Betrunken Fahrrad fahren
Fragestellung
Habe meinem Mann Mittagessen gemachtso um 15.30.Bei demMittagessen hat mein Mann mit mir ein wenig geschimmpft weil er war nicht zufrieden was ich im Garten gemacht habe. Habe zu ihm gesagt ich gehe einwenig raus. Es war 16 Uhr,.Draussen war mein Fahrrad gestanden den ich ein Tag zu vor vom Dachboden runter getan habe.Habe einwenig luft gepumpt.Wohne 7 km von der Stadt bin in die Stadt gefahren .In der Zeit habe ich hinten im Rad Luft verloren.Bin zu nächste Tankstellegefahren um Luft zu prüfen.aber es ging nicht.Hatte dabei nur Hany dabei und 10 Euro bin zu Netto gegangen und habe mir Likör sneppes gekauft nd binich heim,Leider musste ich den Fahrrad schieben war diese Reiffe hat ein Loch.Auf dem Weg Nach Hause habe mich immer wieder auf einemBank hingesetzt und was getrunken.Der Fahrrad war schwer zu schibenweil er hatte keinE Luft.So 1km vom meinemHaus habe ich risen Berg bin bei schiben augerutsch dann wollte ich aufstehen und noch ein Mal Habe mit meine linke gesichtsseite an den Lenkrad umgefallen.Bin auf der strasse gegangen auf linke seite weil da ist kein Fahrrad und kein Fussgänger weg. Habe Blut gesehen und war unmächtig geworden.Ein Mann hat angehalten und hat Feuerwähr gerufen und eine Frau hat Krankenwagen gerufen.Die polizei kammins krankenhaus und hat blutabgenommen,ich hate 2,2promille gehabt.Bis jetzt war ich nicht bestrafft habe keine punkte in flensburg .Die Polizeihat mich gefragt ob ich den Fahrrad gefahren war ich sagte ja aber ich meine hin in die Stadt.Die möchtenmir jetzt nachweisen dass ich zurück auch gefahren war. Erste ich war nicht in stande und zweite der ber ist steil. Was mich erwartet? Ich habe nur verlezungen am gesicht links und paar kratzer an den händen oben.Was erwartet mich können die mir mein Führeschein nehmen?Ich habe keine Zeugen gehabt. Bitte um hilfe
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Dipl. Jurist Felix Hoffmeyer, LL.M.
Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst einmal sollten Sie keine weiteren Angaben mehr bei der Polizei machen.
Wurden Sie vor Ihrer Aussage über Ihre Rechte belehrt oder wurde diese eventuell noch schriftlich festgehalten?
Die Promille Grenze beim Fahrrad liegt bei 1,6. Wenn Sie darüber "erwischt" werden, dann droht eine MPU und der Entzug des Führerscheins, die in 99,9 % der Fällen eintritt.
An Ihrer Stelle würde ich schnellstmöglich Akteneinsicht beantragen und sodann eine schriftliche und klarstellende Stellungnahme dahingehend abgeben, dass Sie nicht mehr zurückgefahren sind und um zu wissen, was die Polizei ermittelt hat und wie die Staatsanwaltschaft die Beweislage sieht.
Hier muss dann im Einzelnen auf die erhobenen Beweise eingegangen werden und ggf. noch weitere Beweisanträge gestellt werden, in Abhängigkeit des Ermittlungsergebnisses. Zur weiteren Aufklärung ist die Staatsanwaltschaft aufgrund der Amtsermittlungspflicht auch verpflichtet.
Wenn Sie dafür Hilfe brauchen sollten, was ich in diesem Fall aufgrund der drohenden MPU und der enormen Kosten dafür empfehle, oder noch weitere Fragen haben, steht Ihnen meine Kanzlei gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Verkehrsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).