Vorläufige Fahrerlaubnis nach MPU
Fragestellung
Ich versuche mich kurz und präzise zu halten.
Ich habe am 26.04.2016 meinen Führerschein wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (1,43 Promille) entzogen bekommen.
Strafbefehl: 13.07.2016
Rechtskraft Urteil: 01.09.2016
Sperrfrist: 3 Monate
Ablauf der Sperrfrist: 23.11.2016 um 24 Uhr
Strafe regulär: 6 Monate Führerscheinentzug
Am 21.10.2016 hat die Führerscheinbehörde dann spontan noch die MPU eingefordert.
Diese habe ich am 10.01.2016 positiv bestanden.
Das Gutachten wird mir laut des Institutes leider erst in zwei bis drei Wochen zugestellt.
Und dann erst wird wohl ein neuer Führerschein beantragt werden.
Meine Frage:
MUSS mir die Führerscheinstelle, auf mein Verlangen hin, eine vorläufige Fahrerlaubnis ausstellen?
Oder DARF mir die Führerscheinstelle ein entsprechendes Dokument (good will) aushändigen?
Oder muss ich tatsächlich weitere Wochen warten, bis das Führerschein Dokument fertig gedruckt in meinen Händen liegt?
Eine professionelle und rechtsverbindliche Antwort wäre von Vorteil, damit ich mich bestenfalls auf diese Aussagen stützen kann.
Vielen Dank im Voraus.
Herzliche Grüße
S. K.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
Sie werden sich leider gedulden müssen, bis Sie das Gutachten dem Sachbearbeiter vorlegen können.
Das Gutachten ist die Entscheidungsgrundlage für den Sachbearbeiter. Ohne so ein Gutachten fehlt es an der Entscheidungsgrundlage, sodass der Sachbearbeiter die Empfehlung im Gutachten und das Gutachten selbst kennen muss.
Er – und nicht etwa der Gutachter – entscheidet dann über die Erteilung, was natürlich wieder dauern kann.
Aber erst ab diesem Zeitpunkt – Vorlage eines positiven Gutachtens beim Sachbearbeiter der Behörde und Prüfung mit dem Ergebnis, dass die Fahrerlaubnis zu erteilen ist – könnten Sie die vorläufige Fahrerlaubnis (für den Zeitraum bis zur Vorlage des neu gedruckten Dokuments) verlangen.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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vielen Dank für Ihre Antwort, die meine Frage jedoch nicht beantwortet hat. Mir ist schon klar, daß ich erst das Gutachten vorlegen muss. Mir ging es nur darum, ob die Führerscheinbehörde mir NACH Vorlage des Gutachtens dann eine vorübergehende Fahrerlaubnis ausstellen MUSS (auf meinen Wunsch hin) oder ob ich tatsächlich solange mit dem Führen von KfZ warten muss, bis mir das endgültige Führerscheindokument in den Händen liegt.
Vielen Dank im Voraus für diese Info.
LG Simon Kühner
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich wiederhole gerne nochmals den entsprechenden Antworttext, falls er Ihnen nicht vollständig übermittelt worden sein soll.
Es kommt nicht auf die Vorlage des Gutachtes an. Der Sachbearbeiter muss prüfen düfren (da eben der Sachbearbeiter entscheidet).
Wird diese - vermutlich- zu dem ebenfalls positiven Ergebnis kommen, ist AB DIESEM ZEITPUNKT dann auf Ihren Antrag hin die vorläufige Fahrerlaubnis zu erteilen. Sie müssen dann also nicht warten, bis das Dokument dann erst später neu hergestellt wird.
Also, die Reihenfolge ist:
Gutachtenvorlage
Prüfungszeit
- danach Anspruch auf vorläufige Fahrerlaubnis
Auftrag zur Erstellung
Neuerstellung
Aushändigung
Für die Zeit der ersten zwei Abschnitte haben Sie keinen Anspruch, danach schon.
Ich hoffe, es ist nun noch deutlicher geworden.
Für weitere Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle