Vereinsrecht - Überweisungen ins Ausland
Fragestellung
Ich bin Kassierer in einem deutschen Förderverein (steuerlich anerkannt), der den griechischen Tierschutzverein (steuerlich anerkannt) mit gesammelten Spenden unterstützt.
Meine Frage: Der griechische Verein hat mich gebeten, Gelder nicht direkt an ihn, sondern beispielsweise an den Tierarzt, an den Futterhändler oder ähnliches in Griechenland zu überweisen. Darf ich das oder muss ich zwingend an den griechischen Verein zahlen, der das Geld dann weiterleitet. Hintergrund: In Griechenland müssen Gelder, die an den Verein fließen, mit 0,5 % versteuert werden. Vielleicht will man diese Steuer umgehen. Wichtig für mich ist aber, dass der Förderverein in Deutschland keine Probleme bekommt.
M. K.
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Antwort von Rechtsanwältin und Mediatorin Nicole Koch, LL.M.
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn die Spenden dort entsprechend versteuert werden müssen, könnte man Ihnen hier die Beihilfe zur Steuerhinterziehung unterstellen. Sie werden von den griechischen Behörden deshalb jedoch sicherlich nicht belangt werden. Der dortige Verein riskiert damit aber seine Existenz. Wahrscheinlich ist Steuerhinterziehung dort ebenso strafbar wie bei uns.
Sie selbst können aber dennoch auch Probleme bekommen und zwar mit Ihrem eigenen Finanzamt, welches regelmäßig Ihre Gemeinnützigkeit prüft und Ihnen den Freitstellungsbescheid ausstellt. Hierzu müssen Sie dem Zweck des Fördervereins entsprechend handeln. Ich kenne Ihre Satzung nicht, aber wenn dort die Unterstützung des griechischen Vereins verankert ist, hat das Geld dort hin zu fließen und nicht an Tierärzte. Auch werden Sie Ihre Ausgaben im Rahmen der Steuererklärung rechtfertigen müssen.
Hier kann nur geraten werden, den korrekten Weg einzuhalten und nicht am dortigen Verein vorbei Rechnungen selbst zu begleichen.
Hinzu kommt doch, dass Sie gar nicht überprüfen können, ob die entsprechenden tierärztlichen Leistungen wirklich in diesem Umfang erfolgt sind. Auf Zuruf aus der Distanz heraus Rechnungen zu begleichen sehe ich im Hinblick auf den Vereinszweck auch kritisch.
Lassen Sie sich darauf nicht ein. Es kann eine ganze Weile gut gehen, aber wenn die Bombe platzt, sind die Tiere die Leidtragenden. Ich bin selbst aktiv im Tierschutz aktiv und kenne die angesprochenen Dinge aus der eigenen ehrenamtlichen Arbeit. Auch bin ich schon aus Vereinen ausgetreten, um nicht als Anwältin Probleme zu bekommen angesichts wirklich erstaunlicher Vereinspraktiken......Ich kann nur warnen und zur Vorsicht raten.
Ich wünsche Ihnen und Ihrem Förderverein (Respekt!) alles Gute!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Nicole K., LL.M.
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zu diesem Thema habe ich eine neue Frage. Dazu zuerst die Satzung:
1. Zweck des (Förder)vereins ist die ideelle und finanzielle Unterstützung des .... griechischen Vereins
2. die Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke der begünstigten Körperschaft und ideele und bei Bedarf materielle Unterstützung zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke....
Jetzt die Frage:
Die Futterfirma möchte Tierfutter nach Griechenland versenden zum griechischen Verein und benötigt eine Spendenbescheinigung. Eine griechische Spendenbescheinigung nützt dieser Firma aber nichts. Also möchte die Firma das Futter an den deutschen Förderverein spenden, der dann das Futter nach Griechenland weitergibt. Der Spediteur liefert aber direkt von der Futterfirma nach Griechenland. Kann ich dann eine Spendenbescheinigung an die deutsche Futterfirma senden?