Sachmangel am Leasing Fahrzeug
Fragestellung
Hallo,
ich erwarb im November 2012 ein neues Fahrzeug auf Leasingbasis, Wert des Fahrzeuges ca. 9500 Euro. Kilometerleistung angegeben: 15.000 km / p.a. , insgesamt 3 Jahre.
Bereits kurze Zeit später, im Dezember, bemängelte ich beim Reifenwechsel (sämtliche Arbeiten am Fahrzeug wurden immer vom Händler, bei dem das Fahrzeug erworben wurde, durchgeführt) bereits schleifende Bremsen.
Mir wurde mitgeteilt, dass dies normal und nicht besser machbar wäre.
Ich habe dann im Laufe des 1. Vertragsjahres mehrfach die Bremsen bemängelt (starke Schleifgeräusche, im Laufe der Zeit immer stärker werdendes Quietschen) - der Händler hat mehrfach vergeblich versucht das Problem zu beseitigen.
Nach 9700 km Fahrleistung waren dann bereits im Oktober 2013 die hinteren Bremsbeläge verschlissen. Meiner Meinung nach auf Grund des dauerhaften Schleifens!
Dies habe ich kostenpflichtig (150 Euro für zwei Bremsbeläge & Montage, das ist Wucher!) instandsetzen lassen - erst nach längerem Kontakt mit dem Kundenservice wurden mir nachträglich dann 100 Euro gutgeschrieben.
Die Quietschgeräusche (kamen von der Vorder-Achse) wurden noch schlimmer und konnten auch von der Werkstatt nicht beseitigt werden.
Auch hier hatte ich längeren Schriftverkehr mit dem Hersteller und im Dezember 2013 durfte ich dann wieder einmal kostenpflichtig die Bremsscheiben und Beläge vorne tauschen lassen.
Kostenpunkt hierfür: rund 400 Euro, nach Kulanzantrag wurden 120 Euro erstattet.
Wir haben nun Februar 2014 und das Quietschen fängt schon wieder langsam an. Es ist zu befürchten, dass spätestens Ende des Jahres das selbe Dilemma ansteht und abermals rund 550 Euro für Reparaturen fällig werden.
Es ist zu erwähnen, dass es sich hierbei um ein Elektroauto handelt, welches vom Hersteller explizit mit geringen Wartungskosten und geringer Geräuschkulisse beworben wird.
Durch den Elektroantrieb sind die Bremsen mittlerweile lauter als der Rest des Fahrzeuges.
Laut meiner Recherche ist dieses Problem mit der Bremsanlage bei einem Großteil der Besitzer dieses Fahrzeuges gegeben.
In Foren wird sehr deutlich von einer Fehlkonstruktion gesprochen.
Ich halte einen derartigen Verschleiß bei dieser Fahrleistung (KM-Stand jetzt: 12.000 km) für unerhört und die Ersatzteilpreise für überzogen.
Andere Besitzer berichten bereits von Kosten von rund 800 Euro für neue Bremsscheiben hinten, da diese zusammen mit der Nabe getauscht werden müssen.
Das ganze entwickelt sich für mich zu einer Kostenexplosion, die vor Vertragsbeginn nicht zu erwarten war - zumal die Mängel ja weiterhin bestehen!
Welche Möglichkeiten habe ich hier? Am liebsten würde ich das Fahrzeug zurück geben und den Vertrag auflösen.
Ist das realistisch? Habe ich andere Möglichkeiten hier zumindest finanziell besser aus der Sache raus zu kommen? Es ist ja nun nicht davon auszugehen, dass ich jährlich Kulanzleistungen des Herstellers in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
ich beantworte Ihre Anfrage auf der Grundlage der dazu mitgeteilten Informationen wie folgt, wobei ich darauf hinweisen möchte, dass eine abschließende Bewertung ohne Einsicht in den Leasingsvertrag und die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen nicht möglich ist.
Aufgrund Ihrer Schilderung unterstelle ich, dass das gelieferte Fahrzeug mit einem Mangel gemäß § 434 BGB behaftet ist und dass dieser Mangel konstruktionsbedingt bereits bei Übergabe vorhanden gewesen ist. Für diesen Umstand sind Sie im Streitfall beweispflichtig, was in der Regel nur durch ein Gutachten geleistet werden kann.
Die von Ihnen nachgefragte Möglichkeit des Rücktrtitts vem Vertrag ist danach gegeben, wenn neben anderen Möglichkeiten, die hier nicht vorliegen, eine Nachbesserung fehlgeschlagen ist.
Gemäß § 440 Abs. 1 Satz 2 BGB gilt die Nachbesserung als fehlgeschlagen, wenn zwei erfolglose Versuche unternommen wurden.
Hier muss allerdings noch genauer geprüft werden, ob die Werkstatt lediglich den Auftrag hatte, die Bremsbeläge zu wechseln, oder ob Gegenstand des Auftrages auch die beseitigung der Ursache für den übermäßig hohen Verschleiß der Bremsen beseitigt und damit nachgebessert werden sollte. In letzterem Fall kann davon ausgegangen werden, dass die Nachbesserung zweimal fehlgeschlagen ist.
Sofern es sich also nachweislich um einen Mangel des Fahrzeuges handelt und die Werkstatt mindestens zweimal erfolglos versucht hat, die Ursache für den Bremsverschleiß zu beseitigen, können Sie - vorbehaltlich abweichender Regelungen im Vertrag! - vom Vertrag zurücktreten. Sie haben in diesem Fall Anspruch auf Rückzahlung der Leasingraten und einer etwaigen Sonderzahlung, müssen sich aber die Nutzung des Fahrzeuges gegenrechnen lassen. Ob sich die Sache bei den inzwischen gefahrenen 12000 km rechnet, muss im Einzelfall ermittelt werden.
Die Nutzung ist grob nach der Formel
Listenkaufpreis x gefahrene Kilometer ./. erwartbare Gesamtlaufleistung
zu ermitteln.
Ich hoffe, Ihnen Entscheidungshilfen an die Hand gegeben zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Sie haben eine Frage im Bereich Kaufrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Bewertung des Kunden
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Wie prüfen wir die Echtheit von Kundenbewertungen?
Kundenbewertungen, die als verifiziert gekennzeichnet sind, wurden von Kund*innen getätigt, die mit ihrem registrierten Kundenkonto eine kostenpflichtige Beratung erworben haben. Nach Zahlung und Beratungsabschluss erhalten unsere Kund*innen einen Bewertungslink und haben darüber die Möglichkeit, eine entsprechende Bewertung abzugeben.
Bei unseren Bewertungen handelt es sich ausschließlich um verifizierte Bewertungen.
Der auf den Profilen unserer Expert*innen angezeigte Bewertungsdurchschnitt setzt sich ausschließlich aus verifizierten Bewertungen zusammen. Jeder Bewertung wird für die Berechnung des Bewertungsdurchschnitts dabei die gleiche Gewichtung zugemessen.
Wir veröffentlichen alle Kundenbewertungen, unabhängig von der Anzahl der vergebenen Sterne. Eine Löschung findet nur statt, wenn wir dazu rechtlich verpflichtet sind (z.B. beleidigender Inhalt).
Leider habe ich nicht explizit auf die Beseitigung der Ursache für den hohen Verschleiß bestanden.
Bemängelt wurde meinerseits eben leider nur das Schleifen ansich, sowie später auch das Quietschen, da ich als Laie nicht einschätzen kann, ob das Schleifen nun tatsächlich Einfluss auf den Verschleiß hat oder nicht. Und wenn mir der "Werkstattmeister" sagt nein, dann glaube ich dem das im Zweifelsfall.
Losgelöst vom Vertragsrücktritt:
Muss ich nun zukünftig für sämtliche hierdurch entstehenden Schäden 'haften' ?
Auf den letzten Aufträgen zwecks Instandsetzung steht seitens der Werkstatt bereits "Werkstattnacharbeit".
Vorausgesetzt, ich könnte belegen, dass der hohe Verschleiß Konstruktionsbedingt bzw. bei diesem spezifischen Fahrzeug nicht zu beheben und zudem unnatürlich hoch ist, hätte ich dann Chancen mir etwaige Reparaturkosten zu sparen in der Zukunft?
Das Fahrzeug ist ja toll, aber diese Kosten möchte ich nicht übernehmen.
vielen Dank !
Wenn dies feststeht, könnten Sie anstelle des Rücktritts vom Vertrag auch Schadensersatz geltend machen, wobei der Schaden in der Differenz der tatsächlich entstehenden Bremsbelegskosten zu den üblicherweise bei einem vergleichbaren Fahrzeug enstehenden liegt, also einem Teil der zukünftigen Reparaturkosten.
Mit freundlichen Grüßen