Anleger der friedola Gebr. Holzapfel GmbH müssen befürchten, dass sie im Insolvenzverfahren leer ausgehen. Nachdem das Amtsgericht Eschwege das reguläre Insolvenzverfahren am 1. Februar eröffnet hat (Az.: 3 IN 73/15), zeigte der Insolvenzverwalter am gleichen Tag an, dass die Insolvenzmasse nicht zur Erfüllung der sonstigen Masseverbindlichkeiten reicht.

Dennoch sollten die Anleger der 2012 begebenen Anleihe (ISIN DE000A1MLYJ9 / WKN: A1MLYJ) ihre Forderungen zur Insolvenztabelle form- und fristgerecht anmelden. Dazu haben sie bis zum 29. März Zeit. Eine Gläubigerversammlung wird am 26. April in Eschwege stattfinden. Dabei geht es u.a. um den weiteren Fortgang des Insolvenzverfahrens, die Aufstellung eines Insolvenzplans oder um die Veräußerung des Betriebs oder von Unternehmensteilen.

Rechtliche Einschätzung der Kanzlei Kreutzer, München: Für die Anleger ist es jetzt die dringendste Aufgabe ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden, auch wenn die Hoffnungen auf eine ansprechende Insolvenzquote gering sind. Gerade deshalb sollten die Anleger aber auch parallel zum Insolvenzverfahren weitere rechtliche Schritte wie die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Betracht ziehen. Forderungen können gegen die Unternehmensverantwortlichen und / oder die Vermittler entstanden sein.

So müssen die Angaben im Emissionsprospekt vollständig und wahrheitsgemäß sein. Unvollständige und irreführende Angaben können dazu führen, dass sich der Anleger ein falsches Bild von der Geldanlage macht und sich dadurch unter falschen Voraussetzungen beteiligt. Ebenso hätten die Anleger über die Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden müssen. Liegen Prospektfehler oder eine fehlerhafte Anlageberatung vor, können Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden.