beschreibt die positive Auswirkung eines Urteils eines*einer Kläger*in auf mehrere Personen, die von demselben Sachverhalt betroffen sind. Es gibt jedoch Klagearten, die einer Sammelklage ähneln, wie beispielsweise die Musterfeststellungsklage.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Um die Rechte von einzelnen Verbrauchern gegenüber Großkonzernen zu stärken, wurde die Musterklage mit Wirkung zum 1. November 2018 eingeführt. Anlass dafür war der Dieselskandal im Jahr 2015. Durch die Musterfeststellungsklage, auch Musterklage genannt, haben Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit, stellvertretend für Verbraucher eine Klage einzureichen.
So hat zum Beispiel die Verbraucherzentrale, noch am selben Tag der Einführung, Klage gegen VW erhoben.
Was passiert, wenn ich eine falsche Klageart wähle?
Wenn eine falsche Klageart gewählt wurde, wird die Klage häufig aufgrund mangelnder Erfüllung der streitgegenstandsbezogenen Prozessvoraussetzungen abgewiesen. Ein Prozessurteil wird erlassen und der*die Kläger*in hat die Kosten des Rechtsstreits selbst zu tragen, § 91 ZPO. In manchen Fällen deutet das Gericht einen falsch gestellten Antrag so um, dass die Klage noch Erfolg haben kann. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
PRAXIS-TIPP
Aufgrund der Komplexität der verschiedenen Klagearten;empfiehlt es sich eine*n erfahrene*n Rechtsanwält*in zu kontaktieren, sowie die optimale Klageart für den Einzelfall zu bestimmen.
Wer kann eine Klage einreichen?
Allen volljährigen natürlichen Personen steht die Möglichkeit offen, eine Klage vor dem Gericht einzureichen. Dazu können auch Zusammenschlüsse von natürlichen Personen, beispielsweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, und auch juristische Personen eine Klage erheben.
Wo kann ich eine Klage einreichen und wie wähle ich den richtigen Weg?
Wo die Klage eingereicht werden kann, hängt grundsätzlich von
- dem Rechtsbereich und
- dem Streitwert
ab. Im Zivil- und Strafprozess sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Daneben gibt es noch die besonderen Gerichte. Zu diesen zählen Arbeits-, Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichte. Sie haben gesonderte Vorschriften für einen anderen Prozessablauf.
Des Weiteren muss die Klage auch beim örtlich zuständigen Gericht eingereicht werden. Das Gericht, in dessen Bezirk der Beklagte seinen Wohnsitz hat, ist in der Regel örtlich zuständig. Bei zivilrechtlichen Streitigkeiten ist außerdem der Streitwert zu beachten. Liegt der Streitwert unter 5000 €, ist das Amtsgericht zuständig. Liegt der Streitwert über 5000 €, ist das Landgericht zuständig.
Da die Übergänge von Rechtsgebieten oft fließend und nicht eindeutig sind, kann bei streitigen Rechtsproblemen ein*e Rechtsanwält*in weiterhelfen und beraten, vor welchem Gericht Sie Klage einreichen können.
Klage vor dem Zivilgericht
Vor den Zivilgerichten werden private Streitigkeiten behandelt. Beispielsweise Streitigkeiten zwischen Käufer*in und Verkäufer*in oder Mieter*in und Vermieter*in. Sachlich ist bei einem Streitwert unter 5000 € das Amtsgericht und bei einem Streitwert über 5000 € das Landgericht zuständig.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Vor den Verwaltungsgerichten können Klagen erhoben werden, wenn eine Person zum Beispiel gegen einen Verwaltungsakt (einen Bescheid) einer Behörde vorgehen möchte und den Bescheid auf seine Rechtmäßigkeit hin überprüfen lassen will. Eine Klage wird in der Regel dann erhoben, wenn ein Widerspruch zuvor erfolglos war. Dies ist aber nicht immer Voraussetzung und auch nicht immer möglich. Bei verwaltungsgerichtlichen Streitigkeiten handelt es sich um solche des öffentlichen Rechts.
Klage vor dem Arbeitsgericht
Kommt es zu Rechtsstreitigkeiten in einem Arbeitsverhältnis, sind grundsätzlich die Arbeitsgerichte zuständig, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG. Dies ist häufig bei Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung der Fall.
Achtung: Die Klage muss spätestens drei Wochen nach Zugang der Kündigung eingereicht werden! Eine weitere Besonderheit ist, dass die Anwaltskosten selbst zu tragen sind, es sei denn, man einigt sich z.B. mit der Gegenseite darauf, dass diese die Kosten tragen muss.
Klage vor dem Sozialgericht
Will man sich gegen einen Bescheid einer Behörde oder Träger von Sozialversicherungen wehren, kommt eine Klage vor dem Zivilgericht in Betracht. Dies ist allerdings nur möglich, wenn vorher ein Widerspruchsverfahren erfolglos war.
Weitere Informationen zum Widerspruch finden Sie in unserem Ratgeber Widerspruch einlegen & Rechte durchsetzen. Auch hier ist eine Einmonatsfrist ab dem Zugang des Widerspruchsbescheids zu beachten.
Klage vor dem Finanzgericht
Finanzgerichte werden normalerweise zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen Steuerzahler*innen und Finanzbehörden eingesetzt. Auch hier muss zunächst ein Einspruchsverfahren erfolglos durchlaufen werden, bevor eine Klage erhoben werden kann. Erhält man eine Einspruchsentscheidung, gilt sie ab dem dritten Tag als bekannt gegeben. Die Klage muss insoweit innerhalb eines Monats seit der Bekanntmachung eingereicht werden.
Verfassungsbeschwerde
Eine Verfassungsbeschwerde ist die letzte Möglichkeit in einem langjährigen Rechtsstreit. Sie dient dazu, den Bürger*innen ihre in dem Grundgesetz festgelegten Freiheiten zu wahren. Voraussetzung dafür ist, dass alle vorherigen Instanzen durchlaufen und alle erlassenen Urteile aufgrund verfassungswidriger Gesetze erlassen worden sind, oder das Grundgesetz bei der Anwendung missachtet wurde.
Wie reiche ich eine Klage ein und brauche ich eine*n Rechtsanwält*in?
Eine Klage kann an einer Geschäftsstelle des Gerichts mündlich oder schriftlich eingereicht werden. Wählen Sie die mündliche Variante, müssen Sie den Antrag bei dem zuständigen Gericht stellen. Die Beamten vor Ort nehmen dann Ihre Klage zu Protokoll. Die Beamten geben hierbei aber keine Rechtsberatung. Wählen Sie die schriftliche Variante, können Sie die Klageschrift schriftlich, per Fax oder Fernschreiben bei dem zuständigen Gericht einreichen. Das Gericht fordert dabei eine klare und verständliche Beschreibung des Rechtsstreits.
Grundsätzlich besteht kein Anwaltszwang. Häufig hilft die Einschaltung eines*einer Rechtsanwält*in aber dabei, den Rechtsstreit zu gewinnen. Jedoch gilt der fehlende Anwaltszwang nur bei Amtsgerichten. Ab dem Land- oder höherrangigen Gerichten besteht gemäß § 78 ZPO ein Anwaltszwang. Beide Parteien müssen sich dann von einem*einer Rechtsanwält*in vertreten lassen. Weiter gibt es auch in bestimmten Rechtsstreitigkeiten einen Anwaltszwang. So ist beispielsweise bei bestimmten Familienrechtsstreitigkeiten ein*e Rechtsanwält*in notwendig. Auch im Strafrecht kann in gewissen Fallkonstellationen eine notwendige Verteidigung durch eine*n Rechtsanwält*in vorgeschrieben sein, siehe § 140 StPO. Erscheint eine Partei zu einem Verhandlungstermin, in dem ein*e Rechtsanwält*in vorgeschrieben ist, ohne Rechtsanwält*in, kann ein Versäumnisurteil gegen sie erlassen werden.
PRAXIS-TIPP
Aufgrund der Komplexität, Dauer des Prozesses und der oftmals auftretenden juristischen Fallstricken, empfiehlt es sich frühzeitig ein*e Rechtsanwält*in zu kontaktieren, der*die Sie in ihrem Vorhaben beraten und unterstützen kann. Das steigert Ihre Erfolgschancen und kann dazu führen, dass Sie Ihre Ziele erreichen und die Gegenseite die Kosten Ihres;Anwalts zu tragen hat.
Wie ist der Aufbau einer Klageschrift?
Die einzureichende Klageschrift hat gewisse Mindestinhalte gemäß § 253 ZPO. Die Klageschrift muss demnach enthalten:
- Informationen zu beiden Parteien (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Informationen zu dem Gerichts (Bezeichnung, Anschrift)
- Angabe des Streitgegenstands und Grund des erhobenen Anspruchs
Des Weiteren soll enthalten sein:
- Angaben, ob der Klageerhebung ein Versuch der außergerichtlichen Einigung vorausgegangen ist
- Angaben über den Wert des Streitgegenstandes
- Aufzählung der Beweismittel;und der Zeugen
Klage einreichen Checkliste
Mit dieser Checkliste können Sie überprüfen, ob Sie alles Wichtige in Ihrer Klage angegeben haben. Hier finden Sie ein kostenloses Muster für eine Klageschrift.
