Sorgerecht
Fragestellung
Hallo Frau Hülsemann,
kann ich das 1/2 Sorgerecht, welches ich habe, an das Jugendamt abtreten. Die andere Hälfte hat die Mutter.
Oder kann ich grundsätzlich das Sorgerecht abgeben. Meine Zahlungsverpflichtungen werde ich trotzdem weiter nachkommen. Ich möchte nur noch ein Umgangsrecht behalten.
Begründung:
Mein Sohn ist schon sein 5 Jahren in verschiedenen Jugendhilfeeinrichtungen. Alle Endscheidungen die anfallen werden von seiner Mutter aus Hass gegen mich blockiert. Das Jugendamt interesiert sich nicht dafür.
Ich habe nun aber keine Nerven mehr immer zu kämpfen. Dies hat mich auch schon gesundheitlich sehr angegriffen. Mit dem Abgeben des Sorgerechtes möchte ich mich aus der Veranwortung nehmen.
Die Entscheidungen die seine Mutter trift sind nicht immer zum Kindeswohl und ich möchte diese nicht mit verantworten.
Entscheidungen sollen in Zukunft alleine durch seine Mutter, oder mit dem Jugendamt getroffen werden.
Ich möchte aber das Umgangsrecht behalten.
Ich das möglich und auf welchem Weg?
Vielen Dank im voraus.
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Antwort von Rechtsanwältin Martina Hülsemann
Sehr geehrter Fragesteller,
auf der Grundlage des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Grundsätzlich ist bei der Frage, welcher Elternteil das Sorgerecht innehat das Kindeswohl entscheidend. D.h. entspricht es dem Wohl des Kindes, wenn nur noch die Kindesmutter das Sorgerecht innehat hat. Auf der anderen Seite müssen Sie beide auch in der Lage sein gemeinsame Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Wenn Sie beide überhaupt nicht miteinander kommunizieren können, dann ist dies schon zweifelhaft.
Gesetzlich ist es so, dass entweder Sie beide das Sorgerecht innehaben, oder einer von Ihnen beiden oder aber wenn keiner von Ihnen beiden in der Lage ist, dann kann das Jugendamt die elterliche Sorge für Teilbereiche oder aber ingesamt ausüben. Eine Teilunng der elterlichen Sorge auf die Kindesmutter und das Jugendamt zu je 1/2 ist nicht möglich.
Sie könnten also die Kindesmutter fragen, ob sie die elterliche Sorge alleine ausüben will, wenn sie das möchte, sollten sie beide zum Jugendamt gehen und die weiteren Schritte besprechen.
Sie könnten auch bei Gericht einen Antrag stellen, dass das Kindeswohl gefährdet ist (wenn es denn dafür Anhaltspunkte gibt), wenn Sie beide das Sorgerecht weiterhin gemeinsam ausüben und das das Sorgerecht ingesamt auf das Jugendamt zu übertragen ist. Es handelt sich hierbei um ein Amtsermittlungsverfahren, das heißt das Gericht ist verpflichtet von sich aus zu prüfen, was am besten dem Kindeswohl entspricht. Ebenfalls könnten Sie auch beantragen, dass das Sorgerecht insgesamt auf die Kindesmutter zu übertragen ist, weil Sie beide nicht in der Lage sind zu kommunizieren und sich zu einigen.
Wie das Gericht dann entscheiden wird, ist dann nach Kindeswohlgesichtspunkten zu beurteilen.
Dazu müsste ich weitere Einzelheiten kennen.
Ich hoffe, Sie haben nun einige Anhaltspunkte erhalten, wie Sie weiter vorgehen können.
Mit freundlichen Grüßen
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