Wohnsitz Italien - italienische Regelung für Nutzung deutscher Autos
Beantwortet von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Fragestellung
Sehr geehrte Frau Merkel,
ich werde demnächst beruflich nach Italien (Südtirol) ziehen und bin dort zumindest teilweise auf ein Auto angewiesen. Daher wollte ich das Auto meiner Mutter (Leasingvertrag) mit ins Ausland nehmen. Ich habe nun gelesen, dass man ein Auto aber in Italien bzw. generell im Ausland anmelden muss, wenn sich dieses länger als 185 Tage im Ausland befindet. Ich kann dies derzeit noch nicht absehen, sicher sind es nicht 185 Tage am Stück, könnte aber über das Jahr gesehen schon sein.
Nun meine Frage: Gilt dies auch für das Auto meiner Mutter obwohl sie ja in Deutschland wohnen bleibt? Und welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich das Auto nun doch länger als die 185 Tage mit nach Italien nehme? Mir geht es dabei vor allem darum, dass ich gelesen habe, dass dies von italienischer Seite als Steuerhinterziehung eingestuft werden kann, wenn man mit einem deutschen Auto länger in Italien unterwegs ist. Dies möchte ich natürlich nicht riskieren, da wahrscheinlich ja auch meine Mutter als Halterin zur Verantwortung gezogen werden würde? Aber wäre es wirklich eine Straftat, wenn ich ein geliehenes deutsches Auto in Italien nutze? Das Auto wäre ja in Deutschland auf einen deutschen Halter gemeldet und wäre zwischendurch auch immer mal wieder in Deutschland.
Ich habe auch schon überlegt mir in Italien ein Auto zu kaufen (oder leasen), da ich aber nicht sicher bin wie lange ich überhaupt dort bleibe (max. 2-3 Jahre) würde sich dies kaum lohnen und scheint auch recht aufwendig zu sein.
Noch zur Information: Der Leasinggeber weiß darüber Bescheid und auch bei der Versicherung würden wir natürlich angeben, dass ich mit dem Auto auch viel im Ausland unterwegs wäre.
Ich freue mich auf Ihre Antwort und bedanke mich bereits jetzt sehr herzlich!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen auf Basis Ihrer Angaben folgendermaßen:
1. Gilt dies auch für das Auto meiner Mutter obwohl sie ja in Deutschland wohnen bleibt? Und welche Konsequenzen könnte es haben, wenn ich das Auto nun doch länger als die 185 Tage mit nach Italien nehme?
Zunächst einmal sind Ihre Information richtig, halten Sie sich länger als 185 Tage im Jahr in einem anderen EU-Staat auf, so begründen Sie dort automatisch Ihren Wohnsitz und müssen als Halter eines PKWs diesen dort anmelden.
Da es sich hier um den geleasten Wagen Ihrer Mutter handelt, so dürfen Sie mit dem geliehen Wagen nicht in Italien fahren, wenn Sie sich länger als 185 Tage in Italien aufhalten. Sie dürften das Auto nur dann in Italien fahren, wenn Ihre Mutter daneben sitzt oder Sie eine beglaubigte Vollmacht Ihrer Mutter (am besten auch auf Italienisch) vorweisen können.
Da es sich um Leasingwagen handelt, werden Sie sicherlich mit dem Problem konfrontiert werden, dass Sie den Wagen nicht in Italien anmelden können. In der Regel behält der Leasinggeber den Fahrzeugbrief, welchen Sie jedoch für die Ummeldung benötigen.
2. Aber wäre es wirklich eine Straftat, wenn ich ein geliehenes deutsches Auto in Italien nutze?
Ja, ist es Ihr Auto, dann Steuerhinterziehung.
Ist es das Auto Ihrer Mutter, stünde der Vorwurf der Scheinzulassung im Raum, weil hier ein Auto in Deutschland geleast ist und dieses länger als 30 Tage in Italien gefahren wird.
Die italienische Regierung hat einen Gesetzesentwurf erarbeitet, laut dem es künftig nicht mehr erlaubt sein wird, mit einem im Ausland zugelassenem Auto zu fahren. Inwieweit dieser Entwurf schon geltendes Recht ist, kann ich Ihnen nicht beantworten. Hierzu müsste ein italienischer Anwalt konsultiert werden.
Bei dem Vorwurf der Scheinzulassung drohen eine Verwaltungsstrafe von 84 bis 335 Euro, sowie der Entzug des Fahrzeugscheines für dreißig Tage.
Fazit:
Ihr Vorhaben ist, mit einem in Deutschland geleasten Auto dauerhaft in Italien zu fahren ist äußerst heikel und ein strafbares Verhalten.
Um Probleme zu entgehen, sollten Sie ein eigenes Auto in Italien für Zeit anmelden. Sie hätten dann 6 Monate Überlegungszeit und sollte sich danach herausstellen, dass Sie 2-3 Jahre bleiben, dann müssten Sie das Auto in Italien anmelden. Beachten Sie, dass bei einem in Deutschland zugelassenen geliehen Wagen die Nutzungsdauer in Italien auf 30 Tage verkürzt ist.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin
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