ACHTUNG
Diese Checkliste gilt nur als Orientierung für Sie selbst. Die Angaben müssen im Einzelfall gegebenenfalls angepasst oder ergänzt werden! Es kann durchaus Sinn machen in manchen Fällen von diesen Punkten abzuweichen, z.B. erst zu einem späteren Zeitpunkt Beweise anzuführen.
Wie wird die Klage an den Beklagten zugestellt?
Eine Klage gilt als erhoben, wenn die Klage als Schriftsatz bei dem zuständigen Gericht eingereicht wurde und dieser Schriftsatz dem Beklagten zugestellt wurde. Dies ist gemäß § 271 ZPO unverzüglich zu geschehen. Nach § 166 ZPO hat die Zustellung von Amts wegen zu erfolgen, soweit sich nicht etwas anderes aus dem Gesetz bestimmt. Grundsätzlich erfolgt die Zustellung durch Übergabe an den Beklagten (§177 ZPO).
Was kostet es eine Klage einzureichen?
Selbstverständlich entstehen Kosten bei dem Einreichen einer Klage. Ein Gerichtskostenvorschuss, also eine Vorauszahlung der Gerichtskosten, ist zwingend notwendig. Davor fängt das Gericht nicht an, die Klage zu bearbeiten. Die gesetzliche Grundlage für Gerichtskosten findet sich im Gerichtskostengesetz wieder (GKG). Zu den Gerichtskosten gehören auch Kosten für Zeugen oder Sachverständige.
Ein*e Anwält*in kann Sie über das Kostenrisiko aufklären. Folgende Tabelle zeigt exemplarisch die Gerichtskosten (§ 34 GKG):
Streitwert bis | Gerichtskosten |
---|---|
500 € | 35 € |
1.000 € | 53 € |
5.000 € | 146 € |
10.000 € | 241 € |
50.000 € | 546 € |
200.000 € | 1.746 € |
GUT ZU WISSEN
Wenn sie Schwierigkeiten haben, die notwendigen finanziellen Mittel für den Gerichtskostenvorschuss aufzuwenden, können Sie nach Darlegung ihrer finanziellen Situation Beratungs- und Prozesskostenhilfe beantragen.
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, sollten Sie vorher unbedingt eine Deckungsanfrage stellen. Bei einer Deckungszusage übernimmt die Rechtsschutzversicherung einen Großteil der Kosten für Sie, auch bei einem negativen Ausgang.
Neben Gerichtskosten entstehen auch Anwaltskosten, wenn man sich anwaltlich vertreten lässt. Das Anwaltshonorar bestimmt sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Wenn Sie Ihre Anwaltsrechnung prüfen lassen möchten, können Sie sich auf yourXpert.de eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung holen.
Wer die Kosten schlussendlich trägt, hängt maßgeblich von dem Ausgang des Prozesses ab. Verliert man den Rechtsstreit, muss man als Kläger alle Kosten übernehmen. Wenn man den Rechtsstreit gewinnt, muss wiederum die Gegenseite alle Kosten übernehmen.
ACHTUNG
Im Bereich Arbeitsrecht müssen die Parteien ihre Anwaltskosten immer selber tragen.
Wenn Sie sich unsicher über den Ausgang einer Klage sind, sollten Sie eine*n Rechtsanwält*in kontaktieren, um einen teuren und wenig erfolgversprechenden Prozess zu vermeiden. Mit der kostenlosen Ersteinschätzung, erhalten Sie bei yourXpert eine erste anwaltliche Einschätzung, ob ihre Klage Erfolgsaussichten hat oder nicht.
Hier finden Sie einen Gerichtskostenrechner, mit dem Sie sich vorab einen Überblick über die Gerichtskosten verschaffen können.
Wie läuft ein Klageverfahren ab?
Ein Klageverfahren läuft wie folgt ab:
Schriftliches Vorverfahren § 276 ZPO
Das schriftliche Vorverfahren dient der Vorbereitung des Haupttermins. Die beklagte Person hat nach Zustellung der Klageschrift, 14 Tage Zeit die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen. Dies ist natürlich nur sinnvoll, falls der Anspruch aus Beklagtensicht nicht besteht. Wird die Verteidigungsbereitschaft nicht angezeigt, wird ein Versäumnisurteil erlassen. Wurde die Verteidigung angezeigt, hat die beklagte Person nochmal einmal 14 Tage die Klage zu erwidern und darzulegen, warum die Klage inhaltlich nicht standhaft sei.
Weitere Information zum Thema Klageerwiderung finden Sie in unserem Ratgeber Klageerwiderung und Verteidigungsanzeige: So verteidigen Sie Ihre Rechte.
