Die Anleger stehen vor einer schwierigen Entscheidung: Sollen die Containerschiffe „MS K-Water“ und „MS Aestatis“ des Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett verkauft werden, obwohl der Verkaufserlös der beiden Schiffe offenbar nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten zu bedienen? Es droht aber möglicherweise die Insolvenz, wenn es nicht zum Verkauf kommt. Die finanzierende Bank habe ein weiteres Engagement deutlich abgelehnt.
Entscheiden sich die Anleger zum Verkauf, würden vom Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett nur noch zwei Schiffe übrig bleiben. Nachdem das Containerschiff „MS Hoheriff“ bereits 2014 verkauft wurde, verblieben in dem 2007 aufgelegten Dachfonds nur noch die Mehrzweckfrachter „MS Sarah Friederich“ und „MS Senta Friederich“. Ob dann die Probleme des Fonds gelöst werden könnten, steht in den Sternen. Daher empfiehlt die Kanzlei Kreutzer aus München den Anlegern, eventuelle Ansprüche zu überprüfen.
Die Einschätzung der Kanzlei Kreutzer: Für die Anleger hat sich die Investition in den Dachfonds Ownership Feeder Quintett bislang nicht gelohnt. Die prospektierten Erwartungen wurden nicht erfüllt, Ausschüttungen sind nicht geflossen.
Möglicherweise ist die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen der richtige Weg. Ansatzpunkt dafür kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Nicht nur der Dachfonds Ownership Feeder Quintett ist in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten, etliche andere Schiffsfonds bekamen die Finanzkrise 2008 ebenfalls deutlich zu spüren. Nicht wenige mussten Insolvenz anmelden, dabei haben Anleger viel Geld verloren.
Bei einer ordnungsgemäßen Beratung hätten die Anleger aber umfassend über die Risiken aufgeklärt werden müssen. Dies geschieht aber nicht immer. Obwohl den Anlegern der Totalverlust drohen kann, werden die Risiken manchmal verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt und Schiffsfonds als sichere Geldanlage dargestellt, die auch zur Altersvorsorge geeignet ist. Aus einer fehlerhaften Anlageberatung lassen sich Schadensersatzansprüche begründen.
Zu berücksichtigen ist auch, dass die vermittelnden Banken nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs über ihre Rückvergütungen hätten aufklären müssen. Wurden die so genannten „Kick-Backs“ verschwiegen, kann ebenfalls Schadensersatz geltend gemacht werden. Anlegern des Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett ist zu empfehlen, ihre rechtlichen Möglichkeiten überprüfen zu lassen.