Rechtsgültiger Vollstreckungsbescheid
Fragestellung
Guten Abend,
ich bin vor Jahren für meine damalige Freundin einstanden und habe meine Kreditkarte bei der Advanzia Bank bis zum Limit ausgeschöpft gehabt. Irgendwann trat der Zeitpunkt ein, ich bekam weniger Gehalt (Kurzarbeit) und meine Freundin brauchte das wenige was wir hatten um ihre Kinder zu ernähren. So kam das was kommen musste, die Advanzia Bank erwirkte einen VB und ich hatte meine monatlichen Raten an die Kanzlei Hörnlein & Feiler zu zahlen. Angefangen habe ich mit kleinen Raten bis es nachher 260,00 Euro im Monat waren, mehr ging einfach nicht bei mir. Nun habe ich vor wenigen Wochen, die Gläubiger gebeten mir eine aktuelle Forderungsaufstellung zu senden, da mir meine jetzige Freundin finanziell helfen wollte. Ich sollte an die Gläubiger noch knapp 8000,00 Euro zahlen. 2000,00 Euro Hauptforderung und fast 6000,00 Euro an Zinsen (über 19%). Meine Freundin und ich hatten nun einen Vergleich angeboten in Höhe von 4000,00 Euro angeboten, der mit einem schnellen Nein beantwortet wurde. Nun habe ich erfahren, dass die Zinsen der Advanzia Bank als Wucher angesehen werden und schon einige Gerichte das so beschieden haben. Meine Frage, komme ich irgendwie aus der Sache noch raus oder muss ich wirklich jetzt jeden Cent an Zinsen zahlen?
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
Antwort von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Guten Tag,
meine Antwort zunächst ohne Einsicht in die angeforderten Dokumente:
Da ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, sind die hohen Zinsen tituliert und damit einer Bewertung unter dem Gesichtspunkt des Wuchers entzogen. Die Gerichte argumentieren damit, dass Sie seinerzeit gegen diese Zinshöhe Widerspruch bzw. Einspruch hätten einlegen können.
Daher ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Sie die titulierten Zinsen auch werden zahlen müssen.
Ob zwischenzeitlich Verjährung hinsichtlich eines Teils der Zinsen eingetreten ist, oder ob sonstige Gründe gegen die Forderung, ganz oder teilweise sprechen, kann ich erst nach Erhalt Ihrer Unterlagen prüfen.
Schließlich bleibt noch die Möflichkeit, sich die Forderung durch ein Insolvenzverfahren und anschließender Restschuldbefreiung von Halse zu schaffen. Unter Umständen kann die Gegenseite schon durch den Hinweis auf diese Möglichkeit ihre ablehnenden Haltung zu einer vergleichsweisen Lösung ändern.
Ich melde mich nach Erhalt Ihrer Unterlagen wieder.
Mit freundlichen Grüßen
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damit ich Ihre Anfrage sachgerecht bearbeiten kann, bitte ich um Zusendung mindestens der Forderungsaufstellung, falls möglich auch des Vollstreckungsbescheides und des Teilzahlungsvergleiches.
Bitte senden Sie die Unterlagen als pdf oder jpg an
raottobielefeld@aol.de
Nach Eingang werde ich den Vorgang weiter bearbeiten.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Otto
Rechtsanwalt
Die mir eingeräumte Bearbeitungszeit endet in 22 Stunden.
Mit freundlichen Grüßen