Kauf Bootstrailer (keine Papiere bekommen/ Trailer gebraucht?!) - Wie verfahren?
Fragestellung
Hallo,
wir (junge Familie mit Baby) haben ein Boot inkl. Trailer und Zubehör für 15.700 Euro am 28.04.18 bei einem großen Händler in Berlin gekauft. Bootstrailer ist in der Rechnung als Angabe in der Position Zubehör wie Sitzpolster etc. mit anderen Zubehörteilen angegeben, mit der Bezeichnung "Boot Trailer 750 kg". Zubehör und Trailer sind gesamt mit knapp 4.000 Euro angegeben. Den Trailer selbst schätzen wir nach Abzug der anderen Artikel auf ca. 1.300 Euro.
Der Trailer stellte sich am Verkaufstag als leicht gebrauchter Trailer heraus. Es wäre wohl normal, dass diese auch hier und da genutzt werden - so der Händler. Nahmen wir so hin.
Am Tag der Abholung haben wir eine Mappe in die Hand bekommen und nahmen an, dass alles dabei ist. Nach Prüfung am nächsten Tag fiel uns auf, dass keine Papiere für den Trailer vorhanden sind und wir diesen so nicht anmelden können. Auch in der Rechnung ist ja keine genaue Bezeichnung, was als Nachweis/ Inhaber zudem nötig wäre.
Der Trailer selbst ist gebraucht/ Baujahr 2013/ TÜV 2015, nach unserer genaueren Sicht auf den Trailer mit starken Gebrauchsspuren - vorher stand ja das Boot drauf. Wir gingen ursprünglich von einem neuen Trailer aus. Kann man den Zustand "gebraucht" reklamieren? Allerdings wurde in den Gesprächen nie klar gesagt ob "neu" oder "gebraucht". Wir nahmen aber immer an "neu".
Nach Papieren haben wir bereits per E-Mail gefragt. Diese hätte uns ein Kollege gezeigt und übergeben mit der Mappe, so eine E-Mail des Händlers. Dies ist definitiv nicht richtig. Nun will sich der Händler aber bemühen nachträglich Papiere zu beantragen und fragte uns per Telefon nach der genauen Bezeichnung des Trailers, also Firma und Seriennummer. Ich meinte daraufhin "Sie müssen doch wissen was sie verkauft haben?" Soll ich ihm die Bezeichnung nennen oder dies als Vorteil für uns nutzen und nichts zum Trailer sagen, da sie anscheinend nicht verzeichnet haben, was verkauft wurde. Die Abholung haben wir auf Fotos und Video festgehalten, also Nachweis, dass dieser Trailer mit Boot verkauft wurde ist dokumentiert.
Wie sieht meine Möglichkeit der Rückgabe aus, falls es uns nicht möglich ist die Papiere zu beschaffen bzw. der Händler keine Papiere, die nötig sind zur Anmeldung bei der KFZ Stelle, beschaffen will/ kann? Damit wäre der Trailer für uns nutzlos. Mittlerweile habe ich die Firma des Trailers angeschrieben mit Bitte um Papiere, zurück kam diese kurze, aber nette Antwort:
"Hallo [...] da es sich bei Ihrem Trailer um ein „ungebremstes“ Fahrzeug handelt können wir leider nichts für Sie tun. Ich kann Ihnen nur beschreiben was zu tun ist; Bei der KFZ-Zulassungsstelle neue Papiere beantragen > dort wird ein Nachweis verlangt, dass Sie der rechtmäßige Besitzer sind.Dann muss beim TÜV eine Einzelabnahme erfolgen, anschließend gibt’s von der Zulassungsstelle Fahrzeugbrief und Schein."
Zusammengefasst sind wir erschrocken über einen gebrauchten Trailer von 2013, TÜV 2015, dazu keine Papiere und fragen uns wie wir nun am besten vorgehen können. Falls Papiere beschaffen werden können, behalten oder gleich Rückgabe bewirken, falls möglich? Im Übrigen ist der Trailer für das Boot mit 750KG zu schwach (so ein anderer Händler zu uns) und wir bekamen wir ein Nummernschild für die Überfahrt, dass garantiert nicht auf den Trailer angemeldet war mit TÜV von 2015 - dieses haben wir noch.
Vielen Dank!
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
0900-1010 999 * anrufen
Antwort von Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Unterlagen konnte ich einsehen, wobei Sie nach Ihrer Schilderung am Abholungstag leider den gebrauchten Trailer erkannt und die Abnahme gleichwohl durchgeführt haben.
Denn damit greift nun § 442 BGB ein, d.h. trotz Kenntnis dieses Mangels haben Sie die Sachen gekauft und abgenommen.
Daher haben Sie Ihre Rechte hinsichtlich der Tatsache, dass es keine Neuware ist, leider verloren. Dass der Trailer gebraucht ist, kann also von Ihnen nicht mehr geltend gemacht werden.
Aber bei den Papieren sieht es anders aus:
Selbstverständlich haben Sie das Recht, ordnungsgemäße Papiere für eine Anmeldung gehören dazu, und das Fehlen stellt einen Mangel dar.
Diesem Mangel muss bei Übergabe vorliegen. Da der Vertrag nur auf Ihren Namen läuft, wäre also Ihre Frau (oder andere Begleitung) Zeuge dafür, dass die Papiere NICHT in der Mappe gewesen sind.
Machen Sie nochmals unter Fristsetzung den Händler auf das Fehlen aufmerksam und fordern Sie die Papiere. Machen Sie auch deutlich, dass Sie nach Fristablauf Ihre Gewährleistungsrechte anwaltlich geltend machen werden.
Allein das Fehlen wird zwar noch nicht zur Rückgabe berechtigen, aber einen Ersatzanspruch der Kosten auslösen, d.h. alle Kosten der Ersatzpapiere könnten Sie dann geltend machen.
GRAVIERENDER und ein Grund für die Rückabwicklung wäre aber die Tatsache, dass der Trailer zu schwach ist.
Das sollten Sie sich unbedingt vom anderen Händler (oder einem Gutachten) schriftlich bestätigen lassen.
Denn nach dem Vertrag muss der verkaufte Trailer geeignet sein, das Boot zu transportieren. Ist dieses nachweisbar (die Beweispflicht liegt bei Ihnen) nicht der Fall, liegt ein Mangel vor, die Abnahme spielt dabei keine Rolle.
Diese Mangel ist also entscheidend und kann die Rückabwicklung nach sich ziehen.
Sie müssen den Händler dann mit einer Frist von 14 Tagen auffordern, Ihnen einen mangelfreien Trailer (natürlich wieder mit Papieren) zur Verfügung zu stellen und ankündigen, dass Sie nach Fristablauf vom Vertrag des Trailers sonst zurücktreten. Das ist dann nach Fristablauf auch möglich, wobei Sie dann - aber auch erst dann - einen Anwalt vor Ort beauftragen sollten.
Für Rückfragen stehe ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sie haben eine Frage im Bereich Kaufrecht?
Raten Sie nicht weiter!
Unsere Rechtsanwält*innen geben Ihnen gerne eine kostenlose
Ersteinschätzung zu Ihrem Anliegen.
Jetzt kostenlose Ersteinschätzung einholen
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir würden gerne den letzten vorgeschlagenen Weg wählen und auf die Mängelbeseitigung bestehen bzw. das Ziel setzen, das Rückgaberecht des Trailers geltend zu machen, da dieser mit 750kg zu schwach für das gekaufte Boot ist.
Hierzu habe ich bereits eine Antwort eines großen Händlers aus Kiel, wie folgt - meine Frage und seine Antwort - wir waren nämlich bereits kurz nach skeptisch. Auch habe ich online keine „offiziellen“ Angebote gefunden mit demselben Bootstyp und 750kg Trailer - es geht immer ab 1.100 kg Trailer ca. los. Hier die Antwort des Händlers per E-Mail:
„ (...) - Frage: reicht ein 750kg Trailer für das genannte Boot oder ist das zu knapp bemessen? -
Antwort: 750 kg ist zu knapp (535 kg Boot ohne Ausstattung, Ausstattung ca. 50 - 100 kg, Motor: 60 kg) Die Zuladung eines 750 kg Trailer ist ca. 550kg (...)“
Reicht dies bereits als Grundlage um eine Rückgabe des Trailers zu erwirken? Wäre es von Vorteil wenn der Herstller des Trailers dies auch noch bestätigt? Oder ist ein Gutachter zwingend notwendig (Kostenaufwand wahrscheinlich sehr hoch).
Vielen Dank und viele Grüße aus Berlin :)
Sie sollten es sich irgendwie schriftlich bestätigen lassen, denn für das Vorliegen des Mangels sind Sie beweispflichtig.
Sofern der Händler es schriftlich bestätigt, wird das ausreichen.
Weigert der Verkäufer sich, wird es dann aber sowieso zum Gerichtsverfahren kommen und ein Gutachetr weird wahrscheinlich notwendig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
noch einmal Danke für Ihre Antwort.
Leider haben wir nun von unserer Rechtsschutz erfahren, dass Boot wie Trailer nicht enthalten sind, da unsere Rechtsschutz KFZ nicht beinhaltet (Wir besitzen kein Auto). Daran hatten wir vorher leider nicht gedacht.
Daher müssen wir nun also versuchen zu "pokern".
Vielen Dank für Ihre Hilfe und Grüße aus Berlin.
schauen Sie noch einmal nach, ob "Vertragsrecht" versichert ist, da möglicherwesie dann Versicherungsschutz bestehen kann; klären Sie das mit Ihrem Versicherungsvertreter vor Ort im persönlichen Gespräch.
Wenn der Trailer die Last nicht aufnehmen kann, liegt eoin Mangel vor und Sie dürfen das Boot dann damit nicht transportieren! Daher haben Sie die Gewährleistungsrechte, müssen also dann nicht pockern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Es freut mich wirklich für Sie, dass der Händler dann so eingelenkt hat.
Die Rechtsschutz hätte ich dann auch gewechselt.
Ihnen ein schönes Wochenende und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel.
MfG RAin True-Bohle