Verleumdung - Praktikantin
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Otto,
wir hatten bei uns am Reiterhof für 15 Tage eine Praktikantin aus Luxemburg. Diese hat sich jetzt beim Lizenzgeber der Reitlehrerin in USA schriftlich per Email beschwert.
In dieser Email finden sich Falschaussagen und Verleumdung und der Lizenzgeber bittet die Lizenznehmerin um eine Stellungnahme.
Unsere Frage zielt darauf, wie die Firma, mit der der Praktikumsvertrag schriftlich abgeschlossen wurde und die Reitlehrerin sich am besten vor Rufmord schützen und ggf. Schadensersatz einfordern.
Bisher wurde noch keine Stellungnahme gesendet.
Die Praktikantin hat ausserdem Teile des Praktikumsvertrages nicht eingehalten.
Es besteht eine Praktikumsvertrag, ein Pferdeeinstellvertrag für das Pferd, welches die Praktikantin für die Praktikumszeit am Hof eingestellt hat, ein Praktikumszeugnis (englisch) und natürlich die Aussagen der BetreuerInnen entsp. Praktikumsvertrag (Reitlehrerin und Geschäftsführer der Firma, mit der der Praktikumsvertrag abgeschlossen wurde und gleichzeitig Ehemann der Reitlehrerin.
Gerne erwarte ich Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüssen.
Klaudia D. (Reitlehrerin)
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Morgen,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt:
Sie müssen im Zusammenhang mit dem Komplex Verleumdung/üble Nachrede genau unterscheiden zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerungen.
Die Abgrenzung liegt darin, dass Tatsachenbehauptungen „dem Beweise zugänglich“ sind, die Richtigkeit bewiesen werden kann, während alle anderen Aussagen Meinungsäußerungen sind.
Von daher muss genau untersucht werden, was das fragliche Schreiben der Praktikantin inhaltlich im Einzelnen enthält.
Die Rechtsfolgen sind, grob gesagt, die,
- dass wahre Tatsachenbehauptungen hinzunehmen sind,
- hinsichtlich unwahrer TS-Behauptungen ein Unterlassungs- und ggf. auch Widerrufsanspruch besteht und
- dass Meinungsäußerungen grundsätzlich hinzunehmen sind, sofern sie nicht im Einzelfall eine Schmähkritik darstellen.
Hier hat allerdings das Bundesverfassungsgericht in seiner aktuellen Entscheidung vom 29. Juni 2016, Az.: 1 BvR 2646/15 die Grenzen sehr deutlich zugunsten hinzunehmender Meinungsäußerungen verschoben.
Von daher können Sie nur gegen unwahre Tatsachenbehauptungen aktiv vorgehen und deren Unterlassung, notfalls auch gerichtlich durchsetzen; im übrigen bleibt Ihnen lediglich die Option, in einer Gegendarstellung Ihren Standpunkt vortragen.
Schadensersatz in Form eines Schmerzensgeldes wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wird von den Gerichten nur ausnahmsweise zugesprochen, wenn es sich um eine besonders schwere Verletzung handelt, die anders nicht wiedergut zu machen ist.
Was die Nichteinhaltung von Teilen des Praktikumsvertrages angeht, so können Sie hierauf bei noch laufendem Vertrag mit Abmahnung und ggf. außerordentlicher Kündigung reagieren.
Sofern der Vertrag bereits beendet ist, bleibt nur der Schadensersatz, der aber an verschiedene Voraussetzungen wie Abmahnung, evt. Fristsetzung geknüpft ist, was hier mangels genauer Kenntnis von Vertrag und den nicht eingehaltenen Komponenten nicht beurteilt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
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vielen Dank für Ihre Antwort. Für mich bleibt dennoch die Frage, wie ich hier agieren kann. Ich habe dazu das Schreiben angehangen, welches die Praktikantin in englischer Sprache an meinen Lizenzgeber in USA geschickt hat. Der Lizenzgeber hat mich um eine Stellungsnahme gebeten, welche ich bereits verschickt habe. Dieses Schreiben beinhaltet vor allem die Richtigstellung bezüglich falscher Behauptungen der Praktikantin.
Hier steht die Aussage der Praktikantin gegen meine Aussage und die des Geschäftsführers (mein Mann) der Firma, mit der die Praktikantin den Vertrag abgeschlossen hat.
Diese Falschaussagen können meinen Ruf und den Ruf der Firma immens schädigen und es kann im schlimmsten Fall darauf hinauslaufen, dass mir die Lizenz entzogen wird.
Der Praktikumsvertrag besteht nicht mehr und die Praktikantin ist wieder in ihre Heimat Luxemburg abgereist.
Deshalb ist es so wichtig, dass die Firma und auch ich mich hier schützen und positionieren. Was wäre Ihr Rat zu der Sache?
Gerne erwarte ich Ihre Antwort und verbleibe mit freundlichen Grüssen,
Klaudia D.
Sie haben, nach Ihrer Darstellung, die erbetene Stellungnahme abgesandt, so dass ich davon ausgehe, dass unrichtige Sachverhaltsdarstellungen bereits korrigiert sind.
Natürlich ist aktuell eine Patt-Situation Aussage gegen Aussage gegeben.
Um hier zu weitergehenden Ergebnissen zu kommen, können Sie eine Widerrufsklage gegen die Praktikantin erheben, gerichtet eben nicht nur auf Unterlassung von bestimmten Behauptungen, sondern auch auf deren Widerruf.
Allerdings kehrt sich hier die Beweislast um. Während bei einer Unterlassungsklage grundsätzlich der Behauptende die Richtigkeit seiner Behauptung beweisen muss, obliegt im Falle der Widerrufsklage der Klägerseite, also Ihnen, die Beweislast dafür, dass die entsprechenden Tatsachen unrichtig ist.
Gelingt Ihnen dieser Beweis nicht, und dafür reichen auch Zweifel beim Gericht aus, verlieren Sie das Verfahren.
Sie sollten von daher ganz objektiv die einzelnen falschen Behauptungen auflisten und zu jedem einzelnen Punkt die Beweismittel auflisten, mit deren Hilfe Sie die Unrichtigkeit beweisen wollen.
Nur dann, wenn Ihnen dies gelingt, sind gerichtliche Schritte sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen