Keine Reaktion seitens der Straßenverkehrsbehörde
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Joachim,
ich habe vor über einer Woche mein postives MPU Gutachten (1. Alkoholdelikt mit 1,34 Promille / 6 Monate Führerscheinenzug offiziell und als Resultat bis heute 9 Monate ohne Führerschein durch die Anordnung der Behörde ein MP Gutachten vorzulegen) bei der entsprechenden Strassenverkehrsbehörde eingereicht und bis heute noch nichts gehört und auch keinen neuen Führerschein bekommen. Die Ansprechpartnerin der städtischen Behörede reagiert weder auf meine Emails noch auf meine Telefonanrufe (nur Mailbox möglich). Was kann man tun?
Kann ich mit irgendeinen Paragraphen drohen oder bin ich auf Gedeih und Verderb auf das Wohlwollen dieser kleinen Bürokratenbeamtin angewiesen?
Wie lange darf bzw. kann sie ihre "positive" Entscheidung meines positiven Gutachtens hinauszögern?
Vielen Dank im Voraus.
LG Simon Küner
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt und Mediator Christian Joachim
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich ihre Frage.
Aus Ihrem Sachverhalt entnehme ich, dass Sie den Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis vor einer Woche eingereicht haben. In der Regel dürfte aufgrund dessen die Bearbeitungszeit, die ein entsprechender Sachbearbeiter in der öffentlichen Verwaltung benötigt, noch nicht erschöpft sein.
Zwei ist dies immer abhängig davon, wie schnell der einzelne Sachbearbeiter selbst tätig ist und natürlich auch mit welcher Wichtigkeit in einer Angelegenheit bearbeitet wird.
In der Regel ist allerdings den Behörden eine Bearbeitungszeit von mehreren Wochen zuzugestehen, da hier durchaus auch andere Anträge noch bearbeitet werden müssen.
Insofern werden Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch leider nicht verlangen können, dass eine entsprechende sofortige Bearbeitung Ihres Antrags stattfindet.
Ungeachtet dessen, sollte der Sachbearbeiterin natürlich bewusst sein, dass die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wichtig ist und gegebenenfalls auch kurzfristig zu erfolgen hat.
Hier gibt es allerdings keine generellen Erfahrungssätze, der Fahrlehrerverband Berlin geht allerdings davon aus, dass bei einer Ersterteilung einer Fahrerlaubnis acht Wochen Wartezeit bestehen und bei einer Neuerteilung zwölf Wochen Wartezeit bestehen können. wohlgemerkt in Berlin.
Wie geschrieben, dürfte dies von Behörde von Behörde allerdings unterschiedlich sein.
Das Gesetz sieht allerdings bei entsprechenden verwaltungsrechtlichen Anträgen vor, dass, wenn über einen Antrag nicht innerhalb von drei Monaten entschieden wird, dem Bürger die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage bleibt. Möglicherweise können dann bei überlanger Bearbeitungsdauer auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Dies dürfte allerdings bei einer Woche noch nicht gegeben sein.
Sie sollten daher trotz allem und auch der Dringlichkeit noch etwas Geduld aufbringen und gegebenenfalls nochmals versuchen, gegebenenfalls durch höfliche Vorsprache dem Verlangen Nachdruck zu verleihen, insbesondere wenn Sie einen bestimmten Grund haben, zum Beispiel die berufliche Notwendigkeit des Führerscheins. Diesen sollten Sie dann auch entsprechend höflich zu Gehör bringen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen bis hierher hilfreich geantwortet habe und stehe Ihnen gerne weiterhin zur Verfügung.
Über eine anschließende positive Bewertung freuen.
Viele Grüße
Christian Joachim
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Verkehrsrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Top
Viele Grüße