Die Insolvenz der German Pellets GmbH weitet sich immer weiter aus. Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt bereits gegen Unternehmensverantwortliche wegen des Verdachts auf Unterschlagung, Insolvenzverschleppung und Bankrottstraftaten. Nun kommen auch noch Ermittlungen wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung gegen den Wirtschaftsprüfer des Unternehmens hinzu, berichtet u.a. die Ostsee-Zeitung.
Offenbar wurden über mit der German Pellets GmbH verbundene Gesellschaften in Dänemark und Italien Millionenbeträge erwirtschaftet und die fälligen Umsatz- und Kapitalertragsteuern nicht abgeführt. Dies wurde von der Staatsanwaltschaft allerdings bislang nicht bestätigt.
Während die German Pellets GmbH immer mehr zum Fall für die Staatsanwaltschaft wird, fürchten die Anleger nach wie vor um ihr Geld. Rund 260 Millionen Euro Anlegergelder stehen im Feuer. Und die schlechten Nachrichten für die Anleger reißen nicht ab. Die vorläufige Insolvenzverwalterin hat offenbar nur weitestgehend leere Kassen vorgefunden, Tochterfirmen der Gesellschaft, u.a. auch die German Pellets Genussrechte GmbH, haben inzwischen ebenfalls Insolvenz angemeldet. Auch aus den USA kommen Hiobsbotschaften. So berichtet „Die Zeit“, dass Insolvenz und Gläubigerschutz für die Tochterfirma German Pellets Louisiana und für die konzernnahe Louisiana Pellets im Februar angemeldet wurden. Auch in diese Firmen soll Geld der Anleger geflossen sein. Ob sie davon auch nur einen Euro wiedersehen werden, ist mehr als ungewiss. Da ist es nur ein schwacher Trost, dass immerhin die Pellets-Produktion in Wismar wieder angelaufen ist.
Rechtliche Stellungnahme der Kanzlei Kreutzer, München: Für die Anleger der Anleihen und Genussrechte nimmt der Totalverlust ihres investierten Geldes immer schärfere Konturen an. Daher sollten sie umgehend handeln und ihre Schadensersatzansprüche besonders gegen die handelnden Personen prüfen lassen. In Betracht kommen u.a. Ansprüche wegen Prospektfehlern. Sollten sich die Betrugsvorwürfe oder die Insolvenzverschleppung bestätigen, können auch deliktische Ansprüche in Betracht kommen. Um sich Ansprüche auf ggf. vorhandene Vermögenswerte zu sichern, sollten die Anleger aber umgehend handeln. Darüber hinaus können auch Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein.