Firmenwagen
Fragestellung
Hallo,
ich würde mir gerne eine Bestätigung einholen, dass unten stehende (eigene) Rechnung bzgl. eines Firmenwagens für meine persönliche Situation in etwa zutrifft, und ich nichts gravierendes vergessen oder nicht beachtet habe.
Ich bin (neben einer weiteren Person) Gesellschafts-Geschäftsführer einer UG.
Wir sind beide bei der UG angestellt und beziehen ein Gehalt auf Lohnsteuerklasse 6, da wir jeweils noch ein Haupteinkommen haben das mit der besseren Steuerklasse besteuert wird.
Wir zahlen für diese Tätigkeit keine Sozialabgaben/KK-Beiträge, sondern nur Lohnsteuer.
Durch die Steuerprogression mit meinem Hauptjob ist mein Steuersatz bei ca. 30%.
Ich würde mir gerne über die UG ein kleines Leasingfahrzeug anschaffen - Bruttolistenpreis ca. 12.000 EUR
Das Fahrzeug soll neben mir auch von meiner Partnerin (keine Ehe/eingetragene Lebensgemeinschaft) gefahren werden dürfen.
Es fallen keine Wege zur Arbeit an, da die Firma bei mir im Haus ist.
Die Nutzung wäre zu 100% privat. Die Regelung mit gewillkürtem Betriebsvermögen sollte für eine Kapitalgesellschaft aber ja keine Rolle spielen, so dass ich trotz 100%iger Privatnutzung über die 1%Regelung versteuern kann.
Dabei fallen laut meiner Rechnung für die UG folgende Kosten an:
Leasingrate/Monat ink. Vers.: 176 EUR Netto
Benzinkosten/Monat: 130 EUR (109 EUR Netto)
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Kosten für UG: 285 EUR all inkl. (ohne absetzbare Kosten zu berücksichtigen)
Mein Geschäftsführergehalt bislang: 1150.- EUR -> Netto ca. 805.- EUR
Neues Gehalt (-285 EUR): 865.- EUR -> Netto ca. 605.- EUR
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=> Netto weniger: 200.-
zzgl. geldwerter Vorteil bei Versteuerung mit 1% Regelung: ca. 50.- EUR/Monat
=> Netto kostet mich das Auto somit 250.- EUR/Monat ink. aller Kosten sowie inkl. Benzin.
Ist das so korrekt ?
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Hallo und vielen Dank für Ihre Frage!
Ich hänge Ihnen eine Exceldatei und eine PDF an. Hier ist alles dargestellt. Aus meiner Sicht ergibt sich letztlich eine effektive Belastung von 139,60 Euro monatlich. Vorausgesetzt, die UG erwirtschaftet einen Gewinn.
Ich gebe zu bedenken, dass im Rahmen einer Betriebsprüfung die Frage zwecks Privat- und Geschäftsnutzung aufgeworfen werden könnte. Auch wenn es eine UG ist und 100% Betriebsvermögen (PKW). Wäre ich Betriebsprüfer, würde ich die Frage klären, ob durch die Kombination Gesellschafter-Geschäftsführer und dem Unternehmerstatus nicht die betrieblioche Abzugsfähigkeit verwehrt bliebe. Das muss nicht so sein. Aber es kann.
Trotzdem würde ich wie bereits getan, die jetzigen Vorteile nutzen.
Bei Fragen, einfach melden.
Beste Grüße aus Bielefeld.
Ralph Arens
Steuerberater
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Folgende Dinge sind mir noch unklar:
1.) In der Berechnung wird davon ausgegangen, dass der Firmenwagen zu dem bisherigen Gehalt dazukommt, ist das richtig ? Urspürünglich war nämlich geplant es als eine Art "Gehaltsumwandlung" zu machen, und die für die UG anfallenden Kosten vom Bruttolohn abzuziehen.
Nur damit ich die Rechnung richtig verstehe...
2.) Die Abschreibgung auf 7 Jahre, die in der Berechnung auftaucht -> ist das nicht nur der Fall wenn das Fahrzeug finanziert würde (also gekauft?) ?
In unserem Fall geht es um ein Leasing auf 24 Monate.
Dabei sollte es doch keine Abschreibung geben, oder ?
3.) Bzgl. der Frage bei einer Betriebsprüfung nach privater Nutzung: Wenn ich Sie recht verstehe, könnte diese Frage nur aufkommen, wenn ich im Haupterwerb selbständig bin (Unternehmerstatus), oder ?
Mein Haupterwerb ist aber ein Angestelltenverhältnis (hatte ich in meiner Frage nicht geschrieben).
Es ist aktuell geplant 2 Firmenwagen (1x für mich, 1x für den anderen GGF) anzuschaffen. Hinsichtlich dieser Einstufung (Betriebsprüfung) sollte das keine Auswirkung haben, oder ?
Theoretisch können wir selbst pro GGF 2 Geschäftswagen auf die UG laufen lassen, ist das richtig ?
Welche Konsequenzen hätte eine Einstufung als nicht betrieblich abzugsfähig denn eigentlich ? Gravierende ?
Vielen Dank im Vorraus für die Erläuterung
zu 1) Da so oder so der geldwerte Vorteil besteuert wird, ist es egal, ob Sie es draufpacken oder umwandeln.
zu 2) 72 Monate / 12 Monate = 6 Jahre! Sie haben recht, dass es beim Leasing keine Abschreibung gibt. Entschuldigung, da hatte ich einen Hänger.
zu 3) Nein, es spielt hier keine Rolle, ob sie nun im Haupt- oder Nebenerwerb unternehmerisch tätig sind.
Schauen sie einfach mal unter den Stichwörtern verdeckte Gewinnausschüttungen im Internet nach. In diesem Bereich wird im Falle einer Betriebsprüfung die Frage Private vs. Betriebliche PKW Nutzung bewegen. Die tatsächliche finanzielle Konsequenz ist bei den von Ihnen genannten Beträgen sicher sehr überschaubar. Durch die 120 Euro geldwerter Vorteil und den darauf entfalleneden Steuern relativiert sich das Ganze.
Bitte entschuldigen Sie, dass ich nicht tiefer hier einsteige, aber das sprengt den hier vorgegebenen Rahmen.
Im Anhang entspricht nun die Variante 3 Ihrem Vorhaben.
Herzliche Grüße
Ralph Arens