Die anhaltenden wirtschaftlichen Schwierigkeiten des 2007 aufgelegten Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou endeten nun in der Insolvenz. Das Amtsgericht Lüneburg hat das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft Ende Februar eröffnet (Az. 56 IN 16/16).
Wie so viele andere Schiffsfonds geriet auch der HCI MS City of Guangzhou nach der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Turbulenzen. Nachdem in den Boomjahren Überkapazitäten aufgebaut wurden, sanken in Zeiten der Krise die Charterraten und die Anleger bekamen dies häufig mit ausbleibenden Ausschüttungen, Rückforderungen der Auszahlungen oder Insolvenzen der Fondsgesellschaften zu spüren. So wurde auch für den Schiffsfonds HCI MS City of Guangzhou bereits 2011 Sanierungskapital benötigt und zwei Jahre später sollten die Anleger erneut frisches Kapital „nachschießen“. Unterm Strich blieben alle Bemühungen, die Insolvenz zu verhindern, erfolglos. Anleger müssen nun den Totalverlust ihres investierten Geldes befürchten.
Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Das Geld muss für die Anleger noch nicht verloren sein. Gerade bei Schiffsfonds lassen sich häufig Ansprüche auf Schadensersatz realisieren. Der Schlüssel dazu ist häufig eine fehlerhafte Anlageberatung. Denn Schiffsfonds wurden in den Beratungsgesprächen vielfach als sichere Kapitalanlagen, die auch zur Altersvorsorge geeignet sind, dargestellt. Tatsächlich handelt es sich aber um spekulative und riskante Geldanlagen. Denn die Anleger erwerben in der Regel unternehmerische Beteiligungen und tragen damit auch unternehmerisches Risiko, das für sie im Totalverlust der Einlage enden kann. In den Beratungsgesprächen hätten sie über die Risiken, insbesondere über das Totalverlust-Risiko umfassend aufgeklärt werden müssen. Allerdings wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen.
Die vermittelnde Bank hätte zudem nicht nur über die Risiken aufklären müssen, sondern auch ihre Rückvergütungen offenlegen müssen. Diese sog. Kick-Backs sind für die Anleger ein wichtiger Hinweis auf das Provisionsinteresse der Bank, so dass es bei Kenntnis der Kick-Backs möglicherweise nicht zu einer Beteiligung gekommen wäre. Wurden die Rückvergütungen verschwiegen, kann auch das zu Schadensersatzansprüchen führen.