nach 2,5 Jahren kommt eine RA Rechnung/ fühle mich betrogen
Beantwortet von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Fragestellung
(Es fing bei Ebay an; ich bot einen Rasenlüfter an und hab unter Vorbehalt getextet das ich auf Nachfrage auch versenden würde..Bei aller Mühe habe ich keine Kartonage gefunden..Käufer wurde beim hin und her frech..ich hatte gleichzeitig auch etwas andere Sorgen ua mit der Freundin..letztendlich wurde ich ausfällig und fing an den Käüfer in Frageformen zu beleidigen)
Dieser ging zur Polizei und zeigte mich an wegen Beleidigung und Bedrohung.
Einen Tag meiner mails tat mir das schon leid aber war zu stolz um Entschuldigung zu sagen da dieser mir in Ebay schon geschrieben hatte das er mich angezeigt hatte.
Das war die Vorgeschichte:
Ich hatte demnach Sorge und Angst was mich nun erwartet, da hab ich einen Anwalt als Strafverteidiger gesucht. Das war RA Schmidt in Hanau.
Bei den Termin am 05.05.2015 erzählte ich meine Geschichte; der Ra Schmidt zögerte nicht und rief eine Polizei Station an und sagte kurzer Form das ich mich ohne Akteneinsicht nicht äußern würde und er beauftragt worden ist von mir.
Der RA Schmidt sagte mir an diesem Tag , das ich mir keine Sorge machen muss. Die Anzeige wird mit Sicherheit von der Staatsanwaltschaft eingestellt ( das war auch so ) und der Kläger nur noch die Möglichkeit hätte mich über ein Zivilprozess zu verklagen aber dies würde den Kläger erst mal Geld kosten für seinen Anwalt und das würde dieser mit aller Sicherheit nicht machen, da dieses sich nicht rechnet, weil da 100 %ig nichts dabei rauskommt. - Das war auch so. Bin nicht angeklagt worden.Klage wurde eingestellt und eine andere Klage wollte der Kläger auch nicht.
Ra Schmidt verlange von mir 200 € die ich bar bezahlte, mit den Worten- wenn die Klage eingestellt wird und der Kläger von einem Zivilprozess absieht; wäre der Fall abgeschlossen und auf mich kämmen keine weiteren Kosten auf mich zu. Der Vermerk "Vorschuss" behält er sich vor , falls der Fall doch vor Gericht gehen könnte oder es zu einem Zivilrechtstreit es kommen könnte;- was aber nicht der Fall war.
Am 22.06.2015 bekamm ich ein Schreiben von der Kanzlei Schmidt. Ich rief am Freitag den 26.06.2015 in der Kanzlei an und fragte nach. Mir bestätigte der RA Schmidt,das die Klage abgewisen worden sei´und der Kläger auch keine weiteren Schritte einleiten möchte und der Fall damit erledigt seie´.
Mir fiel in dem Moment ein Stein von Herzen, mit einem bleuen Augen davongekommen.
Legte die Unterlagen weg.
Jetzt kommt die eigentliche Angelegeneheit:
Am Freitag 24.11.2017 - nach ca 2,5 Jahren kommt eine Rechnung von diesem Anwalt mit einer Vergütungsklausel von einem Zeitraum von 05.05.2015 bis 22.11.2017.
Das ist heute in ein paar Stunden,
Ich rief die Kanzlei an am 24.11.2017 und als ich den Anwalt am Telefon hatte, hatte dieser mir auf meine Fragen nur so geantwortet das alles gesetzliche Linien sind. Ich frage nach , da es ja hieß bei 200 € ( und wenn weiter nichts kämme ) alles erligt seie im Jahr 2015..da wurde der RA Schmidt laut am Telefon und meinte SEHR LAUT " was mir einfallen würde Fragen über seine Rechnung zu erheben; und sollte mich an die Anwaltskammer wenden wenn ich so komische Fragen zu einer Rechnung habe.
Das sagt mir eigentlich nur das mir eine Anwaltskammer nicht weiterhelfen kann und ich einen Verdacht habe, das schon mehrere Mandanten dies versuchten.
Mir ist es auch unverständlich, das so eine Bagadelle mit Gebühren versehen werden die in meinen Augen viel zu hoch sind.
Ich wi#urde mit keiner Silbe aufmerksam gemacht worden, das weiter Kosten kommen oder das eine Abschluss rechnung kommt. Mir wurde gar nichts berichtet. Außer das es mündlich hieß das alles erleigt seie´wenn weiter nichts kommt. Was auch der Fall war.
Meine Fragen:
- der Fall war doch eingestellt.
- Warum so ein Leistungszeitraum-ist für mich nicht nachvollziehbar; da am 22.06.2015 der Fall eingestellt wurde und es auch nichts zuu erwarten gag
-Darf der Anwalt nach ca. 2,5 Jahren noch eine Rechnung schreiben ( Warum Leitungszeitraum von über 2 Jahren; es war absolute Funkstille/ war doch laut Aussage vom Ra die Rede das alles erleift seie´
-Warum Verfahrensgebühr, wenn doch alles eingestellt wurde. Kann es sein das der Ra im Jahr 2017 irgendwas geschrieben, was mit einem Datum 2015 versehen wurde, nachträglich damit er mit noch eine nachträgliche Rechnung schreiben kann ?
-Darf der Ra Schmidt überhaupt einen Leistungszeitraum von ca 2,5 Jahren in Rechnung stellen obwohl der Fall von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden ist und der Kläger auch keine Absichten mehr hatte.
( In der Regel hat ein Gewerbe nur die Möglichkeit eine Rechnung einzufordern in einem Zeitraum von 6 Monaten. Warum kann ein Anwalt nach 2,5 Jahren ( der nicht mal was gemacht hat ) doch noch eine Rechnung schreiben?
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Antwort von Rechtsanwalt Alexander Dietrich
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich möchte Sie zunächst darum bitten, mir eine Kopie der beiden Rechnungen hochzuladen, damit ich besser bewerten kann, welche Leistungen der Anwalt abgerechnet hat.
Grundsätzlich sind das Strafverfahren und der Zivilprozess zwei verschiedene Streitgegenstände und werden daher auch separat abgerechnet. Eine so späte Rechnung ist zwar sehr ungewöhnlich, aber liegt noch innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren nach § 195 BGB. Wenn der Anwalt Ihnen mitgeteilt hat, dass keine Kosten mehr auf Sie zukommen, hat er seinen Anspruch verwirkt. Allerdings bezog sich diese Aussage dann wahrscheinlich nur auf das strafrechtliche Verfahren und nicht auf die Klage (zumal 200€ für beide Verfahren auch ein außerordentlich geringer Betrag wäre).
Für das Gegenteil stehen leider Sie in der Beweislast. Bezüglich der Klage muss der Anwalt mindestens in Höhe der Gebühren nach dem Vergütungsgesetz (RVG) abrechnen. Die Höhe richtet sich nach dem Streitwert.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
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habe die Dateien hochgeladen. Hoffe Sie könenn diese einsehen.
Ich bedanke mich erst mal für die gute Erklärung. Denoch habe ich eine Fage dazu.
Das strafrechtliche wurde ja eingestellt. Bin allerdings nicht auf anderen Wege verklagt worden. Demnach müsste die aktuell Rechnung hinfällig sein oder ?
Mit freundlichen Grüßen
R. L.
Von der Aufstiellung Gebühren her bewegt sich die Rechnung im zulässigen Rahmen nach dem RVG. Die eingangs bezahlten 200€ waren lediglich ein Vorschuss. Dies ist auf der Quittung auch so vermerkt. Der Anwalt darf so einen Vorschuss nach § 9 RVG auch fordern. Vorschuss bedeutet, dass der Anwalt auch noch Gebühren nachfordern darf. Soweit also alles korrekt.
Aber: Auf der Rechnung ist nicht vermerkt, dass Sie bereits einen Vorschuss geleistet haben. Stattdessen wird die Grundgebühr von 200€ nochmals abgerechnet. Dies darf der Anwalt so nicht machen. Bitte weisen Sie Ihn darauf hin, dass er den Vorschuss vergessen hat. Reagiert er darauf nicht, können Sie mich gerne auch für ein Schreiben an ihn beauftragen.
Der Ebay Käufer könnte Sie im Übrigen aber noch zivilrechtlich verklagen. Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, würde daher erst am 31.12.2018 ablaufen, wenn die ebay Angelegenheit auch 2015 war. Dies ist aber eher unwahrscheinlich.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
ok also werde ich zahlen müssen. Hätte nur noch eine letzte Frage. Soll ich mir was geben oder senden lassen von RA Schmidt das dies eine Abschlussrechnung ist und nach 1 oder 2 Jahren keine Rechnung mehr kommen wird.
Viele Grüße
R. L.
Sollte der Käufer Sie noch zivilrechtlich verklagen, wäre dies ein neuer Fall. Der Anwalt dürfte Sie aber nicht einfach vertreten, ohne dass Sie ihm dazu eine Vollmacht erteilt haben.
Viele Grüße
Alexander Dietrich
Dann bedanke ich mich ganz herzlich bei Ihnen für Ihre Hilfe und der klasse Beantwortungen.
Wünsche Ihnen eine schöne Woche.
Viele Grüße
R. L.
Viele Grüße
Alexander Dietrich