Kostenübernahme, Einstweilige Verf., Klage bei Vollstreck. aus kondizierb. Titel
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich möchte Ihnen gerne den folgenden Sachverhalt nach meinem besten Wissen darstellen. Sollten Sie andere oder ergänzende Ideen und Sichtweisen haben, bin ich für alle Anregungen und Informationen dankbar.
Ich habe am 23.01.2019 einen Vollstreckungsbescheid erhalten von einer Bank (hierin: die Beklagte) die einen Anspruch gegen mich geltend macht in Höhe von 2600 €.
Die Beklagte stützt ihre Forderungen auf ein Gerichtsverfahren gegen mich, das auf einem kondizierbaren Titel gegen eine dritte Partei beruht.
Dies wurde der Beklagten vor Beginn des Verfahrens gegen mich per Anwaltschreiben zur Kenntnis gebracht. Dennoch hat die Beklagte das Verfahren veranlasst.
Am 18.12.2018 wurde vom Oberlandesgericht per Urteil zu Gunsten der Drittpartei bestätigt, dass in der Tat die Beklagte keinen rechtsmäßigen Titel besaß und davon ausgegangen werden kann, dass die Beklagte dies wusste.
Das, die Forderung begründende, Urteil gegen mich ist folglich unwirksam da die Voraussetzungen für eine Klage nicht gegeben waren. Die Vollstreckung ist daher als vorsätzlich sittenwidrig und schädigend zu betrachten.
(vergleiche: https://openjur.de/u/767319.html)
Ich möchte gegen die Bank klagen, da das Gerichtsverfahren gegen mich nie hätte stattfinden dürfen, weil es auf der laut §826 BGB sittenwidrigen Vollstreckung aus einem nicht titulierten kondizierbaren Anspruch (in diesem Fall an eine dritte Partei) beruhte was mich zu Schadensersatz und Kostenbegleichung berechtigt. Per Unterlassensklage und begründeter einstweiliger Verfügung möchte ich die Zwangsvollstreckung der Gerichtskosten der Bank unverzüglich stoppen sowie die Forderungen der Gerichtskasse und meines eigenen Anwalts stunden, insgesamt ca 14.000 €, bis Klärung zu meinen Gunsten erreicht ist. Es ist mir sehr wichtig einen Schufa Eintrag und damit weitere Rufschädigung zu verhindern.
Mein Anliegen an Sie ist es, einen entsprechenden Antrag auf Kostenübernahme bei meiner Rechtsschutzversicherung bei der ÖRAG, die seit dem 5.9.2016 besteht, zu stellen für eine begründete einstweilige Verfügung per Eilantrag die Vollstreckung zu stoppen und Klage gegen die Bank auf Unterlassung der Zwangsvollstreckung aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts bei Androhung eines Ordnungsgeldes in entsprechender Höhe sowie Kostenübernahme der Gesamtkosten aus dem Verfahren gegen mich und Schadensersatz wegen Rufschädigung.
Bei Gewährleistung der Kostenübernahme möchte ich mich gerne von einem engagierten Team bei Gericht oder in einer außergerichtlichen Schlichtung vertreten wissen. Bei Nichtgewährung bitte um Rat wie ich weiter vorgehen kann.
Raum Frankfurt Nord
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich werde die gewünschte Deckungsanfrage stellen, sobald Sie mir die Unterlagen dazu per pdf-Dateien hier hochgeladen haben und die Versicherungs-Nr. Ihrer Rechtsschutz bekanntgegeben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Beachten Sie bitte meine Hinweise zur Datenverarbeitung.
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In meinem Schreiben ist mir im Absatz 5 der kurzen Darstellung ein Fehler bei einem Datum unterlaufen: Zugestellt wurde das Schreiben am 19.04.2 0 1 6.
Bitte kommunizieren Sie jederzeit mit meiner Kollegen wie in meinem Schreiben erwähnt.
Mit freundlichem Gruß, O. H.
ich habe heute morgen die verschiedenen Unterlagen erhalten, die Sie im Verlauf der letzten Nacht übersandt haben.
Allein der Umfang dieser Unterlagen sowie auch die sich erst daraus ergebende Komplexität der Sach- und Rechtslage sind derart groß, dass der gebotene Preis als unangemessen niedrig angesehen werden muss.
Zudem haben Sie in der ursprünglichen Fragestellung lediglich davon gesprochen, dass Deckungszusage für die beabsichtigte Klage einzuholen sei, während sich jetzt herausstellt, dass Ihre Rechtsschutz insoweit schon die Erteilung von Deckungszusage abgelehnt hat, es also einer anwaltlichen Stellungnahme zu den Erfolgsaussichten bedarf, was wiederum eine intensive Ausarbeit der beabsichtigen Klage bedarf.
Ich bin daher nur bereit, den Auftrag auszuführen,wenn Sie Ihr Angebot auf 450.- €erhöhen und die Bearbeitungszeit entsprechend verlängern.
Bitte haben Sie dafür Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen