Mit einem Urteil vom 13.05.2014, Aktenzeichen XI ZR 170/13 hat der Bundesgerichtshof über die Wirksamkeit von Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen in Darlehens- und Kreditverträgen entschieden. Die von den Banken im Rahmen der mit ihren Kunden abgeschlossenen Darlehens- und Kreditverträge geforderten Bearbeitungsgebühren sind nach dem oben genannten Urteil unzulässig. Nunmehr können die Kunden die zu Unrecht gezahlten Kreditbearbeitungsgebühren zurückverlangen, da Sie die Kunden im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unangemessen benachteiligen.
Vor nicht langer Zeit hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 28.10.2014 zudem entschieden, wann die Verjährung der Rückzahlungsansprüche hinsichtlich der Kreditbearbeitungsgebühren verjähren. Der BGH hat entschieden, dass erst im Jahre 2011 die Verbraucher aufgrund mehrerer Gerichtsentscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte hätten Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs auf Rückzahlung der zu Unrecht gezahlten Bearbeitungsentgelte haben müssen, da die Oberlandesgerichte die entsprechenden Klauseln hinsichtlich der Bearbeitungsgebühren für unwirksam erklärten.
Es gibt weiterhin ein interessantes Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf vom 13.12.2013, Az. 47 C 9911/13. Das Gericht entschied, dass den Kunden neben der Bearbeitungsgebühr auch die darauf entfallenden Zinsen zu erstatten sind. Dahinter steht folgende Überlegung des Gerichts: Hätte die Bank die Bearbeitungsgebühren nicht von der Kreditsumme in Abzug gebracht, wäre der ursprüngliche Kreditbetrag des Kunden um genau diesen Betrag der Bearbeitungsgebühren geringer ausgefallen. Folglich wären die zu zahlenden Zinsen für diesen Betrag auch nicht angefallen, wobei bei einer Bank als Finanzdienstleistungsunternehmen anzunehmen ist, dass sie diese üblicherweise erwirtschaftet.
Es ist mir bereits gelungen, diese Bearbeitungsgebühren, die auch als Individualbeiträge bezeichnet werden, von der CreditPlus Bank sowie von der Sparkasse erfolgreich nebst Zinsen sowie angefallener Anwaltskosten für die Mandanten einzufordern. Ein weiteres Verfahren gegen die Targo Bank war vor Kurzem vor dem Amtsgericht Düsseldorf rechtshängig. Vor einigen Tagen ist mir das Urteil zugestellt worden, in dem meiner Mandantschaft die Kreditbearbeitungsgebühren vollständig zugesprochen wurden, obwohl die Bearbeitungsgebühren als "Individualbeitrag" bezeichnet waren und die Targo Bank sich darauf stützte, es handele sich nicht um ein formularmäßiges Bearbeitungsgentgelt, sondern dass es individuell ausgehandelt worden sei. Das Gericht war von unserer Rechtsansicht überzeugt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Sollten Sie also zu irgendeinem Zeitpunkt Kreditbearbeitungsgebühren im Rahmen Ihres Kredit- oder Darlehensvertrags gezahlt haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Ich werde Ihren Fall prüfen und Sie über die Erfolgsaussichten eines Rückzahlungsanspruchs beraten. Regelmäßig können einige Hundert Euro zurückverlangt werden.