Nachträgliche Anforderung einer Steuererklärung
Fragestellung
Guten Tag,
in meiner EstBescheid. 2007 heißt es sinngemäß: "wenn sich ihre Situation in Zukunft nicht ändert, brauchen sie keine weiteren Steuererklärungen einzureichen".
So habe ich seither gehandelt und mit einfachem Brief die Kontinuität des Verhältnisse ( Bezüge / Familienstatus) bestätigt und unter Hinweis auf die St.Erkl. 2007 dieses als "Steuererklärung" betrachtet.
Jetzt erhalte ich ein Schreiben von FA, wonach durch "Feststellungen" für die Jahre 2012 und 2013 der Verzicht auf eine Steuererklärung nicht in Frage käme.
Fragen:
Gibt es für solche Fälle Mindestfristen für mich, der sich seit 7 Jahren nicht mehr um Steuer gekümmert hat ( 4 Wochen oder mehr ?)
Muß das FA mir die Gründe mitteilen, die zu der Einschätzung geführt haben, daß ich mich jetzt nicht länger auf den Passus in der Steuererklärung 2007 berufen kann?
Danke für eine Auskunft.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Holste
www.christianholste@web.de
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Antwort von Dipl.-Bw. (FH) / Steuerberater Ralph Arens
Guten Morgen Herr Holste!
Grundsätzlich ist zu prüfen, ob Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind.
Arbeitnehmer müssen am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben, wenn
- Sie oder Ihr Ehepartner Arbeitslohn bezogen haben und einer von Ihnen die Steuerklasse III oder V hat oder
- das Finanzamt Ihnen oder Ihrem Ehepartner Freibeträge eingetragen hat oder
- Sie neben Ihrem Gehalt weitere Einkünfte oder Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten haben oder
- Sie so genannte außerordentliche Einkünfte wie etwa eine Abfindung erhalten haben und der Arbeitgeber davon Lohnsteuer einbehalten hat oder
- Sie geschieden wurden und Sie oder Ihr ehemaliger Ehepartner im gleichen Jahr wieder geheiratet haben oder
- Sie von mehreren Arbeitgebern Lohn erhalten haben, der nicht pauschal versteuert wurde.
Rentner müssen am Ende des Jahres eine Steuererklärung abgeben, wenn Sie mehr als 1.500 Euro Rente im Monat erhalten und bisher keine Steuererklärung gemacht haben.
Erzielen Sie selbständige Einkünfte, sind Sie auch zur Abgabe verpflichtet.
Sind Sie zur Abgabe verpflichtet, haben Sie bis zum 31. Mai des Folgejahres (für 2012 z.B. 31.5.2013) die Steuererklärung zu erstellen. Nehmen Sie die Dienste eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch verlängert sich die Frist auf den 31.12.
Darüber hinaus hat das Finanzamt für 2012 die Möglichkeit, bis zum 31.12.2019 eine Abgabe der Steuererklärung zu erzwingen (vorausgesetzt, Sie sind verpflichtet).
Rufen Sie beim Finanzamt an oder fragen Sie schriftlich nach den Gründen, weshalb Sie nun eine Erklärung abgeben sollen. Es sei denn, Sie erkennen bereits aus meiner Zusammenstellung, dass eine Pflicht ihrerseits besteht.
Wegen der Fristen (vor allem 2012) sollten Sie sich nicht zu viel Gedanken machen, da offensichtlich eine besondere Situation in Ihrem Fall vorliegt. Sollte es hier Probleme geben, melden Sie sich bitte.
Herzliche Grüße
Ralph Arens
Steuerberater aus Bielefeld
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Ich kann eXpert nur weiterempfehlen. Es gibt den Denkanstoß; weitere, tiefschürfendere Rechtsfragen sollten dann entweder nochmals unterbreitet werden oder am Wohnort bearbeitet werden.
Danke sehr!
Antwort des Experten: Danke für Ihre Rückmeldung und Bewertung. In der heutigen Zeit ist es auch sehr gut möglich, ohne sich in die Augen zu schauen, telefonisch, via E-Mail, Skype usw. umfassend zu beraten. Ich wünsche Ihnen noch eine gute Zeit.