unversteuerte Kapitalerträge und Selbstanzeige
Fragestellung
Sehr geehrter Experte,
Ich bin seit dem Jahr 2008 selbständig tätig.
In den davorliegenden Jahren war ich war ich steuerlich nicht erfaßt und habe keine Steuererklärungen abgegeben. Meine Einkünfte in diesen Jahren waren gering und lagen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag zur Einkommensteuer (Einkünfte bei ca. 5.400,-- pro Jahr aus nichtselbständiger Tätigkeit).
Ab 2008 habe ich immer Steuererklärungen und Jahresabschlüsse beim Finanzamt eingereicht und meine Einkünfte (soweit) vollständig versteuert.
Die Steuererklärungen 2013 sind noch nicht eingereicht (ich weiß,etwas spät) dies wird jedoch demnächst geschehen.
Ich hatte jedoch in allen vergangenen Jahren unversteuerte Kapitalerträge aus dem Ausland. Ich habe mir nun von der ausländischen Bank von den Jahren 2003 bis 2013 Erträgnisaufstellungen über die Zinserträge angefordert.
Diese Erträge halten sich allerdings in Grenzen.
In den Jahren 2003 bis 2007 belaufen sich diese Erträge pro Jahr auf ca. 8.000,-- EUR.
Jahr 2008 ca. 6.000,--
Jahr 2009 ca. 3.400,--
Jahr 2010 ca. 2.900,--
Jahr 2011 ca. 4.500,--
Jahr 2012 ca. 4.800,--
Jahr 2013 ca. 16.300,--
Im Jahr 2010 und 2011 habe ich wiederum Verluste aus Gewerbebetrieb, sodaß die Zinserträge die Einkünfte wiederum kompensieren (hier waren die Zinsen ja eh nur gering.)
Im Jahr 2012 und 2013 habe ich wiederum positive Einkünfte, sodaß unter Hinzurechnung der Zinserträge (speziell 2013) einige Steuern ausgelöst werden können.
Nach meinen Überschlägigen Berechnungen könnten jedoch insgesamt (über die Jahre addiert) einige Tausend EUR Nachzahlung zur Einkommensteuer durch Einbeziehung der Zinsen ausgelöst werden.
Die ausländische Bank (Schweiz) hat mir nun ein Formular "Ermächtigungserklärung zum Meldeverfahren im Rahmen der EU-Zinsbesteuerung" übersandt, welches ich unterschrieben zurücksenden soll. Hiermit werden alle relevanten Zinserträge an die zuständige Steuerbehörde in der Europäischen Union gemeldet.
Ich beabsichtige daher, in meiner Steuererklärung 2013 die in 2013 erhaltenen Zinserträge mit anzugeben.
Meine Fragen:
vorweg bemerkt: eine Selbstanzeige kommt für mich sicherlich nicht in Frage, da ich auch in den vergangenen Jahren Zinserträge in Deutschland hatte (allerdings geringer als die im Ausland). Da ich hierzu aber keine Unterlagen mehr beibringen kann, wäre die Selbstanzeige (wie gefordert) nicht vollständig und würde nicht wirken.
1. Wenn ich in 2013 die Zinserträge (ca. 16.300,-- EUR) mit bei der Steuererklärung angebe, wir das Finanzamt sicherlich nachfragen, was in den vergangenen Jahren an Erträgen erzielt wurde.
Könnte ich dies eventuell abwarten und dann die Zinsen der vergangenen Jahre nachmelden/nachversteuern ?
2. Da mir ja keine Unterlagen mehr für die vergangenen Jahre für die deutschen Erträge vorliegen. diese weglassen ?
3. Was kann ohne Selbstanzeige noch passieren ? Die Steuerschuld liegt ja je Einzelfall und Besteuerungszeitraum unter 25.000,-- EUR. Gibt es hier eine "Geringfügigkeitsgrenze" ?
4. Zinsen von 6 % jährlich müßte ich ja sowieso entrichten. Käme darüber hinaus noch eine Geldstrafe in Betracht und wenn ja wie hoch ?
5. Würde auch hier ein Strafverfahren eingeleitet werden? Und müßte ich eventuell mit einer Vorstrafe rechnen ?
6. Oder könnte ich auch für die Jahre vor 2013 die vorhandenen Zinserträge mit nachmelden unter dem Hinweis "tut mir leid, hab ich vergessen ?
Da mir der Weg der Selbstanzeige ja verbaut ist, weiß ich nun nicht genau, wie man verfahren könnte.
Für eine baldige möglichst ausführliche Antwort wäre ich dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
ein Steuerpflichtiger
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Antwort von Steuerberater Dipl.-Kfm. Rainer Schenk
Sehr geehrter Ratsuchender,
zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auch aufgrund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert gerne beantworte. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen vorgenommen Sachverhaltsschilderung. Fehlende oder fehlerhafte Angaben zu den tatsächlichen Verhältnissen können das rechtliche Ergebnis durchaus beeinflussen.
Meine Expertise zu Ihrem Fall habe ich als PDF Datei im Bereich Anhänge beigefügt. Bitte laden Sie sich diese Datei herunter.
Gerne stehe ich Ihnen weiterhin für Beratungsanfragen zur Verfügung. Über eine Bewertung hier auf yourXpert würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rainer Schenk
Steuerberater
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Grüsse,
Dr. Rainer Schenk
es geht hier um einen komplexen Sachverhalt des Steuerstrafrechts. Der von Ihnen gebotene Preis ist hierfür leider nicht ausreichend. Ich bitte Sie, den Betrag auf 200 Euro zu erhöhen. Natürlich können Sie die Frage auch zurückziehen.
Gruss
Dr. Rainer Schenk