Angebliche KV Sachbeschädigung KFZ u Handy u Nötigung
Fragestellung
Guten Tag,
Liebe Anwälte,
Folgender Fall, ich habe mich Ende Oktober abends an einem Sonntag mit einer bekannten getroffen bzw es war eine Art "Affäre" wir saßen beide in meinem Auto und ich wollte daraufhin ihr mitteilen das ich diese Sache beenden will und keinen Kontakt mehr zu ihr möchte.
Daraufhin bat ich Sie dann 3 mal sie möge doch bitte aussteigen. Dieser Aufforderung kam sie aber nicht nach ich wurde daraufhin auch etwas lauter. Ich beugte mich daraufhin vom Fahrersitz aus über sie drüber und wollte die Fahrertür öffnen stieß diese Leicht auf und die Tür stieß angeblich leicht gegen Ihr Auto beifahrerseite da Sie neben mir parkte. (Angeblicher leichter Kratzer ohne Lackabrieb)..
sie stieg daraufhin aber immer noch nicht aus. Ich stieg aus ging ums auto herum nahm sie leicht an ihren Handgelenken und zog sie heraus. Daraufhin packte Sie mich an den Oberarmen ( ich erlitt dabei deutlich sichtbare Hämatome und Kratzspuren) Fotos liegen ebenfalls vor. Bei dem Übergriff viel auch ihr Handy zu Boden was angeblich total zerstört wurde.. beweise dafür oder Fotos gibt es nicht. Aufgrund ihres Übergriffs habe ich sie reflexartig von mir weggeschubst Sie viel dabei in den Grünstreifen. Dabei hat sie sich angeblich die Hand verstaucht links und rechts und das Knie aufgeschürft.
Sie hat sich das durch einen Arzt bestätigen lassen und hat sich 4 Tage krankschreiben lassen.. Desweiteren behauptet Sie ich habe sie in den Lendenbreich getreten mit dem Fuß.. und hat sich auch eine Prellung der Lendenwirbelsäule attestieren lassen. Ich habe sie nicht getreten ich hatte zu der Zeit einen Bänderriss im linken Sprunggelenk (Behandlungsberichte etc und das ich zum Zeitpunkt der Tat auch eine Schiene trug und nur Crogs anziehen konnte habe ich der Staatsanwaltschaft vorgelegt)
Nach ihrem Sturz wollte ich ihr aufhelfen und mich Entschuldigen sie stieg in ihr Auto sperrte sich ein und schrie noch aus dem Fenster ich werde dich anzeigen. Sie behauptet aber jetzt auch noch das ich ihr daraufhin auch noch gedroht Hätte das was passiert. Und ich die scheibe einschlagen wollte. Sie hat sich nun auch noch vom Arzt eine posttraumatische Angststörung attestieren lassen..
Ferner behauptet sie auch noch ich hätte ihr handy absichtlich zu Boden geschmissen und es sei kaputt. Sie hat aber nachweislich noch telefoniert.
Den Sie musste ihren Vater angerufen haben der kannte mich erstens nicht zweitens hatte er meine Nummer garnicht. Daraufhin rief mich ihr Vater an das sie mich fertig machen werden.
Ich habe einen Screenshot gemacht von dem Anruf und ebenfalls der Staatsanwaltschaft vorgelegt.
Zeugen für den ganzen Tatablauf gibt es nicht. Es war abends gegen 19:15 dunkel und auf einem Parkplatz eines Verbrauchermarktes.
Ich bin 29 Jahre alt. Ich habe noch vergessen zu erwähnen ich habe gegen sie auch anzeige wegen KV erstattet. Wurde aber von der Sta schon eingestellt letzte woche.
Ich wurde mal 2007 wegen Betruges verurteilt 100 Tagessätze zu 30 Euro.
Sie und ihr Vater haben Kenntnis davon das ich Soldat bin und mit einer fristlosen Entlassung zu rechnen.
Am nächsten Tag wollte ich das meinem KP Chef mitteilen. Dieser sagte mir das schon jemand in der Kaserne angerufen hat und ihm wurde das über 3 Personen mitgeteilt. Ich denke es war ihr Vater.
Was ich bis jetzt unternommen habe :
Akteneinsicht durch einen befreundeten Anwalt
Behandlungsberichte von meinem Bänderriss vorgelegt, unter anderem auch Fotos wie der damals aussah. Ein Foto mit der Schiene die ich trug und die Schuhe
Einen Screenshot von dem Anruf das sie ihren Vater kontaktiert haben muss und dieser mich dann anrief
Und ich habe ihr 800 Euro überwiesen für den angelich entstanden Schaden (denn es nicht gab und wenn dann war es nicht absichtlich) und einen Teil als Schmerzensgeld für ihren unbeabsichtigten Sturz der durch unsere "Rangelei" entstand.
(Was kein Schuldeingeständnis darstellen soll ich wollte damit meinen guten Willen unterstreichen mich zu Entschuldigen und außergerichtlich zu einigen.
Kommt hier noch eine Einstellung in Betracht ??
Was hätte ich im Fall einer Verurteilung zu erwarten ?
Eine Haftstrafe ohne Bewährung? ? Aufgrund meiner Vorbelastung aus 2008 ?
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Antwort von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich nachfolgend beantworte:
Es kommen hier folgende Strafbarkeiten in Betracht:
Sachbeschädigung hinsichtlich des Lackschadens
Sachbeschädigung in Bezug auf das Handy
Körperverletzung wegen des Schubsen und gefährliche Körperverletzung hinsichtlich des behaupteten Tritts.
Hinschtlich des Vorwurfes der Sachbeschädigung wird diese mangels vorsätzlichen Handels nicht zum Tragen kommen. Zum einen müßte sowohl der Kratzer als auch das beschädigte Mobiltelefon vorgelegt werden. Wenn mit dem Mobiltelefon noch telefoniert wurde, läßt sich dies leicht rekonstruieren.
Insoweit wird das Verfahren hinsichtlich einer möglichen Sachbeschädigung eingestellt werden.
Nicht zu unterschätzen ist der Vorwurf einer Körperletzung, da hier ein ärztliches Attest vorliegt. Da es sich um leichte Verletzungen handeln, die auf eine wechselseitigen Rangelei herrühren, wäre hier eine Einstellung gegen Auflage möglich, § 153 a StPO möglich. Allerdings ist der Vorwurf der Prellung der Lendenwirlbelsäule durch einen Tritt schwerwiegend. Zwar liegt keine gefährliche Körperverletzung vor, da dies voraussetzt, das bei dem Tritt Schuhe getragen werden, die besonders schwere Verletzung verursachen können. Dies ist bei Croocs sicherlich nicht der Fall.
Hier sollten Sie vortragen, wenn nicht bereits erfolgt, dass Sie diese zur Tatzeit getragen haben.
Da Sie nicht einschlägig vorbestraft sind, gehe ich hier von einem Strafbefehl mit maximal 90 Tagessätzen aus, wenn Sie die Anschuldigungen nicht entkräften können. Da Sie aber bereits einen Betrag zur Wiedergutmachung geleistet haben ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Verfahren insgesamt gegen Auflage eingestellt wird.
Mit einer Haftstrafe auf Bewährung müssen Sie nicht rechnen.
Zur weiteren Vorgehensweise.
Sie sollten unbedingt einen Anwalt hinzuziehen. Auch wenn hier Kosten auf Sie zukommen, besteht immer die Möglichkeit, dass der Anwalt direkt Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnimmt, um das Strafmaß zu erfragen und ggfs. abzumildern.
Hinsichtlich des Anrufes bei Ihrem Dienstherren, sollten Sie dies nicht so hinnehmen, sondern versuchen zu ermitteln, wer den Anruf getätigt hat und hier Strafanzeige gegen Unbekannt wegen übler Nachrede und Vermleumdung erstatten. Soweit es sich herausstellt, dass es der Vater war, sollte diese eine Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und Ihnen einen ersten Überblick verschaffen.
Bei Nachfragen stehe ich weiterhin zur Verfügung.
Mit besten Grüßen
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genommen. Alles gut gerne wieder.
Aufgrund meines Bänderrisses war ich sicher nicht in der Lage jemand zu treten. Zumal es war im linken Sprunggelenk, ich schreibe mit links ich spiele Fussball auch mit links ich mache auch alles alltägliche mit links. Also hätte ich auch reflexartig mit links getreten.
Aufgrund ihrer Verletzungen wenn man diese sprichwörtlich nimmt wäre sie wie ein Hund auf allen vieren am Boden "gestanden" mir is vollkommen schleierhaft wie man in dieser Position jemand in den Lendenbreich treten kann.
wie würden diese Auflagen aussehen ?
Oder besteht hier absolut keine Möglichkeit auf Einstellung ? Muss es zwingend ein Hauptverfahren geben sofern das Ermittlungsverfahren nicht eingestellt wird ??
Das Problem ist eben, ihr Vater hat sie dahingehend konstruiert das ich im Falle einer Verurteilung fristlos aus der Bundeswehr entlassen werde.
Kann man das dem Staatsanwalt unter Umständen vor Augen führen ?
Ich würde meine komplette Existenz verlieren, meine Wohnung alles ich würde sofort in Hartz4 verfallen.
ich wollte mir eigentlich im Frühjahr mit meiner Lebensgefährtin ein Haus kaufen. Und ich bin meiner kleinen 5 Jährigen Tochter zum Unterhalt verpflichtet.
Ich hatte Ihre Nachfrage bereits beantwortet. Leider sind meine Ausführungen nicht übermittelt worden, daher anbei nochmal meine Ausführungen.
Ich würde Sie bitten im Anschluss die geld zurück Garantie wieder zurückzunehmen.
Die angeführten Auflagen würde neben der Einstellung des Verfahrens eine Geldzahlung an eine gemeinnützige Einrichtung vorsehen.
Ein Hauptverfahren sehe ich hier nicht als wahrscheinlich. Ich gehe von einer Einstellung oder einem Strafbefehlt aus.
Hinsichtlich der Vorgehensweise des Vaters sollten Sie in Bezug auf den Anruf Strafanzeige wegen Verleumund und übler Nachrede erstatten. Schließlich sind Sie nicht verurteilt. Versuchen Sie hier weitere Informationen bei Ihren Vorgesetzten zu diesem Anruf einzuholen.
Aufgrund der existentiellen Bedrohung kann ich Ihnen nur empfehlen einen Strafverteidiger hinzuzuziehen. Dieser sollte mit der Staatsanwaltschaft Kontakt aufnehmen und das Strafmaß ausloten und auf eine Einstellung hinwirken. Der finanzielle Aufwand hierfür lohnt sich in jedem Fall in Bezug auf das was auf dem Spiel steht.
Auch können Sie dann mit der ganzen Situation besser umgehen.
Mit besten Grüßen
bittet da für mich meine berufliche Existenz auf dem Spiel steht ?
Ich werde mich an einen Anwalt wenden.
Die geld zurück Garantie nehme ich selbstverständlich zurück muss nur sehen wie das geht.
Mit freundlichen Grüßen
Viele Grüße
der damals zuständige Staatsanwalt hat den Fall abgegeben.
Zu der Chatanfrage ist noch auszuführen, dass Sie mit einer Haftstrafe sicherlich nicht rechnen müssen. Entscheiden wird im Falle einer Verurteilung oder einem Strafbefehl sein, ob Sie mehr oder weniger als 90 Tagessätze erhalten. Denn mehr als 90 Tagessätze erscheinen im Führungszeugnis, was sich dann nachteilig auf Ihre weitere Karriere auswirken kann.
Viele Grüße
den nach seiner Aussage kann man Prellungen ohne Hämatome und Blutergüssen sehr gut vortäuschen kann und ein Arzt das mal gerne schnell attestiert.
und er meinte das Verfahren nach entweder 153 eingestellt wird oder 153a eventuell wegen meiner Vorbelastung wegen Betruges aus 2007. Er meinte unter Umständen könnte sogar 170 Abs 2 drin sein.. was er noch sagte war das er nicht mehr als Anwalt arbeiten will wenn ich nach dieser Aktenlage verurteilt werde..
Viele Grüße
Viele Grüße
Ich hab die Staatsanwältin jetzt erreicht und mit ihr gesprochen, Sie will heute eine abschließende Verfügung treffen. Sie darf mir am Telefon nichts sagen was Sie vorhat. Sie sagte mir nur das Sie bei einer Sache die Unterschrift ihrer Vorgesetzten braucht bzw das der oder die da nochmal drüber schauen muss und das dann dem Richter auch noch vorgelegt werden muss. Bis ich dann was höre soll es nochmal 2 -3 Wochen dauern. Liebe Grüße.
Viele Grüße
Viele Grüße
Ich hoffe das das auch mildernd berücksichtigt wird das ich freiwillig 800 Euro an die Dame gezahlt habe. Bzw ich habe das in einem Strafbefehl auch absehen von Strafe stehen kann ?? Oder auch Strafvorbehalt ??
Mich richtet das zugrunde alles und dauert alles solange.
Alles weitere müssen Sie leider abwarten.
Viele Grüße
Viele Grüße
Viele Grüße
Viele Grüße
Viele Grüße
Das Motiv der Richterin hier eine Hauptverhandlung durchzuführen kann ich leider nicht ergründen.
Viele Grüße