Güteverhandlung § 278 Abs. 2 ZPO
Die Güteverhandlung findet nach der ordnungsgemäßen Klageerwiderung statt. Sie geht der mündlichen Verhandlung voraus und hat den Zweck der gütlichen Beilegung des Rechtsstreits, um dem;Gericht vermeidbare Arbeit, Kosten und Zeit zu ersparen. Einigen sich beide Parteien auf einen Vergleich, ist das Verfahren beendet. Findet keine Einigung statt, stellt die anwaltliche Vertretung einen Antrag aus der Klageschrift, der*die Anwält*in einen Antrag auf Abweisung der Klage.
Haupttermin
In dem Haupttermin wird mündlich über den Rechtsstreit verhandelt, dies setzt der Mündlichkeitsgrundsatz voraus. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme und das Gericht zieht eine Zwischenbilanz.
Beweisaufnahme
Die Beweisaufnahme folgt unmittelbar der mündlichen Verhandlung und es werden alle möglichen Beweismittel aufgenommen. Dazu gehören der Urkundenbeweis, Zeugenbeweis, Augenschein, Zeugenbeweis, Parteivernehmung und der Sachverständigenbeweis.
Urteil
Nach dem Beweisbeschluss wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt, in der das Gericht darlegen muss, ob die aufgenommene Beweismittel für standhaft erklärt werden oder nicht. Ist die mündliche Verhandlung abgeschlossen, beraten sich die*der Richter*innen untereinander und erlassen daraufhin ein rechtskräftiges Urteil. Die Zustellung des Urteils erfolgt von Amts wegen, § 317 ZPO.
Wie lange dauert ein Klageverfahren?
Wie lange ein Klageverfahren dauert, hängt vom Einzelfall ab. Dabei spielen besonders die Beweisaufnahme, die Terminsetzungen des Gerichts und das;Ausnutzen der Möglichkeit der Stellungnahme durch die Gegenseite eine große Rolle. Auch der Schriftverkehr kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Vor allem, wenn Fristen voll ausgenutzt werden. Je komplexer ein Sachverhalt, desto länger dauert natürlich auch die fachgerechte Bearbeitung. Das Verfahren kann demnach in einer Spanne von drei bis sogar teilweise über 48 Monaten liegen. Eine genauere Abschätzung können Anwält*innen vornehmen.
ZUR ORIENTIERUNG
Im Jahr 2019 dauerte ein Verfahren vor dem Zivilgericht durchschnittlich 10,4 Monate und in einem Strafverfahren durchschnittlich 8,9 Monate.
Klageschrift Muster
Fazit: Kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung
Eine Klage ist der letzte Schritt sein geltendes Recht durchzusetzen. Jedoch gibt es einige juristische Hürden, Prozesstaktiken und Fallstricken, die man als Laie leicht übersieht. Aufgrund der vielen Anzahl an Klagearten, Rechtswegen und der nicht zu unterschätzenden Bedeutung der richten Argumentationsweise in der mündlichen Verhandlung, empfiehlt es sich meist frühzeitig, anwaltlichen Rat einzuholen. Auf yourXpert können Sie sich eine kostenlose erste anwaltliche Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen holen. Unsere Rechtsanwält*innen können Sie anschließend, auf Wunsch, in Ihrem weiteren Vorgehen beraten und eine Strategie entwickeln, wie Sie erfolgreich vor Gericht ziehen können und Sie bei Bedarf auch vertreten.
Bereits beantwortete Fragen |
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Bitte um rechtssichere Prüfung des Haftungsausschluss. |
wie lasse ich meinen (vermutlich verstorbenen) Vater in meine Geburtsuhrkunde eintragen? |
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Balkonsanierung in Wohnungseigentümergemeinschaft |
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Schenkungsanzeige beim Finanzamt, unklare Schenkungsverhältnisse |
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Häufige Fragen
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Bitte beachten Sie, dass in manchen Fällen eine Ersteinschätzung nicht erfolgt, zum Beispiel wenn eine solche mit einer umfangreichen Prüfung verbunden wäre.
Im Gegensatz zu einer kostenlosen Ersteinschätzung stellt eine Rechtsberatung eine fundierte und umfassende rechtssichere Beratung dar, welche auf alle relevanten Aspekt eingeht und eine umfangreiche Prüfung Ihres Anliegens beinhaltet. Diese Rechtsberatung muss auch als solche vergütet werden, jedoch nur, wenn Sie das unverbindliche Beratungsangebot annehmen.
Im Rahmen der Ersteinschätzung erhalten Sie deshalb auch ein Angebot für eine abschließende Rechtsberatung.
Welche Kosten entstehen?
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