Welche Schadensansprueche können beim Autokauf anfallen?
Fragestellung
Hallo Zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Mein Auto BMW 545 hat einen Motorschaden. Dieses habe ich im Internet der Firma MG Autoservice & Autoankauf, Wuppertal angeboten.
Am nächsten Tag wurde ich angerufen und ein Herr Schwarzbach hat mich nochmal alles (Schäden etc..) abgefragt. Danach wurde etwas gehandelt und ein Preis von 5000 € vereinbart. Er meinte er schicke mir den Kaufvertrag auf das Handy und ich sollte es kurz mit ok bestätigen. Leider habe ich dies vorschnell gemacht. Kurz darauf rief ein Unternehmer an und vereinbarte einen Termin zur Abholung des Fahrzeuges am Mittwoch, den 24.05.2017 9:00 Uhr.
Als ich mir den Vertrag nochmals durchgelesen habe merkte ich das ein Schaden am Fahrzeug (Schiebedach defekt) nicht aufgenommen wurde. Jetzt habe ich auf dieser Internet Seite gelesen
https://www.motor-talk.de/forum/achtung-vor-motorschaden-ankauf-online-t5804912.html?page=1
das diese Firma des öfteren so arbeitet um den vereinbarten Preis zu drücken oder Schadensersatzanspruch geltend zu machen. Meine Frage ist nun muss ich dieser Firma das Auto unter dem vereinbarten Wert von 5000 € verkaufen auch wenn noch nachträglich Mängel auftreten (oder mir weitere Mängel unterstellt werden), die nicht in diesem dubiosen Kaufvertrag aufgeführt wurden? Wie hoch könnten die gestellten Schadensersatzansprüche werden?
Könnte ich aus der Nummer rauskommen, da das Auto eigentlich auf meinen Vater zugelassen ist und ich den Vertrag geschlossen habe (natürlich weiß mein Vater bescheid, ist informiert und hat eine Rechtsschutzversicherung)?
Hier der Email Verkehr:
1.Email
KAUFBESTÄTIGUNG
Käuferdaten:
MG Autoservice & Autoankauf
Schwarzbach 152a
42277-Wuppertal
0151-61154321
Sehr geehrter Herr Traband,
hiermit bestätigen wir Ihnen den Kauf von folgenden Fahrzeug:
BMW 545i Touring
Baujahr: 2005
Gesamtfahrleistung (Kilometer): 148.800
Unfallfrei - Nicht nachlackiert - Scheckheftgepflegt, Stoßstange hinten neu lackiert, kleiner Kratzer Stoßstange
Beschädigungen (falls vorhanden):
Motorschaden - Motor wird heiß, startet noch , Navi springt manchmal nicht an
Farbe: silber
Ausstattung: Original Alufelgen, M Paket innen und außen , Navi Leder Xenon Schaltgetriebe , Spurverbreiterung
Deutsche Ausführung, deutsche Erstzulassung,
Verkauf mit deutschen Fahrzeugpapieren
Gesamtpreis: 5000,00 Euro
Bezahlung: Bar bei Abholung Mwst. nicht ausweisbar
Verkäufer:
Stefan Traband
2. Email
Hallo Herr Beckmann,
Hiermit bestätige ich Ihnen den Verkauf meines Fahrzeuges wie unten beschrieben für 5000,00 Eur bar bei Abholung. Auto muss selbst abgeholt werden, da es nicht fahrbereit ist. Dies ist ein Privatverkauf ohne Garantie oder Gewährleistung.
Sollte noch Interesse an den Original Sommerreifen bestehen wird hierfür der Preis vor Ort verhandelt.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Traband
3. Email
Hallo Herr Beckmann.,
Können sie mir bitte kurz bestätigen das der Fahrer Hussein mit der Telefon nummer 01622379177 der Fahrer von ihnen ist.
Hier rufen gerade ständig Leute wegen dem Auto an.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Traband
4. Email
Genau der Herr Amir Hussein ist ein subunternehmer der den Wagen für uns abholt
------------------------------------
Vielen Dank für Ihre Hilfe
mit freundlichen Grüssen
Stefan Traband
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
da Sie Ihren Wagen verkauft haben, und es nur auf die Eigentumsverhältnisse ankommt, ist ein wirksamer Kaufvertrag zwischen Ihnen und der Firma zustande gekommen.
