gehackter e-mail account
Fragestellung
Sehr geehrter Herr Driftmeyer,
meine Frage an Sie ist, ob "Web.de" hier rechtmäßig handelt, bzw ob und wie ich mich in diesem Fall wehren kann.
Den folgenden Text, in dem Sie die Angelegenheit dargestellt sehen, habe ich gerade an den Hauptsitz der Firma geschickt.
Herzlichen Dank und Grüße im Voraus
R. S.
Sehr gehrte Damen und Herren,
seit vielen Wochen werden unter meiner e-mail Adresse Pishing-Mails an bestehende und ehemalige Kontakte meines Adressbuches versandt, was immer wieder für
großen Ärger und Peinlichkeiten sorgt. Da neue Passwörter sowie das Neuaufsetzen meiner Betriebssysteme keine Abhilfe schaffte, habe ich mich gestern mit Ihrem Kundencenter in Verbindung gesetzt, um meinen account samt e-mail Adresse zu löschen.
Zu meiner großen Verwunderung sagte man mir dort, daß ich als web.de Clubmitglied keine Möglichkeit habe, dieses vor Ablauf meiner Vertragslaufzeit (22.06.2016)
zu tun. Ich bot an, mit einer anderen Adresse den Vertrag zu erfüllen, wenn nur die jetzige sofort gelöscht werden könne, doch auch das sei nach Auskunft Ihres Mitarbeiters nicht möglich.
Meine Auffassung darüber ist, daß Ihre Weigerung unrechtmäßig ist, da Sie durch die zwangsweise Aufrechterhaltung meiner Adresse billigend in Kauf nehmen, daß mir und anderen durch den erfolgten Datendiebstahl, mit dem nun offensichtlich und nachweisbar Mißbrauch getrieben wird, möglicherweise großer Schaden zugefügt wird, und daß mir, um diesem vorzubeugen, ein Sonderkündigungsrecht zusteht.
Des Weiteren unterstützen Sie durch Ihr Verhalten eindeutig kriminelle Machenschaften, statt diesen mit einfachen und sinnvollen Maßnahmen in Ihrem eigenen und im Interesse ihrer Kunden entgegenzuwirken.
In Erwartung Ihrer baldigen Stellungnahme und
mfG
R. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwalt Ingo Driftmeyer
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Rechtslage zu Ihrem Anliegen stellt sich wie folgt dar.
1.Zunächst einmal ist festzustellen, dass auch bei noch laufendem Vertrag über die E-Mail-Dienste eine Nutzungsverpflichtung seitens des Kunden nicht besteht.
Ebenso wenig wie der Mieter von Wohnraum verpflichtet ist, die Wohnung auch zu nutzen, muss der Web.de Kunde sein Email-Postfach nutzen.
Er hat durch den Vertrag ein Nutzungsrecht, aber keine Nutzungspflicht erworben. Vom Nutzungsrecht umfasst ist die Entscheidung, das Nutzungsobjekt jederzeit aufzugeben.
Der vorzeitigen Löschung des Email-Postfaches kann daher die noch andauernde Vertragslaufzeit nicht entgegen gehalten werden.
Es ist damit keine vertragliche Frage, ob das Postfach vorzeitig gelöscht werden kann.
2. Die weitergehende Frage, ob auch sofortige Vertragsbeendigung durch ein Sonderkündigungsrecht zu erreichen ist, wäre dagegen schwieriger zu beantworten.
Für eine sofortige außerordentliche Kündigung wäre eine Interessenabwägung vorzunehmen. Dabei wäre auch zu klären, ob das Hijacking der Email-Adresse durch Dritte zum Zwecke des Spamming in den Verantwortungsbereich von Web.de oder in den Ihren als Inhaber der Email-Adresse fällt. Dies dürfte schwierig zu beantworten sein. Andererseits dürfte wohl der Email-Provider in der Pflicht sein, jedenfalls für die Zukunft
Das bedeutet zwar, dass eine sofortige Auflösung des Vertrages nur unter ungewissen Voraussetzungen verlangt werden kann.
Gleichwohl kann hier – zumindest als zusätzliches Argument – darauf hingewiesen werden, dass Web.de für den Fall von Spamming für s i c h s e l b s t das Recht zur außerordentlichen Kündigung offen hält
In den AGB (https://shop.web.de/club/agb1) unter
Kündigung und Einstellung der Dienste
heißt es dazu:
„ WEB.DE ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, wenn:
… der E-Mail-Verkehr des Kunden … gegen gesetzliche Verbote/Gebote, die guten Sitten und/oder Rechte Dritter verstößt (davon ist ohne Zweifel auch der Fall des Spamming erfasst).
Eine außerordentliche Kündigung durch WEB.DE kann auch durch Löschung des Club-Accounts erfolgen.“
Wenn der Anbieter sich hier ein sofortiges Kündigungsrecht vorbehält, kann er kaum überzeugend verwehren, wenn der Kunde selbst dies wünscht.
Ausschlaggebend erscheint hier aber der unter 1. dargestellte Ansatz, dass keine Nutzungsverpflichtung trotz laufendem Vertrag besteht. Der Kunde muss jederzeit berechtigt sein, das Email-Postfach aufzugeben.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen rechtlichen Überblick verschaffen. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Driftmeyer
Rechtsanwalt
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Antwort des Experten: Freut mich. Ja, tun Sie das bei Bedarf.
Die Passage unter 2. muss heißen:
Dies dürfte schwierig zu beantworten sein. Andererseits dürfte wohl der Email-Provider in der Pflicht sein, jedenfalls für die Zukunft derartige Übernahmen von Email-Konten durch Dritte zu unterbinden. Diese Bewertung ist mit Unsicherheiten verbunden.