1. Pflicht zur Kontakt-Nachverfolgung
Alle Restaurants haben seit einigen Monaten die gesetzliche Pflicht, bestimmte Daten von ihren Gästen zu erheben und zum Zweck der Kontaktnachverfolgung bei einem Corona-Fall aufzubewahren. Welche Daten das sind, richtet sich nach der entsprechenden Regelung des jeweiligen Bundeslandes. In der Regel handelt es sich um Vor- und Nachname und die Anschrift der betreffenden Person, eine Telefonnummer sowie Besuchszeit und Besuchsdauer. Hierbei ist unbedingt darauf zu achten, das aus Datenschutzgründen für jeden Gast ein eigenes Formular bereitgestellt wird. Fortlaufende Listen dürfen nicht verwendet werden.
2. Richtiger Umgang mit den Daten
Die Unterlagen sind anschließend geschützt vor Einsichtnahme durch Unbefugte aufzubewahren und müssen nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist (in der Regel wenige Wochen) auf sichere Weise vernichtet werden. Die Formulare können auch kleiner als A4 sein, eine bestimmte Größe ist nicht vorgeschrieben. Die Aufbewahrung erfolgt dann zweckmäßigerweise in einer Klarsichthülle mit dem Datum des betreffenden Tages darauf, sodass nach Ablauf der Frist die Blätter des entsprechenden Tages vernichtet werden können. Empfehlenswert ist die Verwendung eines Aktenvernichters der Sicherheitsstufe 4. Die Formulare dürfen nicht einfach in den Müll entsorgt werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Daten in fremde Hände geraten!
3. Verbotene Nutzungen
Die Daten dürfen nur für den Zweck der Kontakt-Nachverfolgung verwendet werden. Auf keinen Fall dürfen die erhobenen Daten der Gäste für andere Zwecke, z. B. Werbung oder private Kontaktaufnahme, genutzt werden!
4. Weitergabe an Behörden
Falls festgestellt wird, dass ein Gast zum Zeitpunkt des Aufenthalts im Restaurant ansteckungsverdächtig im Sinne des Infektionsschutzgesetzes war, sind die entsprechenden Daten der zuständigen Behörde, z. B. dem Gesundheitsamt, auf Verlangen auszuhändigen. Am besten macht man das per Post oder durch persönliche Abgabe, um die Gefahr zu minimieren, dass die Daten von Unbefugten eingesehen werden können.
5. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten
Die Restaurants sind gesetzlich zur Erhebung und Verarbeitung der Daten ihrer Gäste verpflichtet. Das Einholen einer Einwilligung von den Gästen ist überflüssig und unter Umständen auch schädlich.
6. Datenschutzhinweise
Zusätzlich zum Formular müssen den Gästen entsprechende Hinweis gegeben werden, was mit den Daten beim Restaurant geschieht. Solche Datenschutzhinweise können gut sichtbar und erreichbar in den Räumen des Restaurants aufgehängt werden, sie müssen nicht unbedingt auf den Formularen abgedruckt sein. Es empfiehlt sich jedoch, auf dem einzelnen Dokument einen entsprechenden Hinweis auf den Aushang zu geben. Bei der Formulierung dieser Hinweise kann eine auf Datenschutz spezialisierte Anwältin weiterhelfen.
Katrin Kirchert, LL.M.
Rechtsanwältin und zertifizierte Datenschutzbeauftragte (TÜV)