Altersvorsorgeaufwendungen BVV
Fragestellung
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Finanzamt hat bei mir Altersvorsorgeaufwendungen nicht berücksichtigt mit dem Hinweis: "Nachweise zu den Beiträgen in die berufsständige Versorgungskasse sind noch nachzureichen. Wegen fehlender Nachweise wurden diese nicht berücksichtigt." Es handelt sich dabei um Beiträge zum Beamtenversicherungsverein (BVV). Daraufhin habe ich Einspruch eingelegt. Das Finanzamt meinte nun die Altersvorsorgebeiträge seien ja bereits berücksichtigt. Das ist zwar richtig, in den Vorjahren wurde der damals in Frage stehende Betrag jedoch sowohl unter "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen", als auch unter "Altersvorsorgebeiträge", dieses Mal aber nur unter "Altersvorsorgebeiträge" berücksichtigt.
Für die Steuererklärung 2016 gab es letztes Jahr die gleiche Situation. Ich hatte ebenfalls Einspruch eingelegt und es wurde dann aber derart korrigiert, dass der Betrag unter beiden Positionen erfasst wurde. Für 2015 und 2014 wurde von vornherein der Betrag unter beiden Positionen erfasst.
Meine Frage nun:
Was ist nun richtig? Das Finanzamt hat mich nun gebeten, meinen Einspruch für 2017 bis zum 10.06. zurückzunehmen.
Mein Wunsch wäre natürlich, dass der Betrag wie in den Vorjahren in beiden Positionen abgezogen werden würde.
Hinweis: Die Frage und Antwort wurde anonymisiert und mit Erlaubnis des Kunden veröffentlicht. Ihre eigene Frage wird standardmäßig nicht veröffentlicht.
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Antwort von Steuerberater Bernd Thomas
Sehr geehrter Fragesteller,
gerne beantworte ich Ihre Anfrage aufgrund Ihrer Angaben im Rahmen einer Erstberatung auf yourXpert. Die Beantwortung erfolgt gemäß der von Ihnen gemachten Sachverhaltsangaben. Fehlende oder fehlerhafte Angaben können das rechtliche Ergebnis beeinflussen.
Bei "Summe der Altersvorsorgeaufwendungen" werden insbesondere Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen (das dürfte hier der fragliche Punkt sein) und die sogenannten Rürup-Rentenverträge ausgewiesen.
Bei Altersvorsorgebeiträge werden Beiträge zur sogenannten Riester-Rente ausgewiesen.
Das Finanzamt behandelt die Beiräge zum BVV als sogenannte Riester-Rente, dadurch kommt es zu einer Begrenzung der Höhe nach auf 2.100 €.
Teilweise ist die Berücksichtigung an die Voraussetzung gebunden, dass die Beiträge vom Anbieter elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Das Finanzamt verwendet die vom Anbieter übermittelten Daten, da die Übermittlung durch den Anbieter materiell-rechtliche Voraussetzung ist, Ihre individuell in der Steuererklärung eingetragenen Daten werden dabei in aller Regel "blind" überschrieben. Hierdurch kann es zu Fehlern zu Lasten des Steuerpflichtigen kommen.
Somit wäre zunächst mit dem BVV zu klären, ob die Beiträge eine Rürup-Rente oder vergleichbar (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) oder ein sogenannter Riester-Vertrag (§10a EStG) darstellen und dementsprechend an das Finanzamt übermittelt wurden.
Falls der BVV falsch oder gar nicht übermittet hat, wäre der Fehler zunächst beim BVV zu korrigieren. Bei einer erstmaligen oder korrigierten Übermittlung wäre der Einkommensteuerbescheid auch unabhängig vom Einspruchsverfahren zu berichtigen.
Eine Berücksichtigung als Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen, erfolgt nur, wenn die berufsständische Versorgungseinrichtung von der Finanzverwaltung anerkannt wird, vgl. BMF vom 19.08.2013, Liste der Versorgungswerke in BMF vom 08.07.2014. Das BVV ist hier nicht enthalten. Hier wäre gegbenenfalls mit dem BVV zu klären, um was für einen Beitrag es sich atsächlich handelt.
Falls Sie noch Zeit benötigen, um die Klärung mit dem BVV herbeizuführen, teilen Sie das dem Finanzamt mit und bitten um entsprechende Fristverlängerung.
Gerne stehe ich Ihnen für eine Rückfrage zur Verfügung und im Übrigen würde ich mich, für den Fall, dass Sie mit meiner Beratung zufrieden waren, über eine positive Bewertung hier auf yourXpert sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Thomas
Steuerberater
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