Geschäftswagennutzung, Fahrtkostenabrechnung
Beantwortet von Steuerberater Knut Christiansen in unter 2 Stunden
Fragestellung
Guten Tag,
es geht um folgende Konstellation:
Ich bin Inhaber eines Einzelunternehmens, 100% Gesellschafter Geschäftsführer einer Holding UG und Geschäftsführer einer Dienstleistungs UG deren 100% Gesellschafter die Holding ist.
Die Holding UG ist an meiner Wohnadresse gemeldet, für die Dienstleistungs UG wurde ein separates Büro angemietet, das rund 7 km von der Wohnadresse entfernt ist.
Für die Dienstleistungs UG bin ich auch regelmäßig bei deren Kunden zu Außeneinsätzen.
Im Einzelunternehmen gibt es seit drei Jahren einen Firmenwagen, für welchen bislang die 1% Regelung angesetzt wurde. Seit 1.1. diesen Jahres soll nun jedoch ein Fahrtenbuch geführt werden, da die Privatnutzung insgesamt recht gering ist.
In der Regel sieht mein Tagesablauf folgendermaßen aus:
Wenn ich für die Dienstleister UG tätig bin, fahre ich von meiner Wohnung zum Außeneinsatz beim Kunden der UG (A), abends fahre ich dann von dort ins Büro der UG, um meiner Geschäftsführertätigkeit nachzugehen (B), und anschließend fahre ich dann wieder nach Hause (C).
Zwischen mir und der Dienstleistungs UG gibt es eine Vereinbarung, dass ich Reisekosten nach der entsprechenden gesetzlichen Regelung mit der UG abrechnen kann.
Nun zu meinen Fragen:
- wie deklariere ich die Fahrten A, B und C im Fahrtenbuch?
- wie rechne ich die Fahrten gegenüber der UG ab?
- wie muss ich bzgl. der Einnahmen für die Reisekosten im Einzelunternehmen berücksichtigen?
Über Ihre zeitnahe Antwort würde ich mich freuen und bis dahin verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Jörg Weishaupt
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Knut Christiansen
Guten Tag und vielen Dank für Ihre Anfrage bei yourXpert. Ich möchte diese im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworten:
Grundsätzlich handelt es sich ja kompeltt um Fahrten, die für die Dienstleistungs-UG durchgeführt werden. Das Einzelunternehmen stellt dafür das Fahrzeug zur Verfügung. Somit fallen im ersten Schritt sämtliche Aufwendungen des Fahrzeugs im Einzelunternehmen (EU) an, die Einnahmen bzgl. dieser Fahrten (Kunden der UG) fließen der UG zu. Es muss also einen Ausgleich der Kosten an das EU geben.
Sie müssen daher alle Fahrten A, B und C im Rahmen einer Abrechnung an die UG mit den vereinbarten 0,30 EUR/km weiterberechnen . Diese kann die Kosten dann als Aufwand verbuchen. Dem EU fließen dann in gleicher Höhe Einnahmen zu. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Sie die Fahrten nachvollziehbar dokumentieren, damit die Abrechnung des EU an die UG glaubhaft ist. Da Sie ein Fahrtenbuch führen, sollte das jedoch erfüllt sein. Die Fahrten deklarieren Sie als betriebliche Fahrten für den Kunden "UG".
Ich hoffe Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Ansonsten stellen Sie gerne Rückfragen ein.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Christiansen
Steuerberater
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vielen Dank für Ihre schnelle Beantwortung.
Folgende Rückfragen haben sich noch ergeben:
- ist die Berechnung der Fahrten an die UG mehrwertsteuerpflichtig?
- auf welche Konten buche ich diese im EU und in der UG (beide verwenden SKR 04)
Mit freundlichen Grüßen
Jörg Weishaupt
sofern das Einzelunternehmen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig ist, muss auch die Weiterberechnung mit Umsatzsteuer erfolgen.
Im EU buchen Sie die Erlöse gg. das Konto 4400 (Erlöse 19%) oder Sie legen ein separates Erlöskonto (4401) an.
In der UG buchen Sie den Aufwand gegen das Konto 6595 (Fremdfahrzeugkosten). Sofern die UG vorsteuerabzugsberechtigt ist, die Vorsteuer auf das Konto 1406.
Schöne Grüße!
Knut Christiansen