Sher geehrte Leserinnen und Leser,
aufgrund der neueren Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besteht die akute Gefahr, dass bei Gesellschafter-Geschäftsführern, die keine Mehrheit an der Gesellschaft haben, von den Sozialversicherungsträgern sozialversicherungspflichtig eingestuft werden, obwohl man bisher davon ausgegangen ist, es handele sich um ein sozialversicherungsfreies Beschäftigungsverhältnis. Sofern es keinen SV Status aus der Vergangenheit gibt oder sich die Verhältnisse geändert haben, also kein Bestandsschutz besteht, kann das zu katastrophalen Folgen führen. Bis zu 4 Jahre rückwirkend wären dann Sozialverischerungsbeiträge abzuführen. Das kann das AUS für eine GmbH sein. Wie soll eine kleine GmbH unerwartet SV Beiträge von z.B. 40 bis 70 TEUR bezahlen können?
Sollten Sie hier Beratungsbedarf haben, können Sie isch gerne an mich wenden. Ich dieser Thematik stehe ich in direkter Korrespondenz mit der Deutschen Rentenverischerung. Sogar Steuerberater wenden sich an mich, um eigene Mandate zu regeln.
Ihr Rainer Schenk, 12.05.2014