Führerscheinakte bereinigen
Fragestellung
Hallo,
möchte meine Führerscheinakte bereinigen.
Vorfälle:
Trunkenheitsfahrt 1999 1,59 Promille keine MPU
Nötigung und Beleidigung 2010 10 Punkte bekommen und Geldstrafe
Oktober 2014 Trunkenheitsfahrt mit 1,8 Promille
(Alles dokumentiert da ich Einsicht in die Akte genommen habe)
Da ich jetzt eine MPU machen muss hätte ich gerne den Vorfall aus 1999 aus meiner Akte. Ist dies möglich und wenn ja wie beantrage ich das?
Vielen Dank für die Antworten im Vorhinein
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage wie folgt:
Eintragungen im Fahreignungsregister, so heißt die Führerscheinakte offiziell, werden je nach Art des Eintrages nach 2,5 Jahren, 5 Jahren oder 10 Jahre, getilgt, wobei in allen Fällen eine Überliegefrist von 1 Jahr hinzukommt.
Da es sich bei der Eintragung von 1999 um eine Straftat gehandelt hat, gilt für diese Eintragung die 10 + 1 Jahre, also 11 Jahre. Danach muss die Eintragung gelöscht werden.
Diese Löschung hat automatisch zu erfolgen und muss nicht besonders beantragt werden.
Wenn die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde einen solchen Eintrag noch aufweist, fordern Sie die Behörde unter Hinweis auf die geltende Rechtslage auf, einen aktuellen Auszug aus dem Register anzufordern, in dem die Verurteilung von 1999 nicht mehr enthalten sein darf.
Sollte die Behörde dies verweigern oder sollte auch im neuen Auszug die Verurteilung noch enthalten sein, müssten Sie nach vorheriger ergebnisloser Aufforderung eine Klage gegen das Kraftfahrtbundesamt einreichen gerichtet auf Löschung des Antrages.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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danke für Ihre Antwort.
Könnten Sie mir bitte noch die genauen Paragrafen und Stellen nennen wo das steht? Werde jetzt mein Fahreignungsregister in Flensburg einsehen. Wenn da nichts mehr von dem Vorfall 1999 steht muss ich auf der Führerscheinstelle eine Aktualisierung verlangen. Ist das richtig?
Auf Nachfrage bei Führerscheinstelle bekam ich die Auskunft das nichts gelöscht wird.
Wie würden Sie weiter vorgehen?
Wie lange würde denn eine Klage dauern?
Beste Grüße
die Vorschrift über Tilgungen finden Sie in § 29 StVG.
Richtig ist die von Ihnen vorgesehene Vorgehensweise.
Wie lange eine Klage dauert, kann schwer abgeschätzzt werden, allerdings sind die Verwaltungsgerichte sehr überlastet, so dass sich das Verfahren durchaus hinziehen kann.
Mit freundlichen Grüßen