Grundsätzlich läuft die Abgabefrist für die Einreichung der Steuererklärung zum 31.05. des Folgejahres ab, das heißt für 2016 am 31.05.2017!
Für das Jahr 2017 wird diese Frist automatisch für alle Steuerpflichtigen auf den 31.07.2018, also um 2 Monate verlängert.
Mit einer plausiblen Begründung akzeptiert das Finanzamt auch eine Fristverlängerung mittels formlosen Antrag.
Das könnte so aussehen:
Max Muster
Musterstraße 1
55555 Musterhausen
Finanzamt Berlin-Mitte
Sehr gehrte Damen und Herren,
für die Abgabe meiner/unsere Steuererklärungen 201X:
Einkommensteuer
Gewerbesteuer
Umsatzsteuer
beantrage ich eine Fristverlängerung bis zum 30.09.201X.
Begründung:
Für die Erstellung meiner Erklärung liegen noch nicht alle Unterlagen vollständig vor. Insbesondere Bankbescheinigungen und Hausverwalterabrechnungen.
oder
Für die Erstellung meiner Gewinnermittlung benötige ich noch etwas Zeit und werde mich gleich nach meinem Urlaub darum kümmern.
Soweit ich keine gegenteilige Antwort erhalte, gehe ich von Ihre stillschweigenden Genehmigung aus.
Mit freundlichen Grüßen
Max Muster