Üble Nachrede
Fragestellung
Guten Tag, ich habe Eigentumswohnung. Ein Mieter ist vor 4 Jahren eingezogen,
seitdem wurde teuer renoviert Kosten ca. 20000€ mehr als geplant.
Ich habe angekündigt dass ich klage.
Seitdem bekomme ich von Mieter Drohung dass ich verkaufen soll, schon 2 mal(ich soll mir
Paragraph 14 und 18 in WEG angucken).
Ich soll Komposter in Garten wegmachen ist auf Versammlung beschlossen worden, der
Komposter ist seit ca. 6-7 Jahren kein Problem, jetzt soll er plötzlich stören.
Ich habe Unterschriften gesammelt, dass Komposter keinen stört, mehrere Leute haben
unterschrieben.
Ich habe versucht weitere Unterschriften von Bewohnern zu bekommen, die wollen
jedoch nicht mehr unterschreiben weil jemand Schreiben gegen mich eingeworfen hat,
wo drin steht dass man nicht für Komposter unterschreiben soll weil Beschluss existiert.
Darf ich keine Unterschriften sammeln?
Ich habe das Schreiben nicht direkt bekommen, darf man ein solches Schreiben
verteilen, dass sich direkt gegen mein Unterschriften-Sammeln richtet?
Gibt es sonstige rechtliche Sachverhalte die berührt werden( Stalking, woher weiss
der Verteiler dass ich Unterschriften sammele?)
Dank im Voraus,
MfG
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Antwort von Rechtsanwalt Michael Pilarski
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Aus Ihrer Sachverhaltsschilderung wird mir leider nicht ganz klar, worauf Sie Ihren Mieter verklagen möchten. Auch kann ich nicht nachvollziehen, warum der Mieter Ihnen droht, damit Sie die Eigentumswohnung verkaufen sollen.
Davon abgesehen, ist es Ihnen aber nicht untersagt, Unterschriften zu sammeln. Sollte aber ein Beschluss der WEG vorhanden sein, der mit einer Mehrheit gefasst wurde, dann sind die Wohnungseigentümer verpflichtet, die beschlossenen Punkte zu erfüllen. Wenn ein Beschluss existiert, so helfen zu diesem Zeitpunkt allein die Unterschriften nicht.
Wenn das Schreiben der Wahrheit entspricht, dann ist es nicht untersagt, diese Schreiben zu verteilen, nur weil es sich gegen die Unterschriften-Sammlung richtet. Dies dürfte eher eine Meinungsäußerung entsprechen, weil der betreffende Mieter meint, der Komposter sei zu versetzen.
Der Straftatbestand des Stalkings ist lediglich dann berührt, wenn es sich um Nachstellen handelt, was Ihrem Sachverhalt aber nicht zu entnehmen ist. Ebenso wenig sind die Tatbestände der Beleidigung, der Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, falls Unklarheiten bestehen, damit ich diese gegebenenfalls ausräumen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)
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Vorbemerkung:
>warum der Mieter Ihnen droht<bekommt er (gute?)Provision (unter der Hand?) „für Beratung und Koordination“? (deswegen Handwerkerpreise viel teurer?)
Das wäre dann evtl. in Gefahr mit Klage wenn diese Dinge gerichtlich nachgeschaut werden.
Daher dann vielleicht auch dieses Ärgern mit Komposter-Beschluss, wo der Komoposter jahrelang keinerlei Problem war.
>warum der Mieter Ihnen droht, damit Sie die Eigentumswohnung verkaufen sollen.<
kritisches Hinterfragen stört vielleicht die erbauliche und erstaunliche Zusammenarbeit zwischen hausverwaltung und Mieter, der sich als Kommunikationsfachmann mit Wohnsitz auch in Ukraine vorstellt.
Nachfrage zu Ihrer Antwort.
>Wenn das Schreiben der Wahrheit entspricht,<
Angeblich Beirat schreibt:
„der Komposter im Garten war in den vergangenen Jahren immer wieder durch hohen Befall von Ungeziefer wie Fruchtfliegen usw aufgefallen, die z.Z. Auch ins haus und einzelne Wohnungen vorgedrungen sind und zu Beschwerden geführt haben. Auch die teils starke Schimmelbildung im Komposter sehen wir als sehr bedenklich an“
Das hatte Mieter ( nicht Beirat ) so schon auf Versammlung vor dem Unterschriften-Sammeln gesagt. Stimmt nachprüfbar nicht, und das ist ja vielleicht auch der Grund warum das unterschriften-sammeln unterbunden werden soll, weil dann klar werden könnte dass das mit den Beschwerden wahrscheinlich frei erfunden ist. Einer der Unterschreibenden, die den Komposter als OK unterschrieben haben, hat sich nach Bekunden des Mieters auf der Versammlung genau über diesen Komposter beschwert. Womit eine Lüge des Mieter beweisbar ist.
Ein Kompost-Berater der Stadtwerke hat schriftlich bestätigt dass der Kompost völlig OK ist und ebenso bestätigt, dass er keine Geruchs- und Ungeziefer-Belästigung festgestellt hat.
Des weiteren hat ein anderer Mieter in diesem Sommer einen Swimmingpool neben dem Komposter aufgestellt, und dann auch noch einmal versetzt Richtung Komposter. Der Komposter kann also dann wohl keine so starke Belästigung darstellen.
Wenn es um Meinungsbildung/Meinungsmache geht, ist das dann keine üble Nachrede?
MfG
vielen Dank für die Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Ich kann Ihre Bedenken nachvollziehen, allerdings wird sich hier schwer etwas durchsetzen lassen. Wichtig ist zunächst auszumachen, ob tatsächlich ein Beschluss der WEG vorliegt. Der wäre erst einmal bindend. Erst dann kann festgestellt werden, ob der Herr die Unwahrheit sagt. Wie sich Ihre Schilderungen anhören, dürfte der Komposter ja ordnungsgemäß dort aufgestellt sein. Meinungen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt. Solange sich Äußerungen in diesem Rahmen halten und keine diffamierende Kritik oder Schmähkritik darstellen, dürften ihm die Äußerungen nicht untersagt werden. Eine Straftat ist dann in diesen Meinungsäußerungen erst recht nicht zu sehen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Pilarski
(Rechtsanwalt)