Fetischtreffen legal ausleben - Interessante Fragestellungen!
Beantwortet
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,
ich benötige Ihre fundierte, EINDEUTIGE und jederzeit RECHTSSICHERE Antwort auf folgende Fragen.
Ich bin 26 Jahre jung und Fetischist.
Ich stehe darauf, dass sich andere junge männliche Personen auf mich draufstellen, springen, mich berotzen, meine Sachen demolieren, uvm.
Zu solchen Treffen verabrede ich mich mit mir bekannten und Unbekannten "Mastern".
Die Treffen finden bei mir bekannten Personen sehr oft zuhause statt, bei neuen oder nicht so vertraunswürdigen Personen sehr oft draußen im Freien statt.
Hintergründe und Erklärungen:
Fetischismus und Sadomaschismus als ICD (F65.0, F65.5) seit Jahren anerkannt und in Therapie.
Ich benötige stets Abwechslung dabei (Personenbezogen) und neue "Jumper". (Reiz dabei , neue für mich zunächst interessante, unberechenbare Personen zu finden.
Ich benötige "Master" dabei, die das gerne mit mir machen, wenigstens etwas Spaß dabei haben und dementsprechend mies / gemein zu mir sind.
Master ist übrigends der Fachbegriff in dieser "Szene".
Ich bezahle die Leute dafür und gebe somit zwischen 15 und 50 Euro je Master für ein Treffen aus. Ein Treffen dauert ca. 10-30 Minuten. Fachbegriff Treffen "Session".
Ich befriedige mich dabei, habe die Hand in der Hose. Bin jedoch völlig bekleidet! Keiner sieht meine Genitalien dabei, alles in der Hose, von den Mastern berühren mich nur ihre Schuhe körperlich.
Mehrmals wurde versucht mich auszurauben, regelmäßig erlebe ich Anfeindungen.
Meine Fragestellungen an Sie:
1. Allgemein: Da meine Master Geld dafür erhalten. Machen diese sich strafbar wegen Prostitution, Steuerhinterziehung, oder Sonstigen Sachen? Bitte Abgrenzung bzw., ab wann wäre es Prostitution?
2. Allgemein: Master müssen in jedem Fall volljährig sein?!! Was wenn ein z.B. 16 oder 17. Jahre alter Master dieses bei mir machen würde?! Alles läuft freiwillig, ich erläuterte genau, was ich möchte und was nicht. Es erfolgt weder SEX, noch müssen sich die Master entkleiden, oder mehr. Jeder kann sich selbst entscheiden!!!
3. Um neue Master zu generieren, schreibe ich einfach Leute in FB an und frage ob diese mal Bock hätten..
Text hierzu:
ASSI sein - und Cash machen!
======================
Du hast kein Problem damit, jemanden
mies zu erniedrigen? Ihm Deine
dreckigen Schuhe ins Gesicht zu
drücken? Dich auf ihn zu stellen,
zu springen oder ihm in die Fresse
zu rotzen? -
======================
Spaß haben und mies sein?
Und dafür kassierst Du noch Cash!
======================
Für 15-20 Minuten uns quälen
erhältst Du bis zu 50 EUR!
======================
WWW.DERJUMPER.DE
Fragen:
3.1. Einfaches Anschreiben strafbar?
3.2. Einfach Anschreiben minderjähriger Personen strafbar?
3.3. Homepage in Ordnung?
3.4. Muss ich in der Homepage einen Jugendschutzhinweis führen, vgl. z.B. Bierbrauerein. Abfrage Ü18, U18?
4. Wenn ich diese Handlungen in meiner Wohnung machen lasse, kann ich hier Schwierigkeiten mit Vermieter, etc. bekommen? (Die mit einem rechtlichen Hintergrund einhergehen?)
5. Treffen draußen:Selbstverständlich stellen wir uns nicht auf dem Marktplatz für unseren Spaß. Wir suchen uns abgelegene Orte, zum Beispiel Felder, Parkplätze, Waldstücke,. usw.
Sollte uns dabei jemand beobachten und die Polizei verständigen, machen wir uns strafbar? Wer macht sich strafbar?
6. Haben Sie Empfehlungen?
Ich bin mir durchaus bewusst, dass meine Frage hier sehr umfassend ist und der dafür gebotene Betrag, -in Ihrer Branche- gering ist.
Dazu: Ich befinde mich wegen dem Fetisch in der Privatinsolvenz und lebe von 1060 EURO Brutto. Natürlich lege ich gerne etwas drauf, sofern es meine Möglichkeiten zulassen. Viel bleibt mir hierzu nicht. Ich habe hohe Ausgaben für den Fetisch, lasse zwangsweise bei solchen Treffen, Autos, Notebooks, Handys, uvm. zerstören.
Gerne können Sie sich via Telefon oder Chat ausführlich ein Bild von mir machen.
Ich danke Ihnen herzlichst im Voraus!!!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort des Experten
Sehr geehrter Fragensteller,
1) Die Master sind selber für ihre korrekte Versteuerung verantwortlich. Da diese selbst keine sexuelle Handlungen, sondern Körperverletzungen vornehmen ist das ProstG m. E. auch nicht berührt.
2) Grds. ist es auch mögliche Minderjährige durch Einwilligung zu Körperverletzungen zu ermächtigen.
Ich sehe auch keinen Bezug zu § 182 Abs. 2 StGB, da der Jugendliche selbst keine sexuelle Handlung vornimmt.
Allerdings rate ich davon ab, sich in Gegenwart Jugendlicher zumindest öffentlich zu befriedigen. Denn dies könnte man bei öffentlichen Treffen unter § 183 a StGB subsumieren ( wie auch schon ein normales Treffen mit Erwachsenen ).
Auch sollte man keine Personen unter 16 auswählen. Zu dem Grund unter 3) b).
3) a) Sehe ich nicht.
b) Aus den oben genannten Gründen auch nicht. Ich würde es der Vorsicht halber auf dem Anschein nach über 16 jährige beschränken. Bei jüngeren Kindern kann der StA die Einsichtsfähigkeit und Steuerungsfähigkeit hinsichtlich der Körperverletzung negieren und uU eine Einwilligung der Eltern verlangen. Es ist zwar fraglich, ob der 14 bis 16 jährige dann wirklich bestraft würde. Man muss es aber nicht austesten. M.E. ist es naheliegend, dass böswillige StA bei unter 14-16 jährigen durchaus eine Anstiftung zur Kpvl subsumieren, wenn sie mit den Sexualdelikten nicht weiter kommen.
c) + d) Ja, grds. okay. Ich würde aber auf einem Altersnachweis per Personalausweis bestehen. Zumal Sie sich auch absichern sollten, nicht von Unbekannten schwer verletzt zu werden.
4) Das sehe ich nicht. Schließlich geht keine Gefahr hiervon für andere Mieter aus. Außer, es käme zu Beschädigungen der Mietsache, Lärmbelästigungen erheblicher Art.
5) Siehe oben. Wenn Sie sich befriedigen und dabei ertappt werden, ist der § 183 a StGB durchaus zu bejahen.
6) Ich würde von Aktivitäten im Außenbereich wegen § 183 a StGB abraten.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Saeger
- Rechtsanwalt -
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ich danke Ihnen herzlichst für Ihre ausführliche Beantwortung bei dieser naja nicht alltäglichen Fragestellung.
Noch einmal ganz deutlich und rechtlich verbinden.
Es ist KEIN Sexueller Missbrauch Minderjähriger, wenn meine Master 16 oder 17 sind, sondern lediglich eine Anstiftung zur KV, die aber nicht verfolgt werden würde, weil ich dieses ja ausdrücklich verlange.
Ich werde Sie nun noch bestens bewerten, danke im Voraus für die Antworten und wünsche eine tolle Restwoche!
ich kann keinen sexuellen Missbrauch erkennen, wenn ich auf jemanden herumspringe. Vor allem, weil dieser grds. nur mittels Körperkontakt möglich ist.
Ebenso eine schöne Woche.
MfG
RA Saeger