Lieferverzug Möbelbestellung
Fragestellung
Sehr geehrter Herr/Frau Rechtsanwalt/in,
wir haben am 28.10.2015 bei Otto eine Wohnlandschaft bestellt. Lieferbar innerhalb von 5 Wochen. Wir erhielten am 30.11.2015 schriftlich einen Liefertermin zum 03.12.2015. Da wir uns auf den Liefertermin verlassen haben, wurde die alte Couch von uns 2 Tage vorher entsorgt.Der Liefertermin wurde am 03.12.2015 plötzlich telefonisch abgesagt weil die WL nicht in der Spedition eingetroffen war. Eine Wohnzimmerbenutzung war auf Grund dessen nicht möglich. Am 09.12.2015 haben wir die Lieferung schriftlich angemahnt. Am 11.12.2015 kam die Antwort, dass man sich um unsere Angelegenheit kümmert und man würde sich am 16.12.2015 bei uns melden. Am 16.12.2015 meldete sich leider keiner bei uns. Wir haben dann nochmals schriftlich angemahnt uns einen Liefertermin bis zum 18.12.2015 mitzuteilen.
2 Tage meldete sich dann eine Dame bei uns, um uns mitzuteilen, dass sie wohl Lieferschwierigkeiten hätten - mit dem Verweis das der Hersteller nicht liefern könne. Also die übliche Aussage. Ich habe mit der Dame noch zwei mal telefoniert, jedoch jedesmal ohne Ergebnis. Im letzten Gespräch haben wir dann vereinbart, dass wir eine Ersatzcouch gestellt bekommen bis zur Lieferung unserer bestellten Couch. Diese wurde mir prompt auch noch in Rechnung gestellt, in Höhe von 252,59 €, woraufhin ich wieder anrufen musste. Ich habe mir schriftlich geben lassen, dass ich diese nicht zu bezahlen habe. Lieferung erfolgte am 28.12.2015.
Einen neuen Liefertermin für die Wohnlandschaft haben wir bis heute nicht und wenn die Dame mich am 08.01.2016 wieder anruft, wird sich mit Sicherheit immer noch nichts geändert haben. Die Lieferung ist nun schon fast 6 Wochen überfällig.
Die Wohnlandschaft wurde am 26.11.2015 auf mein Otto-Konto eingebucht und verursacht seitdem Kosten, da ich eine Ratenschutzversicherung habe. Diese hat bereits gegriffen, da die Höhe der Beiträge abhängig von der Kontobelastung ist.
Nun meine Frage:
Ich habe heute durch Zufall die gleiche Wohnlandschaft gefunden. Diese ist sofort Verfügbar, d. h. ich kann sie sofort mitnehmen. Der Preis beträgt 849,99 €. Der Preis bei Otto den ich nach Abzug meiner Prozente zahlen soll beträgt 809,99 €, eingebucht 885,59 € (Zusatzkosten: Zinsen)
Kann ich den Vertrag jetzt sofort bei Otto stornieren, die Wohnlandschaft bei dem anderen Möbelhaus kaufen und die Mehrkosten von 40,00 € sowie die Kosten für den Transport Otto in Rechnung stellen?
Kann ich die unrechtmäßig erhobenen Beiträge der Ratenschutzversicherung ( 0,79 % vom Kontostand per Monat) über eine Belastungssumme von insgesamt 1.138,18 € von Otto zurückfordern?
Mit freundlichem Gruß
C. W.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Robert Weber
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Ich gehe davon aus, dass Sie die Wohnlandschaft online bestellt haben. Wenn das zutrifft, können Sie sofort widerrufen, jedoch können sie dann den höheren Preis etc nicht als Schaden geltend machen.
Alternativ können Sie der Gegenseite auch eine letzte Frist von sieben Tagen setzen. Nach Verstreichen der Frist können Sie dann vom Kauf zurücktreten und Schadensersatz verlangen. Der zu ersetzende Schaden umfaßt alle Kosten, die Sie aufgrund des Verzuges hatten, d.h. Sie ziehen alle bei der Gegenseite entstandenen Kosten (Kaufpreis + Zinsen + Versicherungskosten etc.) von den Gesamtpreis der anderen Wohnlandschaft ab. Die (positive) Differenz ist dann der Schaden.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Fragen die kostenlose Kommentarfunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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