Vorwurf der Sachbeschädigung
Fragestellung
Hallo.
Kurz zu mir: Mein Name ist K. K.. Ich und meine Familie (meine Frau Michaela, mein Sohn Leander) leben in Aichwald (in der Nähe von Esslingen am Neckar). Ich selbst bin Vollzeit berufstätig als Sachbearbeiter für das BAföG (öffentlicher Dienst) als Angestellter, meine Frau ist Angestellte beim Lidl und mein Sohn mit seinen 13 Jahren Schüler.
Sachverhaltsschilderung:
Am Freitag, den 29.09.2017 bin ich, nach der Arbeit und anschließendem Einkaufen um 15:45 Uhr nach Hause gekommen. Vor meiner Garage angekommen fing ich an mein Auto auszuladen. Dabei habe ich festgestellt, dass an dem neben meinem Auto stehenden Auto vorne grüne Lackfarbe über den Scheinwerfer rechter Seite und der Motorhaube bis hinunter zum Fußboden verlaufen war. Da dieses Auto der Lebensabschnittsgefährtin (mit Name Kerstin) meines Vermieters (mit Name Horst) gehört und wir ein sehr gutes Miteinander pflegen (da gemeinsam in einem drei Parteien Haus lebend), sah ich es als notwendig an sie darüber zu unterrichten, da beide über längere Zeit weggefahren waren. Nun habe ich Kerstin ihre Nummer nicht und habe stattdessen dem Horst über WhatsApp zwei Fotos und folgende Nachricht dazu gesandt: [„Ist euch das passiert? Ich habe Kerstin ihre Nummer nicht, darum schick ich dir mal ein Foto. Ich habe eben gerade mit Schrecken gesehen, dass da an dem Auto grüne Farbe dran ist.“]. Dazu habe ich leider dann wohl eine sehr große dumme Dummheit begangen, weil ich um das Auto rum bin und den großen Farbfleck (grüner Lackfarbe, Zaunlackfarbe) auf dem Boden vor dem Auto mit einem meiner Finger angetatscht habe, um zu gucken, wie weit die Farbe bereits angetrocknet ist. Die Lack-Farbe war nur oberflächlich trocken (Haut war gebildet, Rest darunter war noch flüssig). Warum ich so gehandelt habe hatte den Hintergedanken, dass, wenn die Farbe noch ganz frisch gewesen wäre ich eine Schüssel mit heißem Wasser mit Spüli geholt und damit dann versucht hätte die Farbe vom Auto abzuwischen. Jedoch die Farbe am Auto bereits stark angetrocknet, weshalb ich von der Maßnahme abstand nahm, weil ich Sorge hatte alles noch zu verschlimmern und die Farbe dann nur mehr verschmiert.
So, nun kommen Horst und Kerstin am Mittwoch, den 04.10. nach Hause. Noch am selben Abend (es war bereits dunkel) fuhr ein Streifenwagen der Polizei vor und nahm den Schaden auf. An dem Abend wurde von uns im Haus niemand weiter dazu befragt. Außer meiner Familie und dem Vermieter, seiner Kerstin (Die hier nicht dauerhaft wohnt, sondern überwiegend am Wochenende zugegen ist und hier auch wohl nicht gemeldet ist, da sie selbst noch eine eigene Wohnung besitzt.) und einer alleinstehenden jungen Frau im obersten Geschoss, wohnt hier in dem Haus keiner weiter. Die Polizei war dann nach ca. 20 Minuten halt wieder weg. Dann geschah erst einmal nichts weiter, bis es Freitagnachmittag um ca. 15 oder 15:30 Uhr so herum an der Wohnungstüre klingelte. Es war Kerstin. Sie war sofort auf 180 und sehr aufbrausend und fing auch gleich an mich verbal zu attackieren. Es waren (aus dem Gedächtnis heraus) folgende Vorwürfe und Anschuldigungen: Ich solle aufhören mit dem Versteck spielen. Ich soll zugeben, dass ich das war. Für ihr stünde klar fest, dass nur ich das gewesen sein könnte. Wer solle es sonst gewesen sein. Die Polizei hätte auf der Farbe einen Fingerabdruck gefunden, mit dem der Täter ganz klar überführt werden kann und sie wisse (woher auch immer) dass es mein Fingerabdruck sei. Außerdem hätte die Polizei auch gesagt, dass der Täter nur aus dem Haus kommen kann, sonst käme wohl keiner weiter in Frage. (Das finde ich schon sehr unschön seitens der Polizei, eine solche Äußerung zu tätigen. Damit haben die lieben Polizisten einen wesentlichen Beitrag zu dem nun herrschenden häuslichen Unfrieden geleistet.) Ich und meine ganze Familie könnten in zwei Wochen mit Post von der Polizei rechnen, und da dürfen wir dann alle antanzen und denn kommt sowieso raus, dass wir das waren. Wenn ich das nicht war, dann war das eben mein Sohn (Leander heißt er und ist 13 Jahre alt). Er sei ja schließlich sowieso schon polizeibekannt (Was nicht der Realität entspricht und ich auch nicht weiß, wie Kerstin auf sowas kommt!?). Ich habe mehrfach versucht ihr zu erklären, dass ich das wirklich nicht war. Es sei doch auch völlig unlogisch und abwegig, dass, wenn es mir passiert wäre ich die Farbe hätte trocknen lassen. Außerdem hätte ich, dann denen doch geschrieben, dass mir ein Missgeschick passiert sei. Ich hätte doch nichts zu befürchten brauchen. Ich habe eine Haftpflichtversicherung. Es sei auch völlig unlogisch warum ich hätte die Farbe trocknen lassen sollen!? Warum soll ich zum Ziel haben hier den Hausfrieden zu zerstören (Was aber auch ohne mein Zutun nun geschehen ist). Die Vorwürfe von Kerstin hörten nicht auf. Sie hat weiter darauf beharrt, dass ich oder der Leander es endlich zugeben sollen, dass einer von uns das war. Als ich ihr dann nochmals erklärt habe, warum ich es zugeben solle, wenn ich oder der Leander es doch wirklich nicht waren, ist sie richtig losgegangen. Sie schwörte uns, also der ganzen Familie, (der Leander stand hinter der Tür und hat die Anschuldigungen, auch die sie ihm gegenüber ausgesprochen hatte mit angehört), dass sie uns zukünftig unser Leben hier zur Hölle machen wird. Dass wir hier keine ruhige Minute mehr verleben würden. Sie wird die ganze Nachbarschaft darüber informieren, was wir für Leute sind. Ja, und außerdem hätte sie ja vom Gutachter ebenfalls die Bestätigung bekommen, dass es kein Vandalismus Schaden sei und somit doch 100%ig feststehen würde, dass ich oder der Leander das waren. Außerdem sei ja schließlich ein weiterer Punkt, der gegen mich spricht der, dass wir gerade unsere Küche renovieren (malern). Das stimmt auch, aber die Küchenrenovierung haben wir erst am Feiertag (Mittwoch, den 03.10.) begonnen. Und, was bitteschön soll ich in meiner Küche mit zaungrüner Lackfarbe streichen? Die Farbe, die ich (wir) zur Renovierung verwende(n) ist weiß für die Decke und die Wände. Die Fenster sind mit einer Lacklasur im Farbton Palisander (ein dunkles braun) gestrichen worden. Ich habe auch keine Farbe aus meiner Garage geholt und bin damit auch nicht in Höhe ihres Autos gestolpert, so, wie sie nun die nächste Vermutung ihrer Anschuldigung verlautete. Ich habe meine Garage neben ihrem Auto-Abstellplatz. Darin befand sich noch nie und befindet sich auch jetzt keine Farbe. Ich habe alles in meinem Keller gelagert. Ich vermute mal, dass sie auch deshalb so sauer war und weiterhin ist, weil die Versicherung in ihrem Fall nichts zahlt, aber das ist nur eine Vermutung meinerseits. Jedenfalls ist sie dann wutentbrannt abgezogen. Keine halbe Stunde später habe ich aus der Küche heraus gesehen, wie eine unserer Nachbarinnen zu Kerstin ging und oben klingelte. Dann sind beide raus und Kerstin wetterte im Beisein der Nachbarin so laut, dass ich das hören konnte, dass ich doch gefälligst zugeben soll, dass ich das war. Keine Stunde später dann das gleiche Spiel mit dem Mann der Nachbarin. Jetzt erzählt sie eben jeden, den sie sieht und kennt, was wir für schlimme Leute sind. Wenn es nur mich allein betreffen würde, dann würde ich das als üblen Scherz wegstecken. Dadurch, dass es aber ja nun gegen meine ganze Familie geht und wir (insbesondere unser Sohn mit seinen 13 Jahren) die Welt nicht mehr verstehen, wissen wir nicht mehr weiter. Unser bisheriges Vermieter/Mieter Verhältnis ist nach nunmehr über 10 Jahren Friede, Freude, Eierkuchen völlig aus den Fugen geraten und das aus heiterem Himmel. Wir haben uns gerade eine neue Küche bestellt, die in den nächsten Wochen geliefert werden soll. Nun besteht die Gefahr, dass wir aus der Wohnung herausgetrieben werden. Die Andeutungen dazu sind ja, wie zuvor beschrieben klar gemacht worden. Die ersten Anzeichen dazu sind bereits da. Wäsche von uns im Waschkeller wurde von der Wäscheleine gezogen und auf unsere Waschmaschine gefeuert (noch mit Klammern dran). Wir gehen davon aus, dass es erst der Anfang ist.
Fakt ist und das ist die Wahrheit, auch, wenn tatsächlich erschreckenderweise einiges gegen mich spricht, dass ich die Farbe nicht über das Auto von Kerstin verschüttet habe. Weder mutwillig, noch unabsichtlich. Die Frage, wer es denn sonst gewesen sein könnte kann ich nicht beantworten. Wichtig dabei ist aber, dass die Hof- und Garageneinfahrten zur Straßenseite sich befinden und jeder dahin Zugang hat, weil kein Zaun, sondern nur eine Vorhängekette das Grundstück zur Straße abschließt.
Das was die Kerstin da macht, ist in meinen Augen eine ziemlich üble Nachrede und/oder sogar bereits eine Verleumdung. Noch gilt in unserem Staat die Unschuldsvermutung, bis die Schuld tatsächlich bewiesen ist.
Wir sind grad wirklich sehr verzweifelt und fragen nun Sie um Rat. Was können oder sollen wir tun. Mit unserem Vermieter reden ist nicht drin, da er auf Seiten seiner Kerstin steht. Mit vernünftigen ruhigen und sachlichen Gesprächen kommen wir nicht weiter. Die Schuldfrage ist für die gegnerische Seite klar entschieden. Aber das ist ungerecht, da es wirklich niemand von uns war.
Sollten wir uns einen Anwalt in unserer Gegend suchen, der uns im Weiteren Verlauf vertritt? Wir haben eine Rechtschutzversicherung bei der Debeka, die außer Miet- und Verkehrsrechtschutz alle weiteren Gebiete (auch Straf-Rechtschutz) umfasst. Sollten wir diese Versicherung bereits jetzt in Anspruch nehmen oder ist es verfrüht?
Auf Ihre Antwort sehnsüchtigts wartend und mit freundlichen Grüßen
K. K.
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Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Frage das damit entgegengebrachte Vertrauen und die sehr umfangreiche und genau Sachverhaltsschilderung.
Ich darf Ihre Frage wie folgt beantworten:
Zunächst ist es richtig, dass grundsätzlich die Unschuldsvermutung gilt. Solange also nicht durch ein strafrechtliches Urteil oder andere Maßnahmen nachgewiesen ist, dass Sie oder ein Familienmitglied der Täter ist, dürfen sie insofern auch nicht diesbezüglich bezichtigt werden.
Tun dies Dritte doch, so ist es ganz richtig, wie Sie darstellen, dass diese dann entweder eine üble Nachrede oder eine Verleumdung in Form einer Straftat begehen, es sei denn, diese können explizit nachweisen, dass Sie die Tat begangen haben.
Dies dürfte vorliegend wohl noch nicht der Fall sein, allerdings spricht die Tatsache, dass Ihr Fingerabdruck auf dem Wagen bzw. auf der Farbe sich befindet, natürlich als Indiz durchaus dafür, dass Sie mit der Tat in Verbindung stehen könnten.
Allerdings ist Ihr Sachvortrag auch ohne weiteres plausibel und wenn hier tatsächlich zuvor ein gutes und freundschaftliches Verhältnis bestanden hat, dann ist auch der Sachverhalt, den Sie hier geschildert haben, durchaus nachvollziehbar und auch glaubhaft.
Die Frage wird allerdings immer dann sein, wie dies im schlimmsten Fall bzw. im letzten Fall ein Richter sehen würde.
Daher spielt es durchaus aus strafrechtlicher Sicht eine Rolle, welche anderen Aspekte hier noch gegebenenfalls mit hinein wirken, zum Beispiel ob weitere Spuren am Tatort gesichert worden sind oder ob gegebenenfalls Zeugen im Hinblick auf das Auffinden der Farbe oder auch das Anbringen der Farbe vorhanden sind.
Daher macht es in strafrechtlicher Hinsicht durchaus bereits jetzt sind, sofern gegen Sie auch ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist, Sie also eine Anhörung erhalten haben, dass Sie hier einen Rechtsanwalt einschalten, der gegebenenfalls auch weitere Beweisanträge stellen kann, Akteneinsicht einfordern und Sie auch vor Ort vertreten kann.
Hinsichtlich der derzeit akuteren Situation mit Kerstin, insofern dass diese hier die nicht festgestellten und gegebenenfalls auch anderweitige Behauptungen Dritten gegenüber darstellt, wären zwei Wege gangbar.
Zum einen könnte das Verhalten ebenfalls eine strafbare Handlung sein, indem üble Nachrede oder Verleumdung durch Kerstin Ihnen gegenüber ausgeübt wird, siehe oben. Eine weitere Straftat könnte darin liegen, dass Kerstin Ihnen gegenüber geäußert hat, dass er Ihnen das Leben zur Hölle machen wird. Hierin kann eine entsprechende Nötigungshandlung oder auch Bedrohung liegen.
Sie können diesbezüglich eine Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Daneben haben Sie auch einen zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch, dass die unwahren Behauptungen nicht weiter gegenüber Dritten geäußert werden. Hier können Sie zunächst außergerichtlich mit kurzer Frist Kerstin zur Abgabe einer so genannten Unterlassungs-und Verpflichtungserklärung dahingehend auffordern, dass sie diese Behauptungen unterlässt. Hier muss ganz genau in der entsprechenden Erklärung angegeben werden, welche Behauptungen Sie sodann zu unterlassen hat.
Reagiert sie hierauf nicht, können Sie gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, gegebenenfalls auch im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Spätestens hier, besser allerdings bereits auch im außergerichtlichen Verfahren, empfehle ich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, da ja auch hier ihre Lebensqualität durchaus betroffen erscheint und gegebenenfalls auch ein weiteres Zusammenleben aufgrund der derzeitigen Wohnsituation gegeben sein wird.
Hinsichtlich der Bedrohung bzw. Nötigung kann es rein theoretisch auch zur Inanspruchnahme des so genannten Gewaltschutzgesetzes kommen. Hier müssten dann aber konkrete Anzeichen dafür bestehen, dass Ihnen weitere Schäden von Kerstin in gesundheitlicher Hinsicht drohen, Sie also vor hat, sie psychisch oder physisch zu verletzen.
Auch könnte man hier, dies setzt allerdings voraus, dass die Gegenseite hiermit auch einverstanden ist, eine Mediation oder eine Schlichtung, zumindest im Hinblick auf die Beschimpfungen und unwahren Behauptungen, durchführen.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage zunächst hilfreich beantwortet habe und stehe Ihnen bei weiteren Nachfragebedarf jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freue ich mich.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
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