Internationales Recht / Scheidung
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Mein Name ist Matthias Braun.
Ich brauche Informationen zu einer Scheidung.
Die Situation:
Meine Lebensgefährtin, Nigerianerin, will sich von Ihrem Ehemann, Irländer, scheiden lassen.
Beide Parteien sprechen zur Zeit nicht miteinander.
Die beiden haben zwei Kinder zusammen.
Meine Fragen, wie geht man in einer solchen Situation vor?
Müssen wir nach Irland reisen?
Wie genau geht solch eine Scheidung vor sich?
Ich freue mich von Ihnen zu hören.
Bester Grüße
Matthias Braun
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Ehescheidung könnte durch Ihre Lebensgefährtin unter Umständen in Deutschland eingereicht werden.
Dabei gehe ich zunächst einmal davon aus, dass die Frau in Deutschland lebt. Wenn dieses der Fall sein sollte, kann eine Ehescheidung in Deutschland eingereicht werden, wenn die Eheleute einmal in Deutschland gelebt haben und Ihre Lebensgefährtin dann in Deutschland geblieben ist.
Oder aber die Frau als Antragsstellerin sich bereits seit mindestens einem Jahr in Deutschland aufgehalten hat.
Zumindest könnte bei Vorliegen einer der beiden Alternativen ein Verfahren hier eingeleitet werden.
Dann muss durch einen Anwalt hier in Deutschland ein Scheidungsantrag eingereicht werden.
Eine andere Frage ist dann aber, welches Recht anwendbar sein wird.
Dafür wird es darauf ankommen, wo die Eheleute zuletzt gelebt haben.
Die Frage, welches Recht Anwendung findet, stellt nicht mehr auf die Staatsangehörigkeit ab, sondern auf den gewöhnlichen Aufenthalt.
Es könnte auch deutsches Recht zur Anwendung kommen, dann müssten aber die Eheleute hier gelebt haben. Das vermute ich eher nicht, so dass hier irländischen Recht Anwendung finden wird.
Voraussetztung für eine Ehescheidung ist dann, dass die Eheleute zum Zeitpunkt der Einreichung des Scheidungsantrages innerhalb der letzten 5 Jahre mindestens 4 Jahre insgesamt oder in Einzelabschnitten getrennt gelebt haben und es keine Aussicht auf Versöhnung besteht .
Es muss daher eine sehr lange Trennungszeit bestehen.
Betreffend der Kinder können ebenfalls Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht werden.
Hinsichtlich der Sorgeberechtigung kann auch ein Antrag gestellt werden, dass dieses der Mutter obliegen soll, da dieses dem Wohl der Kinder entspricht.
Das einschlägige Gesetz für die Ehescheidung ist das Family Law (Divorce).
Dieses regelt in Artikel 5, dass auch im Falle einer Scheidung über das Sorgerecht entschieden werden kann. In dem Fall Ihrer Lebengefährtin wird damit zu rechen sein, dass dieser das Sorgerecht zugesprochen werden kann.
Artikel 13 enhält die Regelung zur Zahlung von Unterhalt. Die tatsächliche Höhe ist aber gekoppelt am Einkommen des Mannes, das dann zunächst bekannt sein muss.
Für den Kindesunterhalt gilt noch eine Besonderheit.
Da sich die Kinder in Deutschland aufhalten, wird für die Höhe auch das deutsche Recht angewendet.
Es gilt also hierfür die Einstufung nach der Düsseldorfer Tabelle; allerdings können Besonderheiten des Einkommens in Irland mit den Lebenshaltungsksoten in eine Berechnung einfließen.
Ganz wichtig wird sein, dass Ihre Lebensgefährtin vor Ort einen Anwalt beauftragt um Vorrangig die Ansprüche auf Unterhalt bis zur Scheidung geltend zu machen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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Kann ich nur weiterempfehlen
Vielen Dank für Ihre E-Mail.
Meine Lebensgefährtin und ich Leben ich Nigeria.
Die Eheschließung fand zuerst in Nigeria dann in Irland statt.
Wie verhält sich das?
LG
MATTHIAS Braun
danke für dei Klarstellung. Ich hatte gehofft, für Ihre Lebensgefährtin eine einfachere Regelung gefunden zu haben.
Da Ihre Lebensgefährtin keinen Bezug zu Deutschland hat, da Sie hier auch nicht gelebt hat, kann das Verfahren in Nigeria eingeleitet werden.
Wichtig wird sein, dass dort die endgültige Scheidung angestrebt wird. Es müsste dann geprüft werden, welcher Scheidungsbeschluss beantragt werden muss.
Darüberhinaus sollten dann auch die Ansprüche auf Unterhalt geltend gemacht werden.
Sie hat aber auch die Möglichkeit ein Scheidungsverfahren in Irland anzustreben.
Das könnte unter Umständen sogar sinnvoller sein, da es in Nigeria nach wie vor unterschiedliche Regelungen gibt, je nachdem, nach welchem Recht in Nigeria die Ehe geschlossen wurde, da dort unterschiedliche Rechtssysteme vorhanden sind.
Sicherlich sinnvoll wird es sein, vor Ort einen Anwalt zu beauftragen. Dieser wird dann die Ansprüche gegen den Mann geltend machen können.
Was letztlich durchsetzbar ist, kann natürlich nicht beurteilt werden.
Es kann dann auch entschieden werden, wo die Ehescheidung am sinnvollsten einzureichen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Vielen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Matthias Braun
es freut mich, dass ich Ihnen helfen konnte.
Auch ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle