Lassen Sie sich durch das Finanzamt die Benzin- bzw. Dieselkosten sponsern!

(Autor: Diplom-Kaufmann Univ. Ph Dr. Rainer Schenk, Steuerberater)

Egal ob Mini-Jobber oder fest angestellte Mitarbeiter, egal ob Angehöriger (Lebenspartner) oder nicht. Sie können als Arbeitgeber pro Monat einen Sachbezug im Wert von 44 € abgabenfrei gewähren. Beispiel: Sie zahlen an einen Mitarbeiter oder an ihren Ehegatten bzw. ihre Ehegattin monatlich 450 € als Gehalt für einen Minijob. Tatsächlich erhält man nicht 450 € sondern 494 €, ohne dass der Status des Minijobs verloren geht. Das alles geht über die so genannten Benzingutscheine (Dieselgutscheine). Diese Gutscheine bleiben steuer-und sozialversicherungsfrei, wenn deren Wert 44 € monatlich nicht überschreitet. Rechtsnorm hierfür ist § 8 Abs. 2 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes. Für Benzin oder Diesel im Wert von 44 € werden keinerlei Steuern fällig. Die 450 € Grenze des Minijobs wird dadurch nicht angetastet. Das gleiche gilt für das normale Gehalt. Auch hier ändert sich nichts, wenn ein entsprechender Sachbezug gewährt wird. Sie als Arbeitgeber können die Kosten für den Gutschein als Betriebsausgabe geltend machen. Der Arbeitnehmer hat keinerlei Abzüge, weder Sozialversicherung, noch Lohnsteuer.

Damit wird das Finanzamt offizieller Sponsor für die Fahrt zur Tankstelle.

Durch den Einsatz der Benzingutscheine als Betriebsausgabe wird der Preis je Liter Benzin bzw. Diesel spürbar billiger. Gewähren Sie nun ihren Lebenspartner zum Beispiel einen Benzingutschein, führt dies natürlich zunächst zu einer tatsächlichen Ausgabe in Form des Abflusses der 44 € aus der Kasse des Unternehmens, schmälert somit die Liquidität. Durch den Betriebsausgabenabzug jedoch haben sie als Arbeitgeber einen steuerlichen Vorteil in Höhe der gesparten Steuer. Bei einem angenommenen Durchschnittssteuersatz in Höhe von 30 % reduziert sich der Literpreis Benzin oder Diesel von zum Beispiel 1,59 € auf 1,11 €.

In der Praxis würden Sie als Arbeitgeber den Benzingutschein auf Ihrem Briefpapier ausstellen. Darin sind Art und Menge des Kraftstoffs sowie die Tankstelle genau zu bezeichnen. Die Mitarbeiter lösen diesen Gutschein, den sie zusätzlich zum Arbeitsentgelt erhalten bei der jeweiligen Tankstelle ein. Durch eine entsprechende Kooperation zwischen Ihrem Unternehmen unter Tankstelle, die im Vorfeld festzulegen ist erfolgt die Abrechnung zwischen Ihnen und der Tankstelle. Die Liste so, dass der jeweilige Tankstellenbetreiber sogar einen Sonderrabatt je Liter Benzin oder Diesel gewährt, wenn mehrere Mitarbeiter Ihres Unternehmens dort über die Gutscheine tanken. Dann hat man den zweiten Spareffekt.

Der Empfänger des Benzingutscheins hat keinerlei Verwaltungsaufwand. Alternativ wäre es auch möglich, dass der Mitarbeiter zunächst auf seine eigenen Kosten hin tankt und sich dann im Anschluss gegen Vorlage des Benzingutscheins von Ihnen als Arbeitgeber die Kosten erstatten lässt.

Ich helfe Ihnen gerne, wenn Sie noch weitere Fragen zum Thema Finanzamt Sponsoring durch Benzingutscheine haben. Natürlich können auch alle Nichtunternehmer mit meinem Ratgeber aktiv werden. Sprechen Sie mit Ihrer Chefin oder Ihrem Chef. Bei der nächsten Gahltsverhandlung oder bereits zwsichendruch einfach mal ansprechen. Es gibt natürlich auch weitere Modelle, wie der NETTO LOHN von Ihnen bzw. den Mitarbeitern "optimiert" werden kann. Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf Modelle der Nettolohnoptimiereung.

Beste Grüße, Ihr Rainer Schenk

05.10.2013 Berlin/Bayern

www.kanzlei-schenk.eu