Wer mit dem Strafrecht in Berührung kommt, der benötigt dringend rechtliche Unterstützung. Das Strafverfahren beginnt mit einer Anzeige bzw. einem Strafantrag gegen den Betroffenen.
Soweit der so genannte Anfangsverdacht, also die Möglichkeit besteht, dass eine Straftat begangen sein könnte, so werden die Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft sowie die Polizei geführt.
Sollten die Ermittlungen ergeben, dass mehr als nur die Möglichkeit einer begangenen Straftat besteht, folglich der hinreichende Tatverdacht vorliegt, so wird durch die Staatsanwaltschaft öffentliche Klage erhoben. Die Staatsanwaltschaft kann Anklage erheben oder aber bereits einen Strafbefehl erlassen. Im Falle des Strafbefehls kann ein Einspruch gegen die Strafe erhoben werden. Im Falle der Anklage wird eine mündliche Hauptverhandlung durchgeführt.
In beiden Fällen hängt das weitere Vorgehen von dem Inhalt der Ermittlungsakte ab. Grundsätzlich kann ein Verteidiger ohne die Einsicht in die Ermittlungsakten keine abschließende Beurteilung des Rechtsfalls vornehmen.
Sie sollten daher rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Zunächst wird als erstes die Akteneinsicht beantragt. Nach Einsicht kann beurteilt werden, ob und weshalb eine Straftat im Raum steht. Es kann eine Beweisprognose vorgenommen werden. Insgesamt wird beurteilt werden können, ob eine Einstellung des Verfahrens überhaupt in Betracht kommt oder ob möglicherweise lediglich nur durch eine geständige Einlassung oder ein Geständnis die Höhe der Strafe positiv beeinflusst werden kann.
In jeder Lage des Stafverfahrens ist es unheimlich wichtig, keine falschen Informationen für die Ermittlungen zu liefern, die für den Erlass eines Strafbefehls oder die Erhebung einer Anklagte sprechen, kontaktieren Sie sich daher unverzüglich einen auf dem Gebiet des Strafrechts schwerpunktmäßig tätigen Rechtsanwalt, damit dieser größmöglichen positiven Einfluss auf den Ausgang des Strafverfahrens ausüben kann.