Anzeige wegen Verleumdung, übler Nachrede und Nötigung?
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Schulte.
Meine Frage besteht darin, ob Sie eine Aussicht auf eine erfolgreiche Anzeige in folgendem Fall sehen.
Ich war 20 Jahre ehrenamtlich in einem Tierheim tätig. Da ich mich gegen einige ,für mich und andere, unmögliche Verhaltensweisen der Leitung gestellt habe, hat sie mich hinausgeworfen. Das war vor ca. 7 Monaten. Derweil bin ich in einem anderen Tierheim.
Man hatte sich auch öfters in der Öffentlichkeit gesehen. Kein einziges Mal wurde ich angesprochen.
Nun kam am Wochenende eine Mail, ich solle zwei Jacken abgeben, die ich einige Jahre bei der Arbeit mit den Hunden getragen habe.
Diese habe ich teils aufgetrennt um sie für ein Schulprojekt zu verwenden. Dieses habe ich auch geantwortet.
Nun war ich am Mittwoch einkaufen und habe die Tierheimleitung vor einem Markt stehen sehen, ich bin weiter, habe eingekauft und wollte den Einkauf ins Auto bringen. Da schrie die Frau von weitem Schimpfworte und von der anderen Seite kam eine Mitarbeiterin von Ihr. Ich wurde im wahrsten Sinne des Wortes eingekesselt. Die wutentbrannte Leitung beschimpfte mich Lautstark als Lügnerin, drohte mir meinem Rektor zu benachrichtigen welch böser Mensch ich wäre, mahnte an, mich vom neuen Tierheim herauszubekommen und stellte in Aussicht "Du wirst noch die Wände hochgehen, wenn ich loslege". Viel konnte ich dazu nicht sagen. Ich war schockiert, eingeschüchtert und unfähig zu reagieren. Ein ganzer , gut gefüllter Parkplatz hörte zu. Ich bin irgendwann, nach vielen Unterstellunge an Ihnen vorbei in den Markt um der Situation zu entfliehen.
Seitdem traue ich mich nicht mehr in die Stadt oder dort einkaufen zu gehen.
Ich würde gern Anzeige erstatten um so ein erneutes Zusammentreffen zu verhindern.
Es waren viele Leute da, aber niemand den ich kenne und als Zeuge benennen kann.
Raten Sie mir zur Anzeige? Habe ich da eine Chance?
Herzlichen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Bernhard Schulte
Sehr geehrte (r) Fragesteller (in),
aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben möchte ich Ihre Frage, wie folgt, beantworten.
Wegen den Beschimpfungen und etwaig verwendeter und beleidigender Schimpfwörter Ihnen gegenüber käme eine Strafanzeige wegen Beleidigung nach § 185 StGB und Üble Nachrede nach § 186 StGB in Betracht. Die konkreten Schimpfwörter nennen Sie leider nicht, daher kann hierüber keine weitere Einschätzung meinerseits erfolgen. Wenn diese allerdings ehrverletzend und diffamierend waren, um Sie in Ihrer Ehre herabzuwürdigen, macht eine Strafanzeige hier Sinn. Da die Beledigung ein sogenanntes Antragsdelikt darstellt, müssten Sie gleichzeitig noch einen Strafantrag nach § 194 StGB stellen. Ansonsten wird die Anzeige nicht von der Staatsanwaltschaft weiter verfolgt.
Wegen dem Umzingeln und Einschüchtern käme eine Strafbarkeit wegen Nötigung nach § 240 StGB in Betracht.
Entsprechende Strafanzeigen würde ich stellen. Wenn Sie doch noch Zeugen ausfindig machen könnten und diese benennen können, steigen Ihre Chancen, dass die Täter eine Strafe erhalten. Ansonsten werden Sie als Opfer der Tat wohl die einzige Zeugin für die Polizei / Staatsanwaltschaft sein.
Hoffentlich konnte ich Ihnen weiterhelfen. Über eine positive Bewertung von z.B. 5 Sternen würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
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Mit freundlichen Grüßen
Schulte
Rechtsanwalt
Im Moment wäre mir eine kurze Mail lieber, da ich unterwegs bin und mir der Anzeige zur Polizei möchte. Ausser es wäre ihrer Meinung nach nicht zu empfehlen.
Herzlichst
A.Deeg
MfG
Schulte
Rechtsanwalt