Daher werden Sie den Wagen für 5.000,00 € verkaufen müssen.
Sie sollten bei der Übergabe einen Zeugen hinzuziehen und auch Fotos machen.
Der nicht genannte Mangel Schiebedach sollte schriftlich dem Käufer mitgeteilt werden. Teilen Sie ihm mit, dass Sie diesen Mangel erst jetzt bemerkt haben.
Der Mangel ist aber nun bekannt und muss offenbart werden, sonst würden Sie arglistig handeln.
Hat das Fahrzeug bei Übergabe Mängel, die nicht im Vertrag genannt worden sind, hat der Käufer Gewährleistungsansprüche nach §§ 434, 437 BGB.
Er kann die Lieferung des Fahrzeuges ohne Mangel verlangen oder den Preis mindern (Verhandlungssache) oder Schadenersatz fordern, der in der Regel dann in Höhe der Reparaturkosten für die Beseitigung des Defektes anzusetzen ist.
Sinnvoll wäre es, den Defekt nachzunennen und ggfs, einen Preisnachlass hinzunehmen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Ist also ein Vertrag zustande gekommen, obwohl ich nicht der Besitzer des Autos bin?
Kann ich dieser Firma folgendes schreiben oder wäre dies etwas dreist:
"Sehr geehrter Herr Beckmann,
ich habe mir den Kaufvertrag nochmals genauer angeschaut und bemerkt das der Schaden des Schiebedaches (klemmt, wurde daraufhin stillgelegt) nicht mit in den Vertrag aufgenommen wurde.
Das erklärt auch warum sie so schnell auf eine Bestätigung des Kaufvertrages gedrängt haben. Leider ist diese Praxis von ihrer Firma wohl schon häufiger verübt worden, da es zahlreiche Berichte im Internet darüber gibt, bei denen Sie extrem den Preis drücken wollen und mit Schadensersatzforderungen drohen.
Ich hoffe das wir in diesem Fall ohne Gericht eine gute Einigung für beide Seiten finden werden.
Vielen Dank"
Sehr geehrte Frau True-Bohle, ich hoffe sie können mir hierbei noch einen kleinen Tipp geben.
Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Stefan Traband
richtig, ein Kaufvertrag ist zustandegekommen und auch von Ihnen zu erfüllen.
Die Passage mit dem Schiebedach können Sie so schreiben. Allerdings sollten Sie
"Das erklärt auch warum sie so schnell auf eine Bestätigung des Kaufvertrages gedrängt haben. Leider ist diese Praxis von ihrer Firma wohl schon häufiger verübt worden, da es zahlreiche Berichte im Internet darüber gibt, bei denen Sie extrem den Preis drücken wollen und mit Schadensersatzforderungen drohen."
weglassen.
Derzeit hat die Gegenseite noch nichts gemacht und SIE haben einen Mangel erst später erkannt.
Daher hat die Gegenseite die Gewährleistungsansprüche und ich denke, es wäre taktisch unklug, die Gegenseite dann noch zu provozieren.
Melden Sie den später erkannten Mangel nach und gehen Sie in die Preisverhandlungen.
Ob die Gegenseite bei Ihnen wirklich "so ein Spielchen" versucht, steht noch nicht fest. Daher die Verhandlungen nur mit Zeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
letzte Frage:
Gibt es eine Möglichkeit von diesem Verkaufsvertrag zurückzutreten?
Vielen Dank
mit freundlichen Grüßen
Stefan Traband
nur dann, wenn Sie von der Gegenseite getäuscht oder bedroht worden sind, werden Sie aus dem Vertrag kommen.
Zwar könnten Sie auch wegen Irrtums die Anfechtung erklären, kommen damit aber nicht weiter:
Denn es fehlt zum einen der Anfechtungsgrund und zum anderen macht der, die wegen Irrtums einen Vertrag anfechtet, sich dem Grunde nach schadenersatzpflichtig.
Möglich wäre allein noch eine Vertragsaufhebung; dazu muss aber die Gegenseite ihre Zustimmung erklären, was sicherlich nur mit finanziellen Forderungen dann geschehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle