Da man auch für das laufende Jahr und ff. aufgrund der anstehenden Verschärfung bei strafbefreiten Selbstanzeigen mit einem "dynamischen" Wachstum der Fälle rechnen muss, sollte man wissen, wie sich die denn die Verjährung (Festsetzungsverjährung und Verfolgungsverjährung) überhaupt berechnet. Der Beitrag eines Richters am AG ist sehr zu empfehlen. Darüber hinaus stehe ich für Fragen zur Verfügung.
Hier zunächst einmal der Link:
http://www.iww.de/pstr/archiv/verjaehrung-das-zusammenspiel-von-steuerlicher-und-strafrechtlicher-verjaehrung-f36322
Aufgrund meiner Mandatierung in den letzten beiden Jahren hinsichtlich diverser Selbstanzeigen erheblichen Ausmaßes und der immer bewirkten Strafbefreiung sollte ich über die erfolgserprobte Systematik und das Wissen rund um das Thema Selbstanzeige bzw. Nacherklärung verfügen. Ich stehe daher gerne für fachliche Diskussionen zur Verfügung.
STB Diplom-Kaufmann Dr. Rainer Schenk