Es klingelt an der Tür, davor steht die Polizei mit dem Vorwurf „Sie haben da gerade beim Ausparken auf dem Supermarktparkplatz ein fremdes Auto beschädigt !“.
Wer jetzt antwortet „davon habe ich gar nichts bemerkt !“, hat bereits einen entscheidenden Fehler gemacht. Er hat nämlich eingeräumt, sein Fahrzeug soeben auf dem Supermarktparkplatz als Fahrer geführt zu haben.
Dabei hat jeder Beschuldigte im Strafverfahren das Recht, zunächst keinerlei Angaben zu machen.
Und daher empfiehlt es sich zu schweigen und durch einen Anwalt Akteneinsicht nehmen zu lassen.
Oftmals ergibt sich dabei, dass Zeugen zwar etwas zum Fahrzeug und dessen Kennzeichen sagen, den Fahrer aber nicht identifizieren können.
Wer also geschwiegen und noch nichts zur Person des Fahrers gesagt hat, dem stehen noch alle Verteidigungsmöglichkeiten offen !