Legionellen-Befall in einer Mietwohnung stellt erst dann einen zur Mietminderung berechtigenden Mangel dar, wenn der Grenzwert für eine Gesundheitsgefährdung erreicht wird. Dies entschied das Amtsgericht München in einem Urteil vom 25.06.2014. Das Urteil ist rechtskräftig.
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Frank Phileas Lemmer (Rechtsanwalt)
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22 Antworten | 2 Fachartikel
Legionellen erst bei Gesundheitsgefahr ein Mangel
10.01.2015
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