Parship-Partnerbörse Abzocke ?
Fragestellung
Hallo
Ich habe mich 10.Oktober bei Parship (Internet-Partner-Börse) angemeldet, fristgerecht schriftlich innerhalb der 14 Tage gekündigt. Und habe logischerweise in diesen 14 Tagen Frauen angeklickt bzw. eine Kontaktanfrage an den ausgesuchten Damen geschrieben. Wieviele ich genau in dieser Zeit angeklickt habe, weiß ich nicht mehr , vielleicht 20 oder 25 .
Für diese Leistung/Wertersatz soll ich 322 € bezahlen. Der Grundpreis liegt bei 455 € abzüglich diverser anderer Kosten kommt Parship auf die zu zahlende Summe von 322 €
Und diese wurde automatisch von meinem PayPal - Konto abgebucht.
Dieser Wertersatz gilt angeblich nicht ausschlaggebend für den Zeitraum von 14 Tagen , sondern für die getätigten Klicks.
Das finde ich überzogen.
Jedenfalls habe ich die Verbraucherzentrale in Cottbus aufgesucht und ein Schreiben erstellt :
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Berechnung des Wertersatzes legen Sie 75 % des Produktpreises zu Grunde. Dem widerspreche ich , da diese Kosten überhöht sind. Allenfalls bin ich bereit , Wertersatz für die anteilige Nutzungsdauer zu leisten.
Bei einem Gesamtpreis von : € 455,60 : 730 Tage x 14 Tage = 8,74 €
Bitte legen sie detaliert dar und weisen Sie mir nach , daß die Verpflichtung zum Wertersatz dem Grunde nach für mich überhaupt besteht.
Ich fordere Sie daher auf , mir den bereits eingezogenen Betrag zu erstatten . Andernfalls werde ich meinerseits die Summe zurückbuchen lassen.
------
Aber die Verbraucherzentrale hat mehr Wert auf den Zeitraum gelegt nicht auf die Klicks. Keine Ahnung warum?
So meine Frage an Sie Herr Rechtsanwalt :
Wenn ich die Summe zurückbuchen lasse , kommt garantiert ein Schreiben von Parship bezahltem Rechtsanwalt oder ein Inkassounternehmen und dies drohen mit Abmahnungen oder Gericht.
Wie verhalte ich mich ?
Bis zum 8.12. habe ich noch Zeit die Summe zurückbuchen zu lassen.
Übrigens gab es einen ähnlichen Rechtsstreit mit parship siehe:
http://www.vzhh.de/recht/293021/parship-verliert-schon-wieder.aspx
Vielen Dank
Jan Tersch
Ach und bitte schreiben sie mir im Vorfeld was diese Rechtsfrage kostet.
Danke
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Antwort von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in), vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Basis Ihres Einsatzes und des von Ihnen mitgeteilten Sachverhalts wie folgt beantworte: Ich habe mir den von Ihnen angebenen Link angesehen und weiß daher nunmehr, wie die Verbraucherzentrale auf die Berechnung kommt - Sie hat sich nämlich richtigerweise an die Berechnung des Urteils orientiert: Ich zitiere auzugsweise wie folgt: "Dem hat das Gericht in erster Instanz einen Riegel vorgeschoben und den maximalen Wertersatz auf den zeitlichen Anteil der innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist erfolgten Nutzung am Jahresabopreis begrenzt." Urteil des Landgerichts Hamburg vom 22. Juli 2014, Az. 406 HKO 66/14 Der Anbieter der Partnerplattform darf Kunden nicht mit hohen Kosten von der Ausübung des Widerrufsrechts abhalten. Der Wertersatz kann nach dem Urteil nur für die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet werden. Insofern haben Sie alles richtig geschrieben und sollten diesen geringen Betrag denen belassen und den Rest zurückfordern bzw. sich über paypal zurückholen. Auch ich halte das Urteil für wegweisend und zutreffend. Sie können sich meines Erachtens nach guten Gewissens darauf berufen. Denn es darf nicht vergessen werden, dass das Widerrufsrecht nach dem Geist der damaligen, in deutsches Recht umzusetzenden EU-Richtlinie nicht unverhältnimäßig erschwert werden und nahezu unmöglich gemaht werden darf. Ich würde an Ihrer Stelle denen dieses unter Berufung auf dieses Urteil nochmals schreiben und selbst mit einem Anwalt drohen. Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt
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Vielen Dank
Jan Tersch
vielen Dank für Ihre Nachfrage, die ich gerne wie folgt beantworte:
Ich würde wie gesagt an Ihrer Stelle denen das vor mir Genannte unter Berufung auf dieses Urteil nochmals schreiben und selbst mit einem Anwalt drohen sowie die Rückbuchung vornehmen.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich gerne wie folgt beantworte:
Wenn ich Sie hier vertreten soll, dann mache ich das gerne - es würde weitere Kosten in Höhe von knapp 50,- € auslösen - ist das in Ordnung für Sie?
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
Ich warte erst mal ab wie parship jetzt reagiert.
Wenn ich rechtlichen Bedarf von Ihnen beziehen möchte melde ich mich.
Nur ich kann nicht für jede Frage 50 € für Sie bezahlen! Wenn ich das z.B. 6x mache , ergibt das die gleiche Summe ,um der ich mich mit parship streite .
Paradox !
Naja abwarten.
MfG
Jan Tersch
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Kein Problem, ich höre dann von Ihnen im Bedarfsfalle.
Und - keine Sorge: Die ca. 50,- € würden NUR einmal anfallen, für die weitere Vertretung inkl. Beratung, also zu dem, was Sie schon bezahlt haben.
Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Bewertung meiner Antwort. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt