Internetkauf TV-Gerät - Angaben zum Gerät falsch
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Mitte März diesen Jahres von gamingoase.de unter folgender Internetseite "http://www.gamingoase.de/index.php?page=product&info=254" das dort beschriebene TV-Gerät erstanden. Es wurde binnen 14 Tagen geliefert, was trotz kürzer angegebener Lieferzeit jedoch noch keinen Grund zur Beanstandung bot.
Nach dem Aufbau, bei der ersten Inbetriebnahme, fiel mir auf, dass Voreinstellungen am Gerät vorhanden waren die auf eine spanisch sprechende Anwendergruppe abgestimmt waren.
Das mir gelieferte TV Gerät bietet nicht die Möglichkeit der HbbTV-Funktionalität. Auch der Import einer bearbeiteten Senderliste ist nicht möglich und wird mit einer Meldung zu angeblich ungültigen Länderinfos vom Gerät verwehrt - das auch beim Versuch die unveränderte aus dem Gerät exportiert Senderliste zu laden.
Auf meine per eMail gestellten Anfragen, zur vermissten HbbTV Funktion und einer eventuell anzupassenden Einstellung, erfolgte bis dato keine Reaktion.
Die Gerätebeschreibung der Anzeige lautet: "Samsung UE55JS9000 / UE55JS9090 SUHD/ 4K Curved LED Smart-TV | Samsung UE55JS9000 (Baugleich mit Modell UE55JS9090) 138 cm (55 Zoll) | Die 4fach Auflösung von Full-HD | Das TV-Gerät kann in vollem Umfang genutzt werden, alle Funktionen wie HBB TV sind verfügbar".
Da seitens Händler keine Reaktion erfolgt ist zu befürchten, das die gemachten Angaben nicht zutreffen.
Sind die auf der Internetpräsenz gegebenen Angaben zum Gerät nicht bindend und mit dem Inhalt: "....Das TV-Gerät kann in vollem Umfang genutzt werden, alle Funktionen wie HBB TV sind verfügbar.", nicht auch unmissverständlich. Oder gibt es hierzu Interpretationsspielraum?
Ich möchte einfach nur das beschriebene TV-Gerät, mit der angegebenen Funktionalität von Gamingoase.de erhalten; wenn nötig auch durch meine rechtlichen Möglichkeiten.
Können Sie eine Prognose geben und falls erforderlich die nötigen Schritte einleiten?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
W. S.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Rechtsanwältin Anja Merkel, LL.M.
Sehr geehrter Ratsuchender,
ich beantworte Ihr Anliegen aufgrund Ihrer Angaben folgendermaßen:
Rechtliche Schritte kann ich für Sie im Rahmen dieser Onlineberatung nicht einleiten, da Sie mich hierfür separat beauftragen müssen, d.h. eine ordentliche anwaltliche Vollmacht erteilen. Hierfür fallen dann auch anderen
1. Können Sie eine Prognose geben?
Zunächst einmal ist zu sagen, dass das gekaufte TV-Gerät mangelhaft gem. § 434 BGB ist, da es nicht die bei Kauf vereinbarte Beschaffenheit hat, d.h. : "Das TV-Gerät kann in vollem Umfang genutzt werden, alle Funktionen wie HBB TV sind verfügbar". Tatsächlich geben Sie an, dass HBB TV am Gerät nicht möglich ist, zumindest wohl nicht für den deutschen Markt. Insofern kann hier von einem mangel ausgegangen werden.
Rechtsfolge eines vorliegenden Mangels sind daraus resultierende Gewährleistungsansprüche, vgl. § 437 BGB, geltend zu machen :
Nacherfüllung, d,h, der Verkäufer hat 2 Versuche den Fehler zu beseitigen.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, oder verweigert der Verkäufer diese, so haben Sie das Recht vom Vertrag zurückzutreten, d.h. die gewährten Vertragsleistungen (TV-gerät und Kaufpreiszahlung) werden zurückgewährt oder
den Kaufpreis mindern.
Beachten Sie, dass Sie dem Verkäufer zurerst immer die Nacherfüllung einräumen müssen. Der Verkäufer hat dabei auch die erforderlichen Aufwendungen, z.B. Versand- und Transportkosten zu tragen, vgl. § 439 Abs.2 BGB.
Setzen Sie dem Verkäufer für die gesetzliche Nacherfüllung eine angemessene Nacherfüllungsfrist und weisen darauf hin, dass bei untätigen Verstreichen der Frist dies eine Verweigerung der Nacherfüllung darstellt und Sie die weiteren Gewährleistungsansprüche geltend machen und gegebenfalls den Kaufvertrag wegen Irreführung anfechten.
2. Sind die auf der Internetpräsenz gegebenen Angaben zum Gerät nicht bindend und mit dem Inhalt: "....Das TV-Gerät kann in vollem Umfang genutzt werden, alle Funktionen wie HBB TV sind verfügbar.", nicht auch unmissverständlich. Oder gibt es hierzu Interpretationsspielraum?
1) Mangel:
Es gibt meistens Interpretationsspielräume, die allerdings nicht automatisch dazu führen, dass kein mangel am gerät vorliegt.
Prüfen Sie das Ihren Kauf zugrunde liegende Verkaufsangebot auf einen Hinweis zur vollständigen Funktionalität in Deutschland. ist dies der Fall, so endet an dieser Stelle bereits ein möglicher Interpretationsspielraum und ein Mangel leigt unproblematisch vor.
Findet sich ein solcher Hinweis nicht, so ist hier austzulegen, wie die Angabe zur HBB TV verfügbarkeit zu werten ist. Streng genommen wäre es hier ja verfügbar, allerdings im Istzustand wohl nur in Spanien tatsächlich nutzbar.
Da der Verkäufer eine deutschen Webshop betreibt und die Käufer davon ausgehen durften, dass bei expliziter Angabe der Verfügbarkeit von HBB TV im Angebot dies auch in DEutschland funktioniert, ist hier ein Mangel anzunehmen. Außerdem wird im gleichen satz mit der Nutzbarkeit in vollem Umfang genannt wird.
2) Nacherfüllung:
Offensichtlich scheint die von Ihnen begehrte Funktion für Spanien programmiert zu sein, so dass sich hier die Frage stellt, ob eine Umprogtrammierung für Deutschland technisch grundsätzlich möglich ist. Hierzu müsste ein Techniker befragt werden. Ist dies möglich, so müsste der Verkäufer dies im Rahmen der Nachbesserung entsprechend umprogrammieren.
3) Beweisbarkeit:
Für die Angaben im Angebot des Verkäufers, insbesonder der Hinweis auf die Verfügbarkeit des Hbb-TV sind Sie beweispflichtig. D.h. Sie sollten einen SCreenshot gemacht haben, bzw. zur Beweissicherung noch machen.
Ich selbst war gerade auf der SEite und das von Ihnen gekaufte Produkt wird dort immer noch mit dem Hbb-TV Hinweis angeboten:
http://www.gamingoase.de/index.php?page=product&info=254
Fazit/Prognose:
Fordern Sie den Verkäufer schriftlich und nachweislich zu Nacherfüllung unter Hinweis auf die oben zitierten §§ auf. Setzen Sie hierfür eine angemessene Frist. Da Sie den Verkäufer bereits kontaktiert haben, sollten 10 Tage ausreichend sein, dass sich der Verkäufer wenigsten zur Abwicklung Ihrer Gewährleistungsansprüche äußert. Kündigen ie an, dass Sie bei untätigen Verstreichen der Frist, Ihre Gewährleistungsansprüche anwaltlich und gerichtlich durchsetzen werden
Da hier durchaus vermutet werden kann, dass der Verkäufer nicht in Lage ist, die HBB-TV Nutzbarkeit in Deutschland herzustellen, so sollte ernsthaft die Auflösung des Vertrages unter Rückgewähr der empfangen Leistungen in betracht gezogen werden. Möglich ist dies durch Widerruf, Rücktritt oder Anfechtung des vErtrages.
Hier sollte nochmals überprüft werden, ob Ihre bereits per Email gestellten Anfragen als Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen ab Erhalt der Ware zu werten sein könnten. Dann kann der Widerruf anvisiert werden.
Klappt dies nicht und der Verkäufer verweigert die Nacherfüllung, siehe oben, so können Sie vom Vertrag zurücktreten.
Unabhängig davon kann auch der Vertrag wegen Irreführung angefochten werden, d.h. irreführendes Verkaufsangebot bezüglich der HBB-TV Funktion.
2. rechtliche Schritte einleiten?
Rechtliche Schritte kann ich für Sie im Rahmen dieser Onlineberatung nicht einleiten, da Sie mich hierfür separat beauftragen müssen, d.h. eine ordentliche anwaltliche Vollmacht erteilen. Hierfür fallen dann auch andere Vergütungsansprüche für die von Ihnen beanspruchte anwaltliche Tätigkeit gebenüber dem Verkäufer an. Sollten Sie dies gern in Anspruch nehmen wollen, so setzen Sie sich mit mir via Email (ra.merkel@gmx.de) in Verbindung.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Beste Grüße
Anja Merkel, LL.M